Medienservice vom: 07.04.2023

Frühlingsputz auf den Gehwegen Auch Grundstückseigentümer*innen müssen Beitrag für ein sauberes Stadtbild leisten

Obwohl im April immer wieder überraschende Wintereinbrüche stattfinden können, geht es eindeutig Richtung warme Jahreszeit. Zeit, um erste Gartenarbeiten zu erledigen, aber auch für einen groß angelegten Frühlingsputz auf den Linzer Verkehrswegen. Die Mitarbeiter*innen des Geschäftsbereichs Stadtgrün und Straßenbetreuung sorgen mit ihrem täglichen Einsatz dafür, dass die Landeshauptstadt gepflegt in das Frühjahr starten kann. 

Für ein sauberes Stadtbild braucht es aber nicht nur den Einsatz der städtischen Mitarbeiter*innen, auch Grundstückseigentümer*innen müssen einen wichtigen Beitrag leisten, was manchen jedoch gar nicht bewusst ist. Denn gemäß § 93 der Straßenverkehrsordnung sind die Eigentümer*innen von Liegenschaften entlang von Gehwegen in Ortsgebieten verpflichtet, diese von Schnee und Verunreinigungen zu säubern sowie bei Schnee und Glatteis zu bestreuen. Das verwendete Streumaterial soll bis Ende April nun wieder ordentlich eingekehrt beziehungsweise entsorgt werden. Auch die Rinnsale und angrenzenden Fahrbahnbereiche, auf die der Splitt sich verteilt hat, sind zu reinigen. Um eine Grob- und Feinstaubbelastung zu vermeiden, sollten Besen oder Kehrmaschinen genutzt und auf Blasgeräte verzichtet werden. 

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