Medienservice vom: 05.03.2024 |Downloads zur Meldung

Ab heuer Sommerstandorte für Kindergärten Geringe Inanspruchnahme in der Haupturlaubszeit ermöglicht Zusammenlegung einzelner Einrichtungen

  • Vizebürgermeisterin Hörzing: „Durchgehende Öffnungszeit über den Sommer bleibt jedenfalls erhalten. Linzer Eltern können weiterhin auf die beste Kinderbetreuung vertrauen.“
  • Neues Modell verbessert Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter*innen und steigert Effizienz bei der Personalplanung 

Linzer Eltern können sich auf die beste Versorgung ihrer Kinder verlassen. Für das flächendeckende Angebot an Kinderbildungseinrichtungen bekommt die Stadt Linz jährlich die Bestnote 1A durch den Kinderbetreuungsatlas der Arbeiterkammer Oberösterreich verliehen. Denn auch während der Sommermonate haben die Linzer Kindergärten, Krabbelstuben und Horte geöffnet. „Das bleibt auch in Zukunft bestehen“, versichert die für Soziales und Kinderbetreuung zuständige Vizebürgermeisterin Karin Hörzing. „Die geringen Besuchszahlen in den Kindergärten in der letzten Juli- und den ersten August-Wochen zeigen jedoch, dass für drei Wochen eine temporäre Zusammenlegung von Einrichtungen möglich ist, ohne dass die Betreuungsqualität darunter leidet“, erklärt Hörzing. 

Eine über die Jahre 2021 bis 2023 geführte Bilanz weist auf, dass zu Beginn der Sommerferien im Juli die Kindergärten und Krabbelstuben zum Großteil zu mehr als 50 Prozent belegt sind. Ende Juli sowie Anfang August nehmen jedoch die Besuchszahlen vor allem in den Kindergärten deutlich ab. Viele der Standorte weisen nur eine Auslastung von lediglich zehn bis 20 Prozent auf, in einem Teil der Einrichtungen besucht also nur etwa jedes 5. Kind die Bildungseinrichtung, in manchen sind es noch weniger. „Es wurde daher in Absprache mit den Kinder- und Jugendservices der Stadt Linz entschieden, für exakt diese drei Wochen (Kalenderwoche 31 bis 33) die Betreuung an mehreren Standorten zusammenzuschließen“, so Hörzing weiter. Die Öffnungszeiten der Einrichtungen bleiben an den Sommerstandorten unverändert. Die Krabbelstuben sind von der Zusammenlegung nicht betroffen.

Verbunden ist damit auch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter*innen. „Unser Personal ist durch die Ganzjahresöffnung auch ganzjährig gefordert. Die Konzentration auf weniger Standorte für drei Wochen im Sommer ermöglicht auch eine bessere Urlaubsplanung“, ergänzt Hörzing, die auch Vorsitzende des Verwaltungsausschusses der städtischen Kinder- und Jugendservices ist.

Geringe Inanspruchnahme zur Haupturlaubszeit

In den Jahren 2021 bis 2023 hat das städtische Kinder- und Jugendservice die Auslastung der Kindergärten in den Sommermonaten genau beobachtet. Auffällig ist, dass besonders in den Kalenderwochen 31, 32 und 33 viele Eltern die Kinderbetreuungsangebote nicht in Anspruch nehmen. So liegt im Durchschnitt (zusammengefasst nach Grobraster (GR) und Feinraster (FR)) die Auslastung in den angesprochenen Ferienwochen bei nur 21 bis maximal 47 Prozent.

 

„Wir haben bewusst den Beobachtungszeitraum von drei Jahren gewählt, um sicher zu stellen, dass die geringere Inanspruchnahme keine direkte Folge der Pandemie-Zeit ist. Spätestens das Jahr 2023 hat aber gezeigt, dass die niedrige Auslastung der Vorjahre nicht mehr mit Corona in Zusammenhang gebracht werden kann“, zeigt Hörzing die Hintergründe auf.

„Für das Jahr 2023 wurde daher eine detailliertere Auswertung erstellt. Diese ergibt darüber hinaus, dass in vielen Einrichtungen nur etwa ein Fünftel aller Kinder anwesend ist, in manchen sind es noch weniger. „Wir haben Einrichtungen mit gerade mal fünf Prozent Auslastung. In der Kalenderwoche 33 beispielsweise gab es insgesamt nur zwei Einrichtungen mit einer Auslastung von über 40 Prozent“, betont Vizebürgermeisterin Hörzing.

Zusammenlegung von Einrichtungen zu Sommerstandorten

In Absprache mit dem Kinder- und Jugendservice wurde daher ein Modell erarbeitet, wie eine Zusammenlegung von mehreren Einrichtungen zu sogenannten „Sommerstandorten“ möglich ist. Konkret wurde dabei der Grob- und Feinraster herangezogen, welcher auch sonst als Grundlage zur Bedarfsplanung gilt. Einen zentralen Stellenwert hatten dabei folgende Überlegungen: Die Standorte befinden sich im selben Feinraster und sind gut öffentlich erreichbar. Selbstverständlich bleiben die Öffnungszeiten der Einrichtungen unverändert. 

Konkret gibt es ab Sommer 2024 folgende Sommerstandorte für Kindergärten:

„Die Krabbelstuben sind von der Regelung vollständig ausgenommen“, ergänzt Hörzing. „Und auch jene Häuser, in denen sich ein Kindergarten und eine Krabbelstube befinden, sind von der Zusammenlegung nicht betroffen, sie bleiben jedenfalls geöffnet.“ Auch der Sommerbetrieb der Horte bleibt an den drei Standorten Hort Harbach (Nord), Hort Raimund (Mitte) und Hort Löwenfeld (Süd) unverändert. 

Die Eltern, die ihre Kinder in den betroffenen Einrichtungen untergebracht haben, werden per Elternbrief wie auch persönlich von den Änderungen informiert. „Die Vorgehensweise gewährleistet auch in Zukunft eine hochwertige Sommerbetreuung aller angemeldeten Kinder im gesamten Stadtgebiet. Es wird weiterhin die professionelle Betreuung der Kinder in den Linzer Einrichtungen garantiert“, so Hörzing weiter.

Bessere Personalplanbarkeit und Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter*innen sowie effizienter Umgang mit Ressourcen

„Zusätzlich ermöglicht dieses Angebot eine bessere Personalplanbarkeit und einen durchgehenden Erholungsurlaub für unsere Mitarbeiter*innen“, betont Hörzing. Durch die Ganzjahresöffnung unserer Einrichtungen sind die Mitarbeiter*innen auch ganzjährig gefordert. Zudem sind am Arbeitsmarkt wenige Elementarpädagog*innen verfügbar. Daher bemüht sich die Stadt Linz mit verschiedenen Maßnahmen, Mitarbeiter*innen zu gewinnen und zu binden. Aus- und Weiterbildungsangebote, Betriebliche Gesundheitsförderung, Zusammenarbeit mit Arbeitsstiftungen für Neu- und Wiedereinsteiger*innen sowie Kinderbetreuungsplätze für die Kinder von Mitarbeiter*innen sind nur wenige Beispiele.

Zur Attraktivierung des Berufes der Elementarpädagog*innen hat der Landesgesetzgeber eine zusätzliche Urlaubswoche eingeführt. „Das neue Modell der Sommerstandorte bringt wesentliche Erleichterungen bei der Planung der Urlaube der Mitarbeiter*innen mit sich. Sie haben es sich – vor allem nach den intensiven Corona-Jahren – verdient, im Sommer einen zusammenhängenden Urlaub von zwei bis drei Wochen konsumieren zu können“, so Hörzing. „Die Mitarbeiter*innen der geschlossenen Kindergärten werden mit jenen der Sommerstandorte zusammenarbeiten und für die Dauer der dreiwöchigen Schließung auch dort zur Verfügung stehen. Dadurch ergibt sich eine bessere Personaldichte pro Einrichtung, welche wiederum zu einer Erleichterung bei der Urlaubsplanung führt“, weiß Hörzing. 

Die Optimierung der Personalplanbarkeit führt nicht nur zu Verbesserung der Arbeitsbedingungen, auch positive wirtschaftliche Effekte werden erwartet. Durch die Zusammenlegung werden etwa nur jene personellen und auch räumlichen Ressourcen genutzt, für die auch tatsächlicher Bedarf besteht. 

Wie schon in den vergangenen Jahren können auch weiterhin Kinder aus den privaten Kinderbetreuungseinrichtungen anderer Träger im Sommer die städtischen Einrichtungen besuchen. Damit gewährleistet die Stadt ebenfalls für die Kinder, die private Einrichtungen besuchen, eine ganzjährige Betreuung.

Kriterien des Kinderbetreuungsatlas bleiben erfüllt – Voraussetzungen für Bestnote 1A weiterhin gegeben

Derzeit besuchen zirka 13.000 Kinder eine Linzer Krabbelstube, einen Kindergarten oder einen Hort. Etwa 10.579 von ihnen betreuen die städtischen Kinder- und Jugendservices (KJS). Von den insgesamt 1.196 Krabbelstubenplätzen bieten die KJS derzeit 972 (81 Prozent) an. Bei den 6.727 Kindergartenplätzen beträgt der Anteil 72 Prozent (4.810 Plätze) und bei den 5.338 Hortplätzen 90 Prozent, dies entspricht 4.797 Plätzen (Stand Februar 2024). Die KJS verfügen im Jahr 2024 über einen Ausgabenrahmen von etwa 101 Millionen Euro. Davon zahlen die Erziehungsberechtigten nur etwa 11 Millionen, 38 Millionen steuern das Land Oberösterreich und der Bund bei. Die Stadt Linz übernimmt zirka 43 Millionen Euro.

Seit Jahren erhält die Stadt Linz vom Kinderbetreuungsatlas der Arbeiterkammer Oberösterreich die Bestnote 1A. „Die Kriterien, die der Beurteilungen zugrunde liegen, erfüllt die Stadt Linz weiterhin“, garantiert Hörzing. Für die Drei- bis Sechsjährigen hat die Arbeiterkammer folgende Kriterien festgelegt: 

  • Öffnungszeit von Montag bis Donnerstag jeweils mindestens acht Stunden
  • Angebot Mittagessen von Montag bis Donnerstag
  • maximal vier Wochen im Sommer geschlossen
  • maximal fünf Wochen im Arbeitsjahr geschlossen

Die Bestnote 1A erhalten jene Gemeinden, die alle vier Kriterien und darüber hinaus eine tägliche Öffnungszeit von Montag bis Donnerstag jeweils mindestens 9,5 Stunden und eine wöchentliche Öffnungszeit von mindestens 45 Stunden erfüllen. „Linz garantiert dies weiterhin“, so Hörzing. „Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir diese Standards halten. Aus Effizienzgründen und zum Wohle des Personals haben wir uns aber entschieden, für drei Wochen im Jahr einige Standorte zusammen zu legen. Ansonsten bleibt, was die Linzer Eltern gewohnt sind: Eine flächendeckende Versorgung mit ganztägigen Öffnungszeiten, eine Ganzjahresöffnung mit Ausnahme der Weihnachtszeit. Linz bleibt Vorreiterin in Oberösterreich und wird auch in Zukunft den oberösterreichweiten Durchschnitt bei der Beurteilung durch den Kinderbetreuungsatlas retten“, betont Hörzing.

Soziales Linzer Tarifmodell sichert zudem Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Für Kinder ab dem vollendeten 30. Lebensmonat bis zum Schuleintritt, die ihren Hauptwohnsitz in Oberösterreich haben, ist der Besuch des Kindergartens in Oberösterreich bis 13 Uhr beitragsfrei. Ab 13 Uhr ist seit Beschluss des Landtages mit 1. Februar 2018 von den Eltern ein Nachmittagstarif zu leisten (. Elternbeitragsverordnung 2018). Die Tarife für den Nachmittagstarif ab 13 Uhr gelten für Kinder ab dem vollendeten 30. Lebensmonat bis zum Schuleintritt und werden auf Basis der . Elternbeitragsverordnung 2018 festgesetzt.

Das soziale Linzer Tarifmodell wurde vor sechs Jahren vom Linzer Gemeinderat beschlossen und ist eine der wichtigsten Maßnahmen für die Entlastung der Linzer Familien: Bis zu einem monatlichen Familien-Brutto-Einkommen von 1.830 Euro (ohne Transferleistungen wie Familien- und Wohnbeihilfe) gilt in Linz der Nulltarif. Ab 4.890 Euro verrechnet die Stadt Linz im Kindergarten den Höchstbetrag von 67,19 Euro. Im restlichen Oberösterreich sind es dagegen bis zu 119 Euro im Kindergarten.

„Für Familien mit niedrigem Einkommen bedeutet das Linzer Tarifmodell eine Befreiung von einer Besuchsgebühr, Eltern mit mittlerem und höherem Einkommen bezahlen wesentlich weniger als vom Land Oberösterreich vorgesehen. Von dieser finanziellen Entlastung profitieren nicht nur die Eltern, auch der Wirtschaftsstandort Linz wird durch mehr zeitliche Flexibilität der Eltern gestärkt“, betont Vizebürgermeisterin Karin Hörzing abschließend.

(Informationsunterlage zur Pressekonferenz mit Vizebürgermeisterin Karin Hörzing zum Thema Sommerbetrieb der städtischen Kinder- und Jugend-Services)

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