Zeckenschutz-Impfaktion bis 14. Juni verlängert Als Reaktion auf die starke Nachfrage neue Termine bereits freigeschaltet
Die städtische Zeckenschutz-Impfaktion erfreut sich auch in diesem Jahr großer Beliebtheit. Ursprünglich wäre die am 4. März gestartete Aktion am 29. Mai zu Ende gegangen. Da die Nachfrage sehr groß ist und mittlerweile alle Termine in diesem Zeitraum vergeben wurden, wird die Zeckenschutz-Impfaktion nun bis inklusive 14. Juni verlängert.
„Der Schutz vor der von Zecken übertragenen FSME-Virusinfektion ist von großer Bedeutung und wird besonders empfohlen. Die hohe Nachfrage belegt, dass die Linzer Bevölkerung sich dieser Gefahr bewusst ist. Auch in diesem Jahr stellt das städtische Gesundheitsservice sicher, dass alle Menschen, die von diesem Angebot Gebrauch machen, optimal dagegen geschützt sind“, erklärt der Linzer Gesundheitsstadtrat Dr. Michael Raml.
Unter www.linz.at/zeckenschutzimpfung können die neuen Impftermine bereits gebucht werden. Die Zeckenschutzimpfungen finden im Impfservice der Stadt Linz auf dem Vorplatz des Neuen Rathauses (ehemalige Hypo-Bank), jeweils Montag bis Freitag von 7.30 bis 12.30 Uhr und zusätzlich Montag von 14 Uhr bis 17 Uhr, ausgenommen an Feiertagen, statt.
Eine Grundimmunisierung besteht aus drei Teilimpfungen. Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr kostet diese jeweils 15 Euro. Jugendliche zwischen vollendetem 15. und 16. Lebensjahr bezahlen 17 Euro, junge Menschen und Erwachsene ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ebenfalls 17 Euro. Von den jeweiligen Krankenversicherungsträgern wird ein Teilbetrag der Impfkosten refundiert. So zahlen Versicherte der Österreichischen Gesundheitskasse beispielsweise um 4,80 Euro weniger. Dieser Betrag wird bereits direkt bei der Impfung abgezogen. Der Impfpass bzw. die Impfkarte ist mitzubringen.
Ab dem dritten bzw. für alle weiteren unversorgten Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr ist die Schutzimpfung kostenlos, wenn die ersten beiden Kinder geimpft wurden und die Immunisierung durch die Kostenzuschüsse der Krankenversicherungsträger nicht gedeckt werden.
Um den Schutz aufrecht zu erhalten, sind regelmäßige Auffrischungen erforderlich. So sollte die erste Auffrischungsimpfung nach drei Jahren erfolgen, danach alle fünf Jahre. Ab dem 60. Lebensjahr wird erneut das Drei-Jahres-Intervall empfohlen.