Linzer Tarifmodell wird auf Krabbelstuben ausgeweitet Städtisches Modell entlastet Linzer Eltern
- Erstmals mehr als 1.000 Kinder in städtischen Krabbelstuben
Mit der aktualisierten OÖ. Elternbeitragsverordnung 2024 wurde eine neue und seit 1. September in Kraft getretene Regelung für Elternbeiträge und Landeszuschüsse eingeführt. Kernpunkt dieser vom Land OÖ vorgegebenen Änderungen ist der kostenlose Besuch von Kinderbetreuungseinrichtungen für Mädchen und Buben bis zum Schuleintritt bis 13 Uhr, die Nachmittagsbetreuung bleibt kostenpflichtig.
In Linz bleibt das bewährte, sozial verträgliche Tarifmodell bestehen, das durch den Familienförderbeitrag der Stadt den Eltern eine finanzielle Entlastung bietet. Dadurch fallen die Kosten für den Besuch in Krabbelstuben oder Kindergärten in Linz deutlich niedriger aus. Linzer Familien zahlen beispielsweise maximal 70,27 Euro pro Kind, während der Landestarif Kosten von bis zu 128 Euro mit sich bringt.
Neben der finanziellen Entlastung bietet die Stadt Linz mit ihren 59 städtischen Kindergärten und 42 Krabbelstuben auch ganzjährig großzügige Betreuungszeiten an. Aktuell werden mehr als 5.400 Kinder in städtischen Einrichtungen betreut – ein klares Zeichen für das Engagement der Stadt Linz bei der Förderung von Familien und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
„Für Familien mit niedrigem Einkommen bedeutet das Linzer Tarifmodell eine Befreiung von einer Besuchsgebühr. Eltern mit mittlerem und höherem Einkommen bezahlen wesentlich weniger als vom Land Oberösterreich vorgesehen. Von dieser finanziellen Entlastung profitieren nicht nur die Eltern, auch der Wirtschaftsstandort Linz wird dadurch gestärkt“, erläutert die geschäftsführende Vizebürgermeisterin Karin Hörzing.
Aktuelle Regelung
Mit Beschluss der Novelle des Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes durch den Oö. Landtag sowie der darauffolgenden Erlassung der Oö. Elternbeitragsverordnung 2024 durch die Bildungsdirektion Oberösterreich wurden mit 1.9.2024 eine neue Elternbeitragsregelung sowie neue Landesbeiträge für Gruppen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen umgesetzt.
Nach dieser Verordnung hat der Rechtsträger eine Tarifordnung festzulegen, die den Bestimmungen des Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes und der Oö. Elternbeitragsverordnung 2024 entsprechen.
Wesentlicher Punkt der rechtlichen Änderungen ist die Umsetzung des kostenlosen Besuchs einer Kinderbetreuungseinrichtung für Kinder bis zum Schuleintritt am Vormittag bis 13 Uhr. Diese Regelung galt schon bisher für den Besuch der Kindergärten und wurde nunmehr auf die Krabbelstuben ausgeweitet.
In den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen gilt jedoch weiterhin das Linzer Tarifmodell. Dies ermöglicht es durch den Familienförderbeitrag des Geschäftsbereiches Soziales, Jugend und Familie – also eine direkte Förderung – den von den Eltern zu leistenden Beitrag zu minimieren.
Die Elternbeitragsverordnung geht von einem Elternbeitrag von 3 Prozent vom Familienbruttohaushaltseinkommen aus. Beim Tarif des Landes gibt es einen Kinderabsetzbetrag erst ab dem zweiten Kind (200 Euro je Kind).
Sozial verträgliches Linzer Tarifmodell
Das Linzer Tarifmodell geht von einem Elternbeitrag von 2 Prozent vom Familienbruttohaushaltseinkommen abzüglich eines erhöhten Kinderabsetzbetrages von 1.914 Euro sowie zusätzlich 159 Euro für jedes weitere Kind aus.
Die Differenz der Ergebnisse wird durch den Familienförderbeitrag der Stadt Linz aus verwaltungsökonomischen Gründen direkt zwischen den Geschäftsbereichen „Kinder- und Jugendservices Linz“ sowie Soziales, Jugend und Familie abgerechnet. Damit bezahlen Eltern einen deutlich niedrigeren und sozial gestaffelten Beitrag.
Dies ermöglicht, dass Familien in Linzer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen einen im Vergleich zum Beitrag gemäß der Oö. Elternbeitragsverordnung günstigeren Elternbeitrag leisten.
Konkret bedeutet dies, dass sich – dank dem Linzer Tarifmodell – die Kosten für einen Besuch in der Krabbelstubbe bzw. im Kindergarten ab 13 Uhr pro Kind in Linz von beitragsfrei – also null Euro – bis maximal 70,27 Euro erstrecken. Im Gegensatz dazu beträgt der minimale Landestarif 50 Euro, der maximale liegt bei 128 Euro.
„Das Linzer Tarifmodell entschärft die sozialen Härten bei der vom Land vorgesehenen Tarifordnung. In Linz werden Eltern entlastet und die leistbare Vereinbarkeit von Beruf und Familie bleibt sichergestellt“, resümiert die geschäftsführende Vizebürgermeisterin Karin Hörzing.
Mehr als 5.400 Kinder in städtischer Kinderbetreuung
Ein Blick auf die Statistik zeigt, dass Linz nicht nur in puncto Kosten viel für die Linzer Familien leistet. Auch die Betreuungs-Kapazität von Krabbelstuben und Kindergärten wurde in den vergangenen Jahren stetig erweitert. Wurden im Jahr 2015/16 noch 4.721 Kinder – 3.923 in Kindergärten und 798 in Krabbelstuben – betreut, gehen im laufenden Jahr mehr als 5.400 Mädchen und Buben in städtische Kinderbetreuungseinrichtungen; davon erstmals mehr als 1.000 in Krabbelstuben. Aktuell verfügt Linz über 59 städtische Kindergärten sowie 42 städtische Krabbelstuben.
(Informationsunterlage zur Pressekonferenz der geschäftsführenden Vizebürgermeisterin Karin Hörzing zum Thema „Tarifmodell Kinderbetreuung“)
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