Medienservice vom: 26.05.2025

Abgabenerhöhung für das Betreiben von Spielautomaten und Wettterminals Vizebürgermeisterin Tina Blöchl begrüßt Begutachtungsentwurf

Mit dem derzeit in Begutachtung befindlichen Entwurf zur Novelle des Oö. Lustbarkeitsabgabegesetzes 2025 soll die gesetzliche Grundlage für eine Anhebung der Höchstsätze bei der Besteuerung von Wettterminals und Spielapparaten geschaffen werden. Ziel der geplanten Novelle ist es, die seit dem Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2016 unveränderten Höchstbeträge an die seither eingetretene Inflation anzupassen. Der Verbraucherpreisindex ist im genannten Zeitraum um rund 35,8 % gestiegen. Die nun vorgeschlagenen neuen Höchstbeträge orientieren sich an dieser Teuerung.

Der Entwurf sieht unter anderem vor, den monatlichen Höchstsatz für Wettterminals von derzeit 250 Euro auf 350 Euro anzuheben. Aktuell sind in der Stadt Linz 196 Wettterminals aufgestellt. Unter der Annahme, dass die Aufstellungspraxis unverändert bleibt und der neue Höchsttarif zur Anwendung kommt, würde dies ein monatliches Mehraufkommen von 19.600 Euro und somit jährliche Mehreinnahmen von 235.200 Euro bedeuten.

Auch bei den Spielapparaten ist eine Anhebung der Sätze vorgesehen. In Linz sind derzeit 105 Spielapparate in Betrieb. Die Besteuerung erfolgt gestaffelt: Für bis zu acht Geräte pro Betriebsstätte beträgt der derzeitige Satz 50 Euro pro Gerät; für darüberhinausgehende Geräte gilt ein Satz von 75 Euro. Die geplante Novelle sieht eine Erhöhung dieser Tarife auf 70 Euro bzw. 105 Euro vor. Bei gleichbleibender Geräteanzahl ergeben sich daraus monatliche Mehreinnahmen von 2.250 Euro, was 27.000 Euro jährlich entspricht.

Insgesamt könnten der Stadt Linz unter der Annahme unveränderter Aufstellungspraxis und Anwendung der neuen Höchstsätze somit jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 262.200 Euro zufließen. Die Einnahmen aus der Lustbarkeitsabgabe für Spielapparate und Wettterminals sind für das Jahr 2025 655.500 Euro veranschlagt. Die zusätzlichen Mittel könnten einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung kommunaler Aufgaben leisten.

Die letzte Novellierung der Lustbarkeitsabgabenordnung auf Gemeindeebene wurde vom Gemeinderat am 21. März 2024 beschlossen. Mit der nun auf Landesebene vorliegenden Novelle soll den Gemeinden künftig der notwendige rechtliche Rahmen eingeräumt werden, um die Höchstsätze im Sinne des Gesetzes in ihren jeweiligen Verordnungen anpassen zu können.

„Als Finanzreferentin begrüße ich die Begutachtung des Oö. Lustbarkeitsabgabegesetz 2015. Vor dem Hintergrund des Aspekts der Suchtprävention und der erwartbaren Mehreinnahmen für die Stadt Linz halte ich die Begutachtung in mehrerlei Hinsicht für einen sinnvollen Schritt. Sollte diese Novelle durch die Landesregierung in Kraft treten, werde ich, wie bereits der zuständigen Geschäftsbereichsdirektorin avisiert, einen entsprechenden Antrag im Gemeinderat einbringen und den Gemeinderat ersuchen, einer Anhebung auf den Höchstbetrag zuzustimmen“, betont Finanzreferentin Vizebürgermeisterin Tina Blöchl.
 

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