Gut vorbereitet mit dem Vierbeiner in den Sommerurlaub Gesundheitsstadtrat rät zur rechtzeitigen Information über Reisebestimmungen
Die Ferienzeit ist da – und mit ihr die Frage vieler Tierhalterinnen und Tierhalter: Können Hund, Katze oder Frettchen mit in den Urlaub? Und wenn ja, was gilt es dabei zu beachten? Welche Impfungen sind notwendig? Welche Dokumente braucht man für den Grenzübertritt?
„Die Einreisebestimmungen für Haustiere unterscheiden sich von Land zu Land und ändern sich teils sehr kurzfristig. Wer mit seinem Tier verreisen möchte, sollte sich unbedingt frühzeitig über die aktuellen Regelungen informieren. So steht einem entspannten Start in den wohlverdienten Urlaub nichts im Weg“, betont Gesundheitsstadtrat Dr. Michael Raml, der in der Stadt Linz für das Veterinärwesen zuständig ist.
Für Auslandsreisen sind oft veterinärbehördliche Bescheinigungen erforderlich, die durch eine Amtstierärztin oder einen Amtstierarzt des Magistrats Linz ausgestellt werden. Manche Länder außerhalb der EU verlangen darüber hinaus eine sogenannte Vidierung – das ist eine offizielle Beglaubigung der Unterschrift durch die zentralen Veterinärbehörden.
Während es für die Ausfuhr von Heimtieren aus Österreich grundsätzlich keine Quarantänepflicht gibt, sind bei der Wiedereinreise – insbesondere aus Drittstaaten – spezielle Vorschriften zu beachten. So wird etwa häufig eine Tollwut-Titerbestimmung verlangt, die idealerweise bereits vor der Abreise durchgeführt werden sollte.
Alle relevanten Informationen finden Tierfreundinnen und Tierfreunde übersichtlich aufbereitet auf der Website der Stadt Linz unter www.linz.at/tiere. Dort gibt es auch zahlreiche weitere nützliche Hinweise, etwa zur artgerechten Katzenhaltung („Katzen-ABC“), zur tierärztlichen Versorgung in Linz, zur Registrierung von Pferden oder zur Haltung von Nutztieren.