Medienservice vom: 26.09.2025 |Fotos zur Meldung

Längere Gastgartenzeiten für Linz: Sommerbetrieb bis 24 Uhr möglich Neue Verordnung bringt einheitliche Rahmenbedingungen in zentralen Stadtgebieten

In der Gemeinderatssitzung gestern, Donnerstag, wurde eine neue Gastgartenverordnung beschlossen, die längere Betriebszeiten in ausgewählten, dicht verbauten oder touristisch relevanten Bereichen der Stadt Linz ermöglicht. Die neue Regelung sieht vor, dass Gastgärten künftig zwischen 1. Mai und 30. September täglich von 8 bis 24 Uhr betrieben werden dürfen – vorausgesetzt, sie befinden sich auf öffentlichem Grund oder grenzen direkt an öffentliche Verkehrsflächen.

Betroffen sind folgende Gebiete:

  • Die Linzer Innenstadt, begrenzt nördlich von der Donau, östlich von Dametz- und Humboldtstraße, westlich von Waldeggstraße, Sandgasse, Hopfengasse, Kapuzinerstraße und dem Schlossbergareal sowie südlich vom ÖBB-Gelände rund um den Hauptbahnhof.
  • Die Untere Donaulände zwischen Nibelungenbrücke und Neuer Eisenbahnbrücke. 
  • Der donauseitige Bereich Alturfahr West bis zur Nibelungenbrücke. 
  • Der donauseitige Bereich in Urfahr östlich der Nibelungenbrücke bis zur Neuen Eisenbahnbrücke.

Die Verordnung und damit die um eine Stunde bis 24 Uhr verlängerte Öffnungszeit soll nur für Gastgärten, die sich auf öffentlichem Grund befinden oder an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen, gelten.

Die neue Regelung ersetzt eine Vielzahl unterschiedlicher Einzelentscheidungen der Vergangenheit. Sie bringt damit nicht nur Klarheit für die Verwaltung, sondern auch Planungssicherheit für die Gastronomiebetriebe.

„Mit dieser Verordnung schaffen wir nicht nur eine attraktive Grundlage für lebendige Sommerabende in der Innenstadt, sondern sorgen auch für faire und nachvollziehbare Rahmenbedingungen. Der bisherige Fleckerlteppich war für Gastronomen wie für Gäste unübersichtlich. Jetzt haben wir eine einheitliche Regelung, die Klarheit schafft. Gleichzeitig berücksichtigen wir auch die berechtigten Interessen der Anrainerinnen und Anrainer – denn die Verordnung führt nicht automatisch zur Genehmigung eines Gastgartens, sondern definiert lediglich den rechtlichen Rahmen für die mögliche Bewilligung“, informiert Stadtrat Dr. Michael Raml. 

„Längere Gastgartenzeiten bedeuten eine direkte Stärkung für die lokale Gastronomie und den Wirtschaftsstandort Linz. Gerade in den Sommermonaten spielt das Leben draußen eine wichtige Rolle – und wenn Gäste länger verweilen können, profitieren nicht nur die Betriebe, sondern auch das Stadtbild. Mit klaren Regeln schaffen wir Sicherheit für Unternehmerinnen und Unternehmer und fördern gleichzeitig eine lebendige Innenstadt“, begrüßt auch Wirtschaftsstadtrat Thomas Gegenhuber die neue Regelung.

Die Verordnung gilt ausschließlich für Gastgärten auf öffentlichem Grund oder in unmittelbarer Nähe zu öffentlichen Verkehrsflächen. Alle anderen Bewilligungsvoraussetzungen – etwa jene laut Gewerbeordnung – bleiben weiterhin unverändert bestehen.

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