Medienservice vom: 07.01.2026

Neue Genehmigungspflicht für Bebauungspläne: Stadt warnt vor zusätzlichen Verzögerungen und Bürokratie Bürgermeister Prammer: „Das widerspricht allen Zielen von Entbürokratisierung und Beschleunigung!“

Mit 1. Jänner 2026 kommt es zu einer wesentlichen Änderung im Verfahren zur Erlassung oder Änderung von Bebauungsplänen. Künftig müssen alle neuen Bebauungspläne sowie Änderungen bestehender Bebauungspläne vor ihrer Kundmachung der Landesregierung zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung vorgelegt werden. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus der Oö. ROG-Novelle LGBl. Nr. 48/2025, mit der § 34 Abs. 1 Oö. ROG entsprechend geändert wurde. Damit gilt ab kommendem Jahr ein genereller Genehmigungsvorbehalt des Landes – auch für jede Änderung bestehender Pläne.

Denn bisher waren nur Änderungen des Flächenwidmungsplans stets der Genehmigung der Landesregierung zu unterziehen, Bebauungspläne hingegen nur dann, wenn das Land in seiner Stellungnahme nach § 33 Abs. 2 besondere überörtliche Interessen aufgezeigt hat.

Bürgermeister Dietmar Prammer zeigt sich über diese gesetzliche Neuregelung kritisch: „Diese zusätzliche Genehmigungspflicht steht im klaren Widerspruch zu allen Zielen der Deregulierung und Entbürokratisierung. Statt Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, wird ein weiterer Zwischenschritt geschaffen, der die Umsetzung kommunaler Projekte deutlich verzögern kann.“
 
Die neue Regelung bedeutet, dass Bebauungspläne und deren Änderungen erst nach der Genehmigung durch das Land rechtswirksam und anwendbar werden können. Im Worst-Case kann sich der Eintritt der Rechtswirksamkeit um Wochen oder sogar Monate verzögern, da die Landesregierung bis zu vier Monate Zeit hat, allfällige Versagungsgründe mitzuteilen. Diese verlängerten Verfahrensdauern führen nicht nur zu Planungsunsicherheiten, sondern können auch erhebliche finanzielle Risiken für Projektträger und Bauträger mit sich bringen. Damit droht, dass wichtige Wohnbau- und Infrastrukturvorhaben ins Stocken geraten und der Standort an Attraktivität verliert.
 
„Gerade im Bereich des Wohnbaus müssen wir Verfahren beschleunigen, nicht bremsen. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, Prozesse zu vereinfachen und Investitionen zu erleichtern – nicht zu erschweren“, betont Bürgermeister Prammer in seiner Funktion als Planungsreferent der Stadt Linz. 
 
Zudem kritisiert die Stadt, dass sie in das Begutachtungsverfahren der Gesetzesnovelle nicht eingebunden waren. „Es ist unverständlich, dass jene, die täglich mit den praktischen Auswirkungen dieser Regelungen arbeiten – die Städte und Gemeinden –, in einem so zentralen Punkt nicht mitreden konnten. Diese Gesetzesänderung ist ein Rückschritt in der kommunalen Planungshoheit“, so der Bürgermeister abschließend. Da die gegenständliche Novelle in Form eines Initiativantrages eingebracht wurde, musste der Städtebund formell nicht eingebunden werden. Auf diesen sehr bedauerlichen Umstand hat der Städtebund im Rahmen seiner Stellungnahme zu den bevorstehenden Novellen der Planzeichenverordnung ebenfalls kritisch hingewiesen.
 

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