Medienservice vom: 09.01.2026

Winterdienst: Städtisches Team im Dauereinsatz; Räumung von Gehsteigen ist Anrainer*innenverpflichtung Stadt appelliert an Verkehrsteilnehmer*innen: Bitte seien Sie vorsichtig!

Seit den stärkeren Schneefällen beginnend mit dem gestrigen Abend stehen die Winterdienstteams der Stadt Linz im Dauereinsatz. Ab 23 Uhr wurden die Hauptverkehrsstraßen mit fünf Räumungs-LKW befahren. Ab 3 Uhr früh folgten die Nebenstraßen durch den Einsatz von elf Unimog-Fahrzeugen. Parallel dazu sorgten elf Schmalspurfahrzeuge für die Räumung und Streuung der Geh- und Radwege. Auch die 130 Stiegenanlagen im Stadtgebiet wurden durch städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreut. Insgesamt leisteten die 28 Einsatzkräfte allein in der Nacht 370 Überstunden, wobei 81 Tonnen Streusalz verbraucht wurden. Unterstützt wird der städtische Winterdienst durch eine Fremdfirma, die auf fünf Routen im Stadtgebiet unterwegs ist.

„Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer hat für uns höchste Priorität – und das bedeutet auch, dass nicht nur die Straßen, sondern ebenso Geh- und Radwege sowie Stiegenanlagen rasch und umfassend betreut werden. Mein großer Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Winterdienstes für ihren Einsatz seit den Nachtstunden“, betont die auch für Straßenbetreuung zuständige Stadträtin Mag.a Eva Schobesberger.

Die widrigen Wetterverhältnisse stellen eine besondere Herausforderung dar: In der Nacht lagen die Fahrbahntemperaturen bei minus fünf Grad und stiegen auch am Morgen nicht über minus drei Grad. Dadurch bleibt der Schnee auf der Fahrbahn haften und taut trotz Salzstreuung nur verzögert. Dies kann zu einem rutschigen Untergrund führen. Die Stadt Linz appelliert daher an alle Verkehrsteilnehmer*innen, ihre Fahrweise auch hinsichtlich erhöhter Glatteis-Gefahr entsprechend anzupassen.

Seit 6 Uhr morgens sind alle verfügbaren Mitarbeiter*innen der Teams zusätzlich im Einsatz, um Übergänge an Kreuzungen sowie Parkanlagen freizuschaufeln und zu streuen.

Räumung von Gehsteigen ist Anrainer*innenverpflichtung

Viele Beschwerden laufen bei der Stadt wieder wegen nicht geräumter Gehsteige ein. Neben dem städtischen Winterdienst sind auch die Eigentümer*innen von Häusern und Liegenschaften gefordert: Laut § 93 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Gehsteige und Gehwege entlang der gesamten Liegenschaft täglich zwischen 6 und 22 Uhr von Schnee zu räumen und bei Glätte mit geeigneten Mitteln wie Splitt oder Sand zu bestreuen. Dies gilt auch für Haltestellen, die sich im Bereich des Gehsteigs befinden. Die Stadt Linz ersucht um sorgfältige Einhaltung dieser Verpflichtung, um gemeinsam für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum zu sorgen.
 

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