Medienservice vom: 17.04.2026

Donauparkstadion bestätigt sich trotz Kritik als Erfolgsprojekt ILG und Stadt Linz begrüßen Rechnungshof-Empfehlungen

Der Rechnungshof hat heute seinen Bericht zum Neubau des Donauparkstadions veröffentlicht. Die Immobilien Linz GmbH (ILG) und die Stadt Linz begrüßen die Prüfergebnisse als Grundlage für eine kontinuierliche Weiterentwicklung. Die bereits gestartete Überarbeitung des Organisations- und Projekthandbuchs wird noch im laufenden Jahr abgeschlossen und schrittweise in allen relevanten Projekten umgesetzt.

Aus den Erfahrungen des Projekts ziehen die ILG und die Stadt Linz klare Konsequenzen: Die Empfehlungen des Rechnungshofs werden zukunftsorientiert umgesetzt. Transparenz wird weiter erhöht, Vertragsgrundlagen werden präzisiert, klare Prüfpfade etabliert und die Qualitätssicherung weiter gestärkt.

Vizebürgermeisterin Merima Zukan, Liegenschaftsreferentin und Aufsichtsratsvorsitzende der ILG:

„Die Zwei-Stadien-Lösung war das Ergebnis eines klaren politischen Mehrheitswillens und einer sorgfältigen Abwägung zwischen Sport und Stadtentwicklung. Ich begrüße die Empfehlungen des Rechnungshofs als wichtigen Beitrag zur weiteren Verbesserung. Gleichzeitig zeigt das Donauparkstadion schon heute, dass es weit mehr ist als eine Sportstätte: Es stärkt die Identität eines ganzen Quartiers, belebt die lokale Wirtschaft und übertrifft die geplanten Erträge.“

Markus Eidenberger, Geschäftsführer der Immobilien Linz GmbH:

„Wir haben unter außergewöhnlichen Bedingungen – Pandemie, Krieg, Versorgungskrisen und engem Terminfenster – termingerecht, qualitätsvoll und innerhalb der gesellschaftsrechtlich genehmigten Budgets geliefert. Die Hinweise des Rechnungshofs fließen in unsere laufende Organisationsentwicklung ein: von standardisierten Berichten über klare Prüfpfade bis zu noch stringenteren Vertragsgrundlagen. Konkret erhöhen wir Transparenz und Governance, schärfen Prozesse und Dokumentation und stärken die Qualitätssicherung – ohne unsere Umsetzungsstärke zu verlieren.“

Die Empfehlungen des Rechnungshofs leisten einen wichtigen Beitrag zum bereits laufenden Organisationsentwicklungsprozess der ILG.

Konkrete Maßnahmen bereits in Umsetzung

Künftig wird ein quartalsweiser standardisierter und ausführlicher Bericht an Aufsichtsrat und Eigentümervertreter*innen mit einer konsolidierten Gesamtsicht auf Kosten, Termine, Qualitäten und Risiken ergehen. Die zugrunde liegenden Genehmigungen und Budgetentscheidungen (Wirtschaftsplan sowie Beschlüsse von Aufsichtsrat, Generalversammlung und Gemeinderat) werden darin transparent nachvollziehbar dargestellt.

Erfahrungen aus dem Projekt werden verbindlich in Vertrags- und Preisgrundlagen integriert. Relevante Kalkulationsunterlagen für mögliche Zusatz- und Nachtragsleistungen sollen künftig bereits vor Vertragsabschluss vorliegen.

Für Änderungen und Nachträge werden die Eskalationsregeln geschärft: klare Betragsgrenzen für Entscheidungen außerhalb des Projektteams, ein konsequentes Vier-Augen-Prinzip sowie gestufte Freigaben von der Fachabteilung über die Geschäftsführung bis hin zu externer Absicherung bei Bedarf. Zentrale preisbildende Faktoren werden kompakt in Term Sheets festgehalten. Ergänzend werden technische Mitarbeiter*innen verstärkt kaufmännisch und rechtlich geschult.

Die Qualitätssicherung auf Auftraggeberseite wird durch ein strukturiertes Kontrollkonzept mit dokumentierten Stichprobenprüfungen ausgebaut. Bei großen Projekten oder in Modellen ohne unabhängige örtliche Bauaufsicht wird künftig eine externe begleitende Kontrolle eingesetzt.

Seit der Inbetriebnahme liegen die Erträge deutlich über den Planwerten. Die Doppelnutzung des Standorts sowie neue Nutzungen im Umfeld haben die Entwicklung des Quartiers spürbar beschleunigt. Damit bestätigt sich die strategische Ausrichtung des Projekts: Das Donauparkstadion ist nicht nur eine moderne Sportstätte, sondern ein wirtschaftlicher und städtebaulicher Impulsgeber für Linz – und ein Projekt, aus dem konsequent für zukünftige Vorhaben gelernt wird.

Zu den vom Rechnungshof als „Überzahlungen“ bezeichneten Positionen hat die ILG bereits in ihrer Stellungnahme ausführlich dargelegt, warum eine abweichende rechtliche Bewertung vertreten wird, die auch durch ein externes Rechtsgutachten gestützt wird.

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