Fällverbot schützt Tiere während der Brutzeit in Linz Zwischen April und September Eingriffe in Baumgruppen verboten – Strafen drohen
Die Stadt Linz erinnert an die geltenden Bestimmungen zum Schutz von Tieren während der Brutzeit und ruft zur Einhaltung der Vorgaben auf. Zwischen April und September verbietet die Oö. Artenschutzverordnung das Fällen von Baumgruppen sowie Rodungen. Gemäß § 9 Z 2 der Oö. Artenschutzverordnung ist in diesem Zeitraum das Schlägern oder Kahlschneiden von Busch- und Gehölzgruppen sowie von Heckenzügen untersagt, um den Nachwuchs geschützter Tiere und deren Lebensräume zu sichern. Diese Regelung schützt den Nachwuchs zahlreicher Tierarten und bewahrt deren Lebensräume.
„Der Schutz von Brutstätten und Lebensräumen ist ein zentraler Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt in unserer Stadt. Die gesetzlichen Vorgaben schaffen dafür eine klare Grundlage. Gleichzeitig gehen bei der Stadt vermehrt Beschwerden ein, dass diese Bestimmungen nicht eingehalten werden. Die Stadt Linz verfolgt solche Verstöße und ahndet sie entsprechend“, betont Umweltstadträtin Mag.a Eva Schobesberger. Mit Blick auf private Flächen ergänzt Schobesberger: „Ich appelliere auch an alle Linzer*innen, in ihren Privatgärten Rücksicht auf die Brutsaison zu nehmen und freiwillig auf Baumschnitte oder Fällungen in dieser Zeit zu verzichten. So leistet man einen direkten Beitrag zum Schutz unserer heimischen Tierwelt und zur Sicherung der Artenvielfalt.“
Auch in Baulandgebieten gelten diese Bestimmungen unabhängig von der Widmung im Flächenwidmungsplan. Davon ausgenommen sind lediglich Maßnahmen der laufenden Landschaftspflege wie Heckenschneiden oder Rasenmähen.