Parkpauschalen für Betriebe werden angepasst Indexanpassung in Linzer Kurzparkzonen
Die Stadt Linz passt die Pauschalierungsvereinbarungen für gewerbliche Betriebe in den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen an. Grundlage dafür ist ein Beschluss des Gemeinderats aus dem Jahr 2012, der eine dynamische Anpassung des Tarifes anhand des Verbraucherpreisindex (VPI) vorsieht.
Demnach hat die Anpassung zu erfolgen, sobald die Inflation um mehr als fünf Prozent steigt. Diese Schwelle wurde nun überschritten, weshalb die Tarife um 5,1 Prozent angepasst wurden. Die Stadt setzt damit eine klare und seit Jahren geltende Regelung um. Zuletzt wurden die Tarife im Jahr 2024 angepasst.
Die Pauschalen werden je nach Gültigkeitsdauer angepasst. Die Jahrespauschale steigt von 1.108 Euro auf 1.165 Euro. Die Halbjahrespauschale erhöht sich von 554 Euro auf 583 Euro. Die Quartalspauschale wird von 278 Euro auf 293 Euro angepasst. Die Wochenpauschale steigt von 39 Euro auf 41 Euro.
„Diese Anpassung ist an die Inflation gebunden und seit vielen Jahren klar geregelt. Wir setzen damit einen bestehenden Beschluss um und sorgen für transparente und nachvollziehbare Tarife“, betont Finanzreferent Stadtrat Thomas Gegenhuber.
Die Pauschalierungsvereinbarung ermöglicht Gewerbetreibenden eine einfache und planbare Nutzung der gebührenpflichtigen Kurzparkzonen. Die Indexanpassung stellt sicher, dass die Gebühren die allgemeine Kostenentwicklung widerspiegeln und die Regelung langfristig stabil bleibt.