Statut der Stadt Linz

Die Landeshauptstadt Linz ist - so wie Wels und Steyr - eine Statutarstadt. Diese Städte haben neben den Aufgaben der Gemeindeverwaltung auch die Aufgaben der Bezirksverwaltung zu besorgen. Sie unterliegen deshalb auch nicht der Oö. Gemeindeordnung. Ihr Stadtrecht wurde jeweils in einem eigenen Landesgesetz festgelegt.

Das Statut für die Landeshauptstadt Linz - StL 1992 stellt daher die "Stadtverfassung" der Stadt Linz dar.

Im Wesentlichen sind darin folgende Bereiche geregelt:

  • die rechtliche Stellung der Stadt
  • Zuständigkeiten von Gemeinderat, Stadtsenat, Bürgermeister*in und Magistrat
  • Rechte und Pflichten der Mitglieder des Gemeinderates
  • der eigene Wirkungsbereich der Stadt
  • die Erstellung des Voranschlages
  • der Instanzenzug
  • die Bürger*innenrechte (Volkabstimmung, Volksbefragung, Bürger*inneninitiative)
  • die Aufsichtsrechte des Landes

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