Bewohnerparkzone - Suchergebnisse
Als InhaberIn einer Bewohnerparkkarte sind Sie berechtigt, in den Kurzparkzonen Ihrer Zone gebührenfrei und ohne Zeitbeschränkung zu parken.
Diese Berechtigung gilt an den Zonengrenzen für beide Seiten der betroffenen Straßen.
Dies gilt jedoch nicht für jene Kurzparkzonen, die mittels Zusatzbeschilderung vom Bewohnerparken ausgeschlossen sind.