IPPC-Verfahren

IPPC steht für die Abkürzung von "Integrated Pollution Prävention and Control" (auf Deutsch: "Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung"). Für bestimmte Anlagen bestehen besondere gesetzliche Regelungen.

Der Antrag zur Bewilligung einer Anlage, die zur Kategorie der IPPC-Anlagen zählt, muss von der Behörde in zwei im Bundesland weit verbreiteten Tageszeitungen und auf ihrer Internetseite öffentlich bekannt gemacht werden. Jedermann ist dabei berechtigt, innerhalb der gesetzten Frist zum Antrag Stellung zu nehmen.

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