IPPC-Verfahren
IPPC steht für die Abkürzung von "Integrated Pollution Prävention and Control" (auf Deutsch: "Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung"). Für bestimmte Anlagen bestehen besondere gesetzliche Regelungen.Der Antrag zur Bewilligung einer Anlage, die zur Kategorie der IPPC-Anlagen zählt, muss von der Behörde in zwei im Bundesland weit verbreiteten Tageszeitungen und auf ihrer Internetseite öffentlich bekannt gemacht werden. Jedermann ist dabei berechtigt, innerhalb der gesetzten Frist zum Antrag Stellung zu nehmen.
Aktuelles IPPC-Verfahren
Magistrat der Landeshauptstadt Linz
Anlagen- und Bauamt als Gewerbebehörde I. Instanz
Bekanntgabe
Die Borealis Agrolinz Melamine GmbH, St.-Peter-Str. 25, 4021 Linz, hat um die Erteilung der gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer technischen Anlage zur Herstellung und Entwicklung von Katalysatoren für die Polyolefinindustrie in den Bauten 800, 801a, 801b, 802, 803a, 803 a/b, 804, 805, 806, 807 und 808 innerhalb des Chemieparks im Standort St.-Peter-Str. 25, angesucht. Das Einreichprojekt liegt ab Freitag, den 14.01.2011, bis einschließlich Freitag, den 25.02.2011, beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstr. 1 – 5, Zimmer 4036/2, während der KundInnendienststunden zur öffentlichen Einsicht auf. Innerhalb dieser Auflagefrist kann jedermann eine schriftliche Äußerung oder Stellungnahme zum Projekt beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, einbringen.
Eine Entscheidung in diesem Verfahren wird mit Bescheid getroffen. Allfällige weitere entscheidungsrelevante Informationen, die zum Zeitpunkt dieser Bekanntgabe noch nicht vorliegen, liegen in der Folge während des Genehmigungsverfahrens bei der Behörde während der Amtsstunden zur Einsicht auf.
Rechtsgrundlage in der gültigen Fassung:
§ 356a Abs. 2 Gewerbeordnung 1994
Für den Bürgermeister:
der Leiter des Anlagen- und Bauamtes:
i.V.
Dr. Ludwig Neulinger eh.
Linz, am 27.12.2010