Medienservice vom: 29.03.2023

Richtwertmieten: Städtische GWG wird Deckel einsetzen Bürgermeister Klaus Luger und Stadtrat Dietmar Prammer: „Stadt Linz zieht wirksam die Kostenbremse für Mieter*innen der betroffenen Linzer Wohnungen!“

Mit über 20.000 Wohnungen zählt die Linzer GWG zu den zehn größten Wohnungsanbieterinnen in Österreich. Etwa 4.000 Wohnungen sind von den ab 1. April gesetzlich vorgesehenen Richtwertmieten-Erhöhungen betroffen. 
„Der Beschluss der Bundesregierung, keinen Mietpreisdeckel einzuziehen, erhöht den Druck auf jene Menschen, die auf leistbaren Wohnraum angewiesen sind. Daher wird die Stadt Linz mit der stadteigenen GWG einen Mietzinsdeckel in der Höhe von 4,3 Prozent einziehen, um eine teilweise Entlastung zu erreichen,“ informieren Bürgermeister Klaus Luger und GWG-Aufsichtsratsvorsitzender Stadtrat Dietmar Prammer.

Etwa drei Viertel aller GWG-Wohnungen unterliegen dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG). Dieses stellt auf das Kostendeckungsprinzip ab, sodass lediglich die tatsächlich anfallenden Kosten an Mieter verrechnet werden dürfen. Demgegenüber fallen etwa 4.000 Wohnungen unter das Mietrechtsgesetz (MRG) und wären von einer 8,6-prozentigen Erhöhung betroffen. In ganz Oberösterreich fallen etwa 12.000 Wohnungen in diese Kategorie. Die anderen rund 190.000 Wohnungen gemeinnütziger Bauträger unterliegen dem WGG

Das österreichische Mietrecht ist von einer außerordentlichen Komplexität geprägt, sodass Forderungen nach einem Universalmietrecht in regelmäßigen Abständen gestellt werden. Die aktuelle Erhöhung der Richtwertmieten für MRG-Wohnungen um 8,6 Prozent belastet besonders Mieter*innen mit neueren Mietverträgen ungleich stärker als jene mit Altverträgen, die vor dem 1. März 1994 abgeschlossen wurden. Vielfach befinden sich unter den Mieter*innen mit den jüngeren Mietverträgen Familien mit geringeren Einkommen, die nun durch die gesetzliche Erhöhung besonders betroffen sind. 

Die Linzer GWG wird daher einen Deckel in der Form einziehen, dass an Stelle der im Gesetz vorgesehenen 8,6-prozentigen Erhöhung nur eine um 4,3 Prozent erfolgt. 

„Die Bundesregierung muss sich durch ihr langes Zögern ein massives Versagen vorwerfen lassen und hat damit weiter Vertrauen der Menschen verspielt. Denn bereits Ende Jänner 2023 – nach Vorliegen der ersten Hochrechnungen zur Jahresinflation 2022 – haben sich die Anzeichen für eine gravierende Verteuerung der Richtwertmieten abgezeichnet. Mit dem Verzicht von 50 Prozent der erlaubten Mietenerhöhung wollen wir einen Beitrag zur Entspannung leisten - wohl wissend, dass damit das Problem nur teilweise gelöst werden kann!“, schließt Stadtrat Dietmar Prammer. 

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