Für ein gutes Miteinander von Mensch und Tier Linzer Ordnungsdienst mit Schwerpunkt-Kontrollen auf Freilaufflächen
Von den aktuell knapp 211.000 Einwohnerinnen und Einwohner hält jeder 30. in Linz laut Statistik einen Hund. Insgesamt 18 Flächen in Parks und Grünanlagen stehen den 6.850 Vierbeinern derzeit im Linzer Stadtgebiet für ausreichend Auslauf zur Verfügung, in denen sich Hunde ohne Leine austoben können. Klare Regeln für Hundehalterinnen und Hundehalter gibt das Oö. Hundehaltegesetz vor, das vom Ordnungsdienst der Stadt Linz als Grundlage bei Kontrollen – etwa zur Leinenpflicht auf öffentlichen Flächen oder dem Mitführen einer Hundemarke – dient. Weiters kontrolliert der Linzer Ordnungsdienst die Leinen- und Maulkorbpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln oder weist auf die Verpflichtung zur Beseitigung von Hundekot hin.
Die Überwachung der Einhaltung des Oö. Hundehaltegesetzes ist eine zentrale Aufgabe des Linzer Ordnungsdienstes. Während einer Schwerpunkt-Aktion in den kommenden Tagen führen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes verstärkt Kontrollen durch. Im gesamten Stadtgebiet müssen Hunde angeleint sein und das Mitführen eines Beißkorbes sowie einer Hundemarke ist für die Hundebesitzerinnen und –besitzer verpflichtend. Ausgenommen davon sind die gekennzeichneten Freilaufflächen.
„Ob für Menschen mit oder ohne Hunde – in der Stadt Linz ist Platz für alle gleichermaßen. Für ein gutes Miteinander ist gegenseitige Rücksicht ein wesentliches Anliegen. Bei ihren täglichen Rundgängen auf Straßen, Plätzen und öffentlichen Anlagen haben die Teams des Linzer Ordnungsdienstes ein Auge auf alle Bedürfnisse im Sinne der Sauberkeit und Ordnung und sind gefragte Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort“, führt Sicherheitsstadtrat Dr. Michael Raml aus.
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