Medienservice vom: 25.04.2023

Zeckenschutz-Impfaktion bis 16. Juni verlängert Als Reaktion auf die starke Nachfrage neue Termine bereits freigeschaltet

Die diesjährige städtische Zeckenschutz-Impfaktion erfreut sich großer Beliebtheit. Ursprünglich wäre die am 20. März gestartete Aktion nach zehn Wochen am 26. Mai zu Ende gegangen. Da die Nachfrage sehr groß ist und mittlerweile alle Termine in diesem Zeitraum vergeben wurden, wird die Zeckenschutz-Impfaktion nun bis inklusive 16. Juni verlängert. „Der Schutz gegen die von Zecken übertragene FSME-Viruserkrankung ist sehr wichtig und wird in Oberösterreich besonders empfohlen. Die hohe Nachfrage zeigt, dass sich die Linzerinnen und Linzer dieser Gefahr bewusst sind. Das städtische Gesundheitsservice sorgt auch dieses Jahr dafür, dass Tausende Menschen wieder bestmöglich dagegen geschützt sind“, so der Linzer Gesundheitsstadtrat Dr. Michael Raml.

Unter www.linz.at/zeckenschutzimpfung können die neuen Impftermine bereits gebucht werden. Die Zeckenschutzimpfungen finden im Impfservice der Stadt Linz auf dem Vorplatz des Neuen Rathauses (ehemalige Hypo-Bank), jeweils Montag bis Freitag von 7.30 bis 12.30 Uhr und zusätzlich Montag von 14 Uhr bis 17 Uhr, ausgenommen an Feiertagen, statt.

Eine Grundimmunisierung besteht aus drei Teilimpfungen. Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr kostet die Grundimmunisierung mit drei Teilimpfungen 13,40 Euro pro Dosis, für Jugendliche zwischen vollendeten 15. und 16. Lebensjahr 15,40 Euro pro Dosis sowie für Jugendliche und Erwachsene ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ebenfalls 15,40 Euro pro Dosis. Von den jeweiligen Krankenversicherungsträgern wird ein Teilbetrag der Impfkosten refundiert. So zahlen Versicherte der Österreichischen Gesundheitskasse beispielsweise um vier Euro weniger. Dieser Betrag wird bereits direkt bei der Impfung abgezogen.

Ab dem dritten und allen weiteren unversorgten Kindern bis zum vollendeten 15. Lebensjahr ist die Schutzimpfung kostenlos, wenn die ersten beiden Kinder geimpft wurden und die Impfung durch die Kostenzuschüsse der Krankenversicherungsträger nicht gedeckt werden.

Um den Schutz aufrecht zu erhalten, sind regelmäßige Auffrischungen erforderlich. So sollte die erste Auffrischungsimpfung nach drei Jahren erfolgen, danach alle fünf Jahre. Ab dem 60. Lebensjahr wird erneut das Drei-Jahres-Intervall empfohlen.

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