Medienservice vom: 09.05.2023

Campierverbot am Pichlinger See wird Thema im kommenden Sicherheitsausschuss Details zur geplanten Verordnung liegen vor

Eine Novellierung des . Tourismusgesetzes ermöglicht jeder Gemeinde, für ihr Stadtgebiet ein Campierverbot per Verordnung zu erlassen, wenn entsprechende Gründe dafür vorliegen. Geregelt ist mit diesem neuen Gesetz auch die Vorgangsweise der Wegweisung, wenn beispielsweise illegal Campierende ein Grundstück nicht verlassen wollen. Ebenso geregelt ist die Mitwirkungspflicht der Polizei.

Die städtische Bau- und Bezirksverwaltungsbehörde finalisierte nun einen Entwurf einer Campierverbots-Verordnung für das Areal rund um den Pichlinger See. Die Verordnung wird im nächsten Sicherheitsausschuss am kommenden Montag behandelt und soll in der nächsten Sitzung am Mittwoch, 24. Mai, dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Konkret sieht die geplante Verordnung ein Campierverbot für das Areal rund um den Pichlinger See vor. Das Areal des Durchreiseplatzes am Pichlinger See befindet sich im Eigentum der Linz Service GmbH für Infrastruktur und Kommunale Dienste und soll laut Grundeigentümerin auch zukünftig zur Verfügung gestellt werden.

Der Durchreiseplatz „Ketani“, welcher durch die Zusammenarbeit der Stadt Linz, dem Land Oberösterreich, dem Verein Ketani für Roma und Sinti, dem Verein „Die Fabrikanten“ und Linz09 geschaffen wurde und seit Sommer 2009 geöffnet ist, stellt einen von zwei Durchreiseplätzen in Österreich für die Volksgruppe der Roma dar. 

Der Durchreiseplatz bietet Abstellmöglichkeiten für 20 bis maximal 25 Gespanne und ist meist auch voll ausgelastet. Die hohe Auslastung hat zur Folge, dass bei Erreichung der Kapazitäten des Durchreiseplatzes sich hinzukommende Gruppen auf den benachbarten Grundstücken niederlassen, so etwa auf dem dort etablierten öffentlichen Grillplatz beziehungsweise auf verschiedene, rund um den See befindliche Parkplätzen. Auch künftig ist – insbesondere ob der vom Welser Gemeinderat am 6. März 2023 erlassenen Campierverbots-Verordnung für das Welser Messegelände – mit einer weiteren Steigerung der Nutzungsfrequenz zu rechnen. 

Diese genutzten Flächen sind für die Badegäste als Grillplatz bzw. als Parkplätze vorgesehen.

Dementsprechend verfügen sie über keine Stromanschlüsse, was dazu führt, dass die dort campierenden Personen treibstoffbetriebene Stromaggregate neben den Wohnwägen verwenden oder Stromkabel von den Stromsäulen am Durchreiseplatz über weite Strecken, teilweise über Fahrbahnen und Gehwege, verlegen. 

Ob der dort nicht vorhandenen Sanitäranlagen dienen Sträucher und Büsche den Durchreisenden zur Verrichtung der Notdurft. Ebenso wird der angefallene Müll neben den Wohnwägen abgelagert oder auch widerrechtlich in den Büschen entsorgt. Bedenklich im Zusammenhang mit diesen hygienischen Missständen erscheint auch die ordnungsgemäße Abwasserentsorgung der auf Transportern mitgeführten Waschmaschinen.

„Die genannten Missstände führen – speziell zur Sommerzeit – immer wieder zu Konfrontationen der Durchreisenden sowohl mit den Benutzern des Grillplatzes als auch mit den Badegästen und Anrainern. Die dortigen Verunreinigungen sind jedenfalls als hygienisch und brandsicherheitstechnisch als nicht hinnehmbar zu qualifizieren. Um in Zukunft die Nutzung des Areals rund um den Pichlinger See als Erholungsgebiet wieder uneingeschränkt gewährleisten zu können und um solche Vorkommnisse in Zukunft zu vermeiden, erscheint die Erlassung einer Campierverbots-Verordnung unumgänglich“, informieren Bürgermeister Klaus Luger und Sicherheitsstadtrat Dr. Michael Raml.
 

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