Medienservice vom: 23.05.2023

Private Nutzung öffentlicher Flächen Gebühren zeitgemäß gestalten

  • Bürgermeister Klaus Luger: „Private sollen Nutzung öffentlichen Gutes für individuellen, wirtschaftlichen Vorteil anteilig der Allgemeinheit abgelten!“

In der morgigen Gemeinderatssitzung soll die neue Tarifordnung der Stadt Linz beschlossen werden. Diese regelt die Nutzung öffentlichen Gutes, welcher allen zu gleichen Bedingungen zugänglich sein sollte. Konkret handelt es sich dabei um „Tarifordnung für die über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung öffentlichen Gutes der Stadt Linz“ – hinter diesem sperrigen Begriff verbirgt sich die landläufig als „Luftsteuer“ bezeichnete Regelung einer städtischen Gebühr. „Trotz der Sperrigkeit des Titels wird die Grundidee diese Vergebührung sichtbar: sollten Private durch die Inanspruchnahme öffentlichen Raums einen individuellen oder wirtschaftlichen Vorteil erzielen, so sollen sie diesen anteilig der Allgemeinheit abgelten“, versucht Bürgermeister Klaus Luger die Motivlage hinter der Tarifordnung zu erklären. „Neben dieser Entschädigungsfunktion erfüllt diese Tarifordnung auch eine Steuerungsfunktion, da durch die notwendige Bezahlung für die Nutzung öffentlichen Gutes manch unsinniger Wildwuchs und ein Schilderwald verhindert wird.“

Kernelemente bestehen darin, dass durch eine maßgebliche Überarbeitung nun anstelle von 24 in Zukunft nur mehr 17 Tarifposten in der Ordnung bestehen. Dies liegt darin, dass einige Posten mittlerweile als obsolet gelten oder nicht mehr zur Anwendung kommen. Die Entlastung der Wirtschaft, die Vereinheitlichung von Maßeinheiten bei Berechnungsmethoden, die generelle Modernisierungen sowie die Einführung konkreter Regelungen für Promotion- und Infostände sind nur einige Punkte, auf welche die neue Tarifordnung Bezug nimmt. 

„Seit nunmehr 30 Jahren gibt es die Tarifordnung der Stadt Linz“, berichtet Bürgermeister Klaus Luger. „Veraltete und bürokratisch verkrustete Tarifsysteme gehören ab morgen der Vergangenheit an. Das System ist stark entbürokratisiert worden. Das führt dazu, dass der Verwaltungsaufwand für den Magistrat sinkt und gleichzeitig die Nachvollziehbarkeit für die Unternehmen wie auch Privatpersonen steigt,“ betont das Linzer Stadtoberhaupt.

Ziel der Überarbeitung lag darin, Arbeitsprozesse und -abläufe noch effizienter und unbürokratischer zu gestalten. Damit soll ein möglichst kundenfreundliches Service für die Antragsteller*innen sichergestellt werden. Wesentliche Änderungen bestehen für die Wirtschaftstreibenden u. a. durch Entfall von Zahlungen für Portale, Vitrinen, temporäre Vordächer, Markisen und Warenkörbe. Die Tarife für ständige Vordächer, sonstige Vorbauten und Schanigärten werden gesenkt. Zudem berücksichtigt die Reform eine ausgewogene Nutzungsmöglichkeit des öffentlichen Gutes durch Wirtschaft, NGO und Einzelpersonen. Zuletzt wurde die aktuell geltende Tarifordnung im Jahr 2000 überarbeitet.

„Es schadet nie, rechtliche Bestimmungen von Zeit zu Zeit auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Daher habe ich die für das öffentliche Gut zuständige Abteilung beauftragt, eine Evaluierung vorzunehmen und entsprechende Reformpunkte, die nun vorliegen, auszuarbeiten“, konkludiert Bürgermeister Klaus Luger. 

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