Medienservice vom: 25.05.2023

Neue Verordnungen für mehr Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung im öffentlichen Raum Gemeinderat beschloss Campierverbot am Pichlinger See und neue Novelle zum Schutz städtischer Spielplätze und Parks

Zwei Verordnungen zur Steigerung der Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung im öffentlichen Raum beschloss der Linzer Gemeinderat gestern, Mittwoch, in seiner jüngsten Sitzung.

So passierte einerseits der Antrag von Sicherheitsstadtrat Dr. Michael Raml auf Erlassung einer Campierverbots-Verordnung am Pichlinger See das höchste Gremium der Landeshauptstadt. Diese sieht ein grundsätzliches Campierverbot für das Areal rund um den See vor, wobei der Bereich des Durchreiseplatzes „Ketani“ für die Volksgruppe der Roma und Sinti innerhalb des definierten Bereiches weiterhin nutzbar bleibt. Entsprechend einer Novelle des Tourismusgesetzes ist es nun unter anderem möglich, illegal Campierende von einem Grundstück wegzuweisen, sollten sich diese weigern, das Areal zu verlassen. Hintergrund des Gemeinderats-Antrages war die immer häufigere Nutzung der Flächen außerhalb des vorgesehenen Bereiches, etwa der Parkplätze für Badegäste sowie des öffentlichen Grillbereiches. Diese Abschnitte verfügen jedoch nicht über die notwendige Infrastruktur für Camping-Gespanne hinsichtlich Stromanschlüssen und Sanitäranlagen, weshalb es durch widerrechtliche Müllentsorgung und die Verrichtung der Notdurft in Sträuchern und Büschen mitunter zu starken hygienischen Missständen gekommen war.

Ebenfalls vom Gemeinderat beschlossen wurde eine Anpassung der bereits bestehenden Verordnung zum Schutz von Parkanlagen, Grünanlagen und Spielplätzen. In dieser Verordnung ist geregelt, was in diesen städtischen Flächen erlaubt ist und was nicht: Grundsätzlich sind diese Anlagen von allen Personen so zu benützen, dass andere Besucherinnen und Besucher nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden bzw. dass die Einrichtungen nicht verschmutzt oder beschädigt werden. Kontrollen führt der Linzer Ordnungsdienst durch – sofern Belehrungen nicht ausreichen, sind Geldstrafen von bis zu 218 Euro möglich. Genau definiert ist in der neuen Verordnung auch der Geltungsbereich des Alkoholverbotes auf Kinder- und Jugendspielplätzen: So ist der Konsum von Alkohol dort und im Abstand von 20 Metern, gemessen von der äußeren Begrenzung bzw. vom nächstgelegenen Spielgerät, verboten. Auch der Aufenthalt von alkoholisierten Personen ist untersagt.

„Als Sicherheitsstadtrat begrüße ich die jeweiligen Beschlüsse, die klare Regeln für mehr Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung im öffentlichen Raum gewährleisten. Öffentliche Erholungsflächen – insbesondere Spielplätze – müssen Orte sein, an denen sich Linzerinnen und Linzer uneingeschränkt wohlfühlen können. Der Beschluss dieser beiden Punkte trägt maßgeblich zur Steigerung der Lebensqualität im öffentlichen Raum der Landeshauptstadt bei“, betont Sicherheitsstadtrat Dr. Michael Raml.
 

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