Medienservice vom: 03.07.2023 |Downloads zum Medienservice

Drei neue Fahrradstraßen für Linz Vizebürgermeister Hajart: „Diese Regeln muss man kennen“

Ein Hauptziel des Linzer Mobilitätsressorts ist die Förderung des Radverkehrs in der Landeshauptstadt. Neben dem Ausbau der Infrastruktur, zum Beispiel durch Radweglücken-Schlüsse und Fahrradhighways, strebt die Stadt an, auch die gesetzlichen Möglichkeiten, die die StVO erlaubt, verstärkt zu nutzen und noch mehr Menschen als bisher zum Umsteigen auf das umweltfreundliche Zweirad zu bewegen. Neben der Forcierung des Rechtsabbiegens bei Rot setzt Linz auch auf die Einrichtung von Fahrradstraßen die den Radverkehr attraktiver, sichtbarer und sicherer machen sollen. In Kürze werden in Linz dafür drei Straßenzügen reserviert. 

Die drei neuen Fahrradstraßen befinden sich im Bereich des Fasanwegs in Pichling, an der Schumannstraße als Parallelstraße zur B1 und an der Lederergasse zwischen dem Herbert-Bayer-Platz und der Kaisergasse. 

Kenntlich gemacht werden die neuen Fahrradstraßen durch die Beschilderung „Fahrradstraße“ und durch Bodenmarkierungen, im speziellen große flächige Fahrradpiktogramme sowie rote Markierungen an den Fahrbahnrändern.  

Gleichzeitig werden auf Infotafeln auf die wichtigsten Regeln hingewiesen, da diese Verkehrsmaßnahme erstmalig in Linz eingesetzt wird:

Diese drei Regeln sind einfach zu merken:

  • Der motorisierte Verkehr darf zu- und abfahren oder queren, aber nicht durchfahren 
  • Radfahrende dürfen nebeneinander fahren 
  • Die höchstzulässige Fahrradgeschwindigkeit ist 30 km/h

„Die neuen Fahrradstraßen sind ein weiterer Schritt, um den Radverkehrsanteil zu steigern und damit einen ausgeglichenen städtischen Verkehrs-Mix zu erreichen“, betont Vizebürgermeister Mag. Martin Hajart. Bereits mit Antritt seiner Position als Linzer Mobilitätsreferent kündigte er an, die Mobilitätswende einläuten zu wollen und Linz zur Fahrradstadt zu machen. „Was in diesem Zusammenhang ebenfalls von Bedeutung ist: Fahrradstraßen sind nicht nur nicht nur ein Signal für den Radverkehr, sondern prioritär auch ein Symbol für die Zurückdrängung des motorisierten Verkehrs, der nicht mehr durchfahren darf. So gesehen sind sie auch eine wirksame Maßnahme zur Verkehrsberuhigung“, sagt Hajart. 
 

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