Medienservice vom: 18.07.2023

Extreme Brandgefahr durch Trockenheit Sicherheitsreferent Stadtrat Dr. Michael Raml appelliert: Beim Rauchen und Hantieren mit offenem Feuer besonders vorsichtig sein!

Wegen der lang anhaltenden heißen Temperaturen und der verschwindend geringen Niederschlagsmenge besteht aktuell vor allem auf Wiesen und in Wäldern erhöhte Brandgefahr. „Der Boden ist überall sehr trocken. Daher zählen alle Wiesen zu den brandgefährdeten Plätzen. Ein Funke genügt, und die trockenen Halme können sehr leicht zu brennen beginnen. Diese Flurbrände breiten sich besonders bei Wind sehr rasch aus. Seien Sie daher mit offenem Feuer besonders vorsichtig und verzichten Sie wenn möglich darauf. Die wenigen Unwetterregen der letzten Tage und Nächte waren dabei nur wie ein Tropfen auf den heißen Stein“, warnt Sicherheitsreferent Stadtrat Dr. Michael Raml und appelliert an die Vernunft der Bevölkerung.

In den Linzer Wäldern ist generell von April bis Ende Oktober das Rauchen und Entzünden von Feuer verboten. Die städtische Verordnung gilt für alle Linzer Wälder, beispielsweise die Schiltenberg-Waldungen, für den Marinewald, im Bereich Wambach sowie in den Traun-Donau-Auen. Zudem umfasst das Verbot auch die Gefährdungsbereiche, das sind jene Orte, an denen Boden- oder Windverhältnisse das Übergreifen eines Feuers in einen benachbarten Wald begünstigen. Wer das Verbot missachtet, muss mit hohen Strafen rechnen. So wird Zündeln und Rauchen mit einer Geldstrafe von mehr als 7.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen geahndet. 

„Sollten Sie einen Brand bemerken, verständigen Sie umgehend die Feuerwehr über den Notruf 122. Jede Sekunde zählt, denn durch die hohe Trockenheit kann rasch ein gefährlicher Brand entstehen“, ersucht Sicherheitsstadtrat Dr. Michael Raml eindringlich.

Seit Einführung des Bundesluftreinhaltegesetztes dürfen zudem keine biogenen Materialien außerhalb von Anlagen verbrannt werden. Auch das punktuelle Verbrennen von Gartenabfällen in kleinen Mengen ist nicht erlaubt. Jedoch sind von dieser Regelung unter anderem Lager- und Grillfeuer oder Brauchtumsfeuer ausgenommen. Entsprechende Informationen sind unter www.linz.at/brandschutz.php abrufbar.

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