Medienservice vom: 11.09.2023

Finanzausgleich: Linzer Bürgermeister fordert erneut strukturelle Änderung der Steueraufteilung Ausgaben für Daseinsvorsorge steigen stärker als Einnahmen aus Finanzausgleich

  • OÖ. Städtebund-Präsident Klaus Luger: „Anteil der Städte und Gemeinden am Bundessteuerkuchen von derzeit 12 auf 15 Prozent erhöhen!“

Der Österreichische Städtebund warnte eindringlich davor, die finanzielle Situation von Städten und Gemeinden in den bevorstehenden Finanzausgleichs-Verhandlungen nicht deutlich zu berücksichtigen: da in den kommenden Jahren Einnahmen aus dem Finanzausgleich deutlich weniger stark steigen werden als die Ausgaben der Städte und Gemeinden, seien Leistungskürzungen im kommunalen Angebot oder aber Überschuldung unvermeidbar.
Der Linzer Bürgermeister und Präsident des Oberösterreichischen Städtebundes unterstreicht die Forderungen von Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger: „Die Aufrechterhaltung der umfassenden kommunalen Daseinsvorsorge muss oberstes Ziel aller Beteiligten sein. Wie alle anderen Gemeinden auch sieht sich die Landeshauptstadt Linz mit massiven Kostensteigerungen in sämtlichen Leistungsbereichen konfrontiert. Drohende Einschnitte in Kinderbetreuung, Gesundheit, Sozialem oder Pflege sind nicht akzeptabel.“

Auch sieht Luger die finanzielle Einmal-Spritze von 150 Millionen Euro seitens des Bundes an die Kommunen als Tropfen auf den heißen Stein, der aufgrund des sich auftuenden Finanzierungslochs im Finanzausgleich Gebühren für kommunale Dienstleistungen nicht langfristig absichern kann.

Die aktuelle Situation lässt beim Linzer Bürgermeister und OÖ.-Städtebund-Präsidenten die Alarmglocken schrillen: So erhielt etwa die Stadt Linz im abgelaufenen August im Vergleich zum Vormonat um 12 Prozent weniger Vorschuss auf Steuerertragsanteile.

Luger bekräftigt daher angesichts der bevorstehenden Finanzausgleichs-Verhandlungen die Forderung nach einer strukturell neuen Aufteilung: „Aufgrund des laufend steigenden Finanzierungsbedarfs in der Daseinsvorsorge aber auch bei Energiewende, Klimaschutz und im Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs ist eine Anhebung des Gemeinde-Anteiles am Finanzausgleich von derzeit 12 auf 15 Prozent unausweichlich. Anstatt der aktuell geltenden 68:20:12-Regelung sollte der Bund künftig 65, die Länder weiterhin 20 und die Städte bzw. Gemeinden 15 Prozent der Steueranteile erhalten.“

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