Medienservice vom: 20.10.2023

Ganztagesbetreuung in Linzer Mittelschulen Wieder mehr Kinder gehen in NABE

Aktuell bieten 12 städtische Mittelschulen eine Nachmittagsbetreuung an. Eine qualifizierte Ganztagesbetreuung geht bis mindestens 16 Uhr, um garantieren zu können, dass Erziehungsberechtigte die Betreuungspflichten mit einer Vollzeitbeschäftigung vereinbaren können.

Im Vorjahr nahm ein Drittel aller Schüler*innen in den Ganztagesschulen dieses Angebot in Anspruch. Die Teilnahmequote nähert sich nach vermehrten Abmeldungen im Coronajahr 2021 wieder dem Durchschnitt der Jahre zuvor an. „Die Stadt Linz passt das Angebot regelmäßig an, um die Kinderbetreuung in Linz sicherzustellen. Wenn der Wunsch der Eltern besteht, wird ab 15 Kindern eine Nachmittagsbetreuung angeboten. Dadurch sollen vor allem berufstätige Eltern entlastet werden“, informiert Stadtrat Dietmar Prammer.

Die Betreuung erfolgt durch städtische Erzieher*innen sowie auch Lehrer*innen und wird bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf noch durch Stützkräfte ergänzt. „Aktuell tragen über 100 städtische Betreuer*innen in den Ganztagesschulen Sorge für über 1.100 Kinder. Der Anteil an städtischen Erzieher*innen und sonderpädagogischen Stützkräften hat zugenommen, jener der Lehrer*innen etwas abgenommen. Nicht ganz einfach ist es, ausreichend Mitarbeiter*innen zu finden. Das hängt auch mit dem Lehrermangel zusammen, denn es war und ist nicht unüblich, dass auch Lehramtsstudierende hier pädagogische Erfahrungen sammeln. Nun stehen diese bereits häufiger im Klassenzimmer“ erläutert Stadtrat Prammer die derzeitige Situation.

Das Betreuungsangebot wird aus Mitteln der Stadt Linz, Förderungen vom Bund und durch Elternbeiträge finanziert. „Die Beiträge der Eltern fallen sowohl für die Betreuung als auch für das Mittagessen an. Kommt die Nachmittagsbetreuung zustande muss verpflichtend auch ein Mittagessen bereitgestellt werden. Die Elternbeiträge unterliegen dabei einer sozialen Staffelung, um die Leistbarkeit der Kinderbetreuung in unserer Stadt sicherzustellen“, erklärt Schulstadtrat Dietmar Prammer.

Basis für die Berechnung der Elternbeiträge ist die Höhe des Haushaltsbruttoeinkommens abzüglich des Familienabsetzbetrags. Aus der sich daraus ergebenden Bemessungsgrundlage wird der Tarif wie folgt festgesetzt: Der Elternbeitrag besteht aus einem Grundtarif und einem auf die Anzahl der Besuchstage abgestimmten Tagestarif.

Der Grundtarif beträgt 2 Prozent der Bemessungsgrundlage, der Tagestarif beträgt 0,1 Prozent der Bemessungsgrundlage pro Tag. Die Obergrenze der Bemessungsgrundlage ist derzeit mit 3.054 Eurofestgelegt; der Elternbeitrag kann derzeit maximal 125,20 Euro betragen.

Die Essentarife sind sozial gestaffelt und betragen

  • bei zwei Besuchstagen pro Woche 1 Prozent des Haushalts-Bruttoeinkommens; die Untergrenze ist dabei derzeit mit 14,13 Euro pro Monat, die Obergrenze derzeit mit 60,41 Euro pro Monat festgesetzt.
  • bei drei Besuchstagen pro Woche 1,2 Prozent des Haushalts-Bruttoeinkommens; die Untergrenze ist dabei derzeit mit 19,27 Euro pro Monat, die Obergrenze derzeit mit 70,70 Euro pro Monat festgesetzt.
  • bei vier Besuchstagen pro Woche 1,3 Prozent des Haushalts-Bruttoeinkommens; die Untergrenze ist dabei derzeit mit 24,42 Euro pro Monat, die Obergrenze derzeit mit 81 Euro pro Monat festgesetzt.
  • bei fünf Besuchstagen pro Woche 1,5 Prozent des Haushalts-Bruttoeinkommens; die Untergrenze ist dabei derzeit mit 28,29 Euro pro Monat, die Obergrenze derzeit mit 96,42 Euro pro Monat festgesetzt.

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