Medienservice vom: 09.11.2023

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen erleichtern Gemeinderatsantrag fordert Vereinfachungen für Fachkräfte in Gesundheits- und Kinderbetreuungsberufen

Die formale Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse und Berufsausbildungen erweist sich häufig als Hindernis für hochqualifizierte Migrant*innen in Österreich. Um die Anstellung von ausländischen Fachkräften im erlernten Beruf zu erleichtern, wird der Gemeinderat in seiner heutigen Sitzung eine Resolution zur Anpassung der gesetzlichen Grundlagen behandeln.

„Vorhandene Ressourcen am Arbeitsmarkt bestmöglich einzusetzen muss aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen ein klares Ziel unserer Gesellschaft sein. Das zügige Erlernen der gemeinsamen Sprache und eine rasche Anerkennung von im Ausland erworbenen, gleichwertigen Qualifikationen sind der Schlüssel dazu. Gerade im Gesundheitswesen und in der Kinderbetreuung, wo eklatanter Fachkräftemangel herrscht, sehen wir Aufholbedarf bei der Ausschöpfung des im Land vorhandenen Potentials. Deshalb fordern wir seitens der Stadt den Abbau von bürokratischen Barrieren und zielgerichtete Anerkennungsverfahren“, sagt Integrationsreferentin Vizebürgermeisterin Tina Blöchl.

Die Zuständigkeiten für die Anerkennung und Nostrifizierung ausländischer Qualifikationen sind komplex. Der Resolutionsantrag fokussiert sich bewusst in einem ersten Schritt auf Pflegeberufe, Ärzt*innen und Kindergarten- und Hortpädagog*innen.

Hierbei handelt es sich um reglementierte Berufe. Das bedeutet, dass der Berufszugang an den Nachweis von spezifischen Qualifikation gebunden ist. EU-Bürger*innen müssen für den Zugang zu diesen Berufen nur Qualifikationen nachholen, die sich wesentlich von der Ausbildung im Herkunftsland unterscheiden. Angehörige von Drittstaaten stehen für den Jobeinstieg in ihrem erlernten Beruf vor ungleich größeren Herausforderungen. Sie müssen ihre Zeugnisse aufwendig übersetzen und prüfen lassen und nach dem Bescheid oft jahrelang Ausbildungen nachholen.

Der Antrag richtet sich mit den folgenden konkreten Forderungen und Vereinfachungsvorschlägen für Angehörige aus Drittstaaten an die entsprechenden Bundesministerien und den Landtag.

1. Pflegeberufe

Der Fachkräftemangel in der Pflege ist nichts Neues und eine massive gesellschaftliche Herausforderung. Die Anerkennungsverfahren für Drittstaatsangehörige erfordern jedoch eine aufwendige Einzelfallprüfung, bei der die Studienpläne bis ins Detail verglichen werden. Eine Forderung lautet daher, für Gesundheits- und Krankenpflegepersonal aus Ländern wie Bosnien-Herzegowina, Serbien oder der Ukraine einheitliche Festlegungen zu treffen, die den Regelungen für die EU-Anerkennung entsprechen.

Generell sollen einschlägige Berufserfahrungen stärker miteinbezogen werden und eine vorläufige Beschäftigung unter Aufsicht während des Anerkennungsprozesses ermöglicht werden.

Pflegeberufe sind zwar auf der bundesweiten Mangelberufsliste für die „Rot-Weiß-Rot-Karte“ verzeichnet, doch für den Aufenthaltstitel muss das Nostrifizierungsverfahren bereits fertig abgeschlossen sein. Eine bewusste Mobilisierung von Fachkräften ist somit erheblich schwieriger als in anderen europäischen Staaten.

2. Kindergärten und Horte

Während Pädagog*innen aus EU-Ländern in Oberösterreich durch das Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetz die Möglichkeit haben, im Beruf zu arbeiten, müssen jene aus Drittstaaten ihre Qualifikation nostrifizieren.

Die Resolution fordert das Land Oberösterreich daher auf, Zeugnisse aus jenen Drittstaaten grundsätzlich anzuerkennen, welche den Voraussetzungen zur Berufsausübung in Österreich entsprechen.

3. Ärzt*innen

Um dem Ärztemangel zu begegnen liegt es auf der Hand, die im Land vorhandenen Mediziner*innen möglichst rasch einzubinden. Syrische oder ukrainische Ärzt*innen in Oberösterreich üben vielfach ihren Beruf nicht aus. Teilweise pendeln sie nach Deutschland, wo sie bessere Möglichkeiten haben, einer ihrer Qualifikation entsprechenden Beschäftigung nachzugehen.

Durch außerordentliche ausländische Medizinstudierende dürfen an den Universitäten keine inländischen Studierenden eingeschränkt werden. Das führt dazu, dass bei knappen Studienplätzen das Nachholen einzelner Fächer erschwert ist. Der Antrag schlägt daher vor, mehr Studienplätze für Nostrifizierungswerber*innen zu schaffen und die Studiengebühren an das Niveau für EU-Bürger*innen anzupassen (363 Euro statt 727 Euro im Semester).

Außerdem sollen Ärzt*innen aus Drittstaaten die Möglichkeit erhalten, unter Anleitung bereits gewisse ärztliche Tätigkeiten in den Spitälern auszuführen.

Zeitaufwendig, kostspielig und in der Praxis schwer zu bewältigen

Ein Anerkennungsverfahren, für das zeitintensive Kurse und Lehrveranstaltungen nachzuholen sind, ist in der Praxis schwer mit einem Regelberuf zu vereinbaren.

Gezielte Nostrifizierungslehrgänge könnten hier eine Verbesserung schaffen. Zudem wäre es sinnvoll, die Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen (AST) und weitere Beratungsangebote zu stärken. Ein weiterer, nicht unbedeutender Hebel zur Verbesserung der Situation bestünde darin, die zum Teil erheblichen Kosten für Studiengänge, Fachausbildungen und Sprachkurse zu senken.

„Wir haben konkrete Vorschläge vorgelegt, wie der Nostrifizierungsprozesses optimiert werden kann, und wollen eine politische Diskussion in Gang bringen, um den Handlungsbedarf aufzuzeigen und Verfahren zielgerichteter durchzuführen. Eine Umsetzung dieser geforderten Erleichterungen brächte insgesamt positive Impulse für den Linzer Arbeitsmarkt“, so Vizebürgermeisterin Blöchl abschließend.

City-Dashboard
Linz

City-Dashboard Linz

Das neu entwickelte City-Dashboard bietet Daten zu den Themen Stadtleben und Wirtschaft, Klima und Umwelt sowie Mobilität in der Stadt Linz.

Mehr Infos