„Fliegende“ Wahlbehörde ermöglicht wählen im Krankenhaus Voraussetzung ist eine Wahlkarte und Beantragung des Besuches durch die Behörde
Linzer*innen, die sich am Tag der Bürgermeister*in-Neuwahl am 12. Jänner 2025 aus gesundheitlichen Gründen im Krankenhaus befinden, haben die Möglichkeit, ihr Wahlrecht direkt vor Ort auszuüben. Dafür steht die Besondere „Fliegende“ Wahlbehörde zur Verfügung, die am Wahltag ans Krankenbett kommt.
Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Beantragung einer Wahlkarte sowie die fristgerechte Anmeldung für den Besuch dieser mobilen Wahlbehörde. Dieses Angebot gilt für alle Linzer Krankenhäuser.
Neben dem pdf-Antragsformular kann der Antrag auch persönlich, schriftlich (postalisch) oder per E-Mail gestellt werden. Im Antrag müssen die genaue Besuchsadresse, Abteilung bzw. Station, Zimmernummer sowie eine Rückrufnummer angegeben werden, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.
Der Antrag für den Besuch der Besonderen „Fliegenden“ Wahlbehörde muss spätestens bis Freitag, 10. Jänner 2025 um 12 Uhr bei der Stadt Linz einlangen.
Wenn bereits eine Wahlkarte ausgestellt und die „Fliegende“ Wahlbehörde beantragt wurde, aber man vor dem Wahltag nicht mehr bettlägerig ist, muss die Behörde spätestens zwei Tage vor der Wahl darüber informiert werden.