Informationen zur Wahlkarte

Mit der Ausstellung bzw. Versendung der Wahlkarten kann erst begonnen werden, wenn alle Unterlagen (Wahlkarte, Stimmzettel, Wahlkuvert,…), die man zur Ausstellung benötigt, vom Innenministerium übermittelt wurden (Anfang September).

Nutzen Sie die Möglichkeit der Linzer Online-Bestellung ab 11. Juli 2024

Ab Donnerstag, 11. Juli 2024, 8 Uhr bis einschließlich Mittwoch, 25. September 2024  können Sie eine Wahlkarte über das städtische Wahlkarten-Onlineprogramm bestellen.

Bitte beachten Sie in den Tagen vor der Wahl den Postweg, eine rechtzeitige Zustellung kann nicht garantiert werden. 

Ein schriftlicher Antrag kann auch bis Freitag, 27. September 2024 um 12 Uhr gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine*n vom*von der Antragsteller*in bevollmächtigte Person möglich ist.

Die Wahlkarte wird eingeschrieben versendet sofern der Antrag nicht elektronisch signiert wurde bzw. dies ausdrücklich beantragt wird. 

Die eingeschriebene Versendung hat den Vorteil, dass eine Nachverfolgung möglich ist. Wenn aber bei Zustellung niemand zuhause ist, müssen Sie die Wahlkarte bei Ihrer Postgeschäftsstelle abholen (Identitätsnachweis erforderlich!).

Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ohne oder mit ID-Austria

Wenn Sie voraussichtlich am Wahltag verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, etwa wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland, dann können Sie eine Wahlkarte beantragen.

Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte für die Ausübung des Wahlrechts haben ferner Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge einer Einschränkung ihrer Mobilität, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen, oder wegen ihrer Unterbringung in gerichtlichen Gefangenenhäusern, Strafvollzugsanstalten, im Maßnahmenvollzug oder in Hafträumen unmöglich ist, und sie die Möglichkeit der Stimmabgabe vor einer besonderen Wahlbehörde nutzen möchten.

Mit einer Wahlkarte können Sie persönlich am Wahltag in einem Wahllokal oder vor einer besonderen Wahlbehörde wählen oder diese zur Briefwahl nutzen, sobald Sie diese in Händen halten.

Die Beantragung der Wahlkarte hat durch die wahlberechtigte Person selbst zu erfolgen!

Wahlkarten können ab Donnerstag, 11. Juli 2024, 8 Uhr bis einschließlich Mittwoch, 25. September 2024 online beantragt werden.

Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ohne oder mit ID-Austria

Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte erfordert eine Begründung.

Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte erfordert eine Begründung.

Ab 11. Juli bis Freitag, 27. September 2024, 12 Uhr können Sie eine Wahlkarte persönlich (nicht telefonisch) beantragen. Das Ende der Wahlkartenausstellung um 12 Uhr ist in der Nationalratswahlordnung geregelt.

Wo kann man die Wahlkarte persönlich beantragen?

Sofern Sie in Linz wahlberechtigt sind:

Neues Rathaus, Abteilung Pass-, Melde- und Wahlservice
1. Stock, Zimmer 1110. 

Es gelten folgende Öffnungszeiten für die persönliche Wahlkartenbeantragung:

  • Ab Anfang September bis 20.9. 2024:
    Montag 8 bis 18 Uhr
    Dienstag bis Donnerstag 8 bis 15 Uhr
    Freitag 8 bis 14 Uhr
  • Ab 23.9.2024 bis 26.9.2024:
    Montag bis Donnerstag 8 bis 18 Uhr
    Freitag, 27.9.2024: 8 bis 12 Uhr (gesetzlich vorgegebenes Ende)

Erforderliche Unterlagen:

Amtlicher Nachweis der Identität (z.B.: Reisepass, Personalausweis, Führerschein, …)

Hinweis: Der elektronische Führerschein am Handy gilt nicht als Nachweis der Identität.

Wenn Sie Ihre Wahlkarte nicht persönlich abholen können, dann ist es möglich jemanden zu bevollmächtigen. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag der wahlberechtigten Person zur Beantragung der Wahlkarte, inklusiv Identitätsnachweis und Unterschrift erforderlich. Dieser Antrag muss auch die Daten der bevollmächtigten Person enthalten. Die bevollmächtigte Person muss bei Abholung der Wahlkarte die Identität mittels amtlichem Lichtbildausweis nachweisen und die Übernahme durch Unterschrift bestätigen.

Es dürfen keine Duplikate für abhanden gekommene Wahlkarten ausgestellt werden. Ist Ihre nicht verwendete und noch vorhandene Wahlkarte aus anderen Gründen nicht mehr brauchbar, dann wenden Sie sich bitte vor Ablauf der Ausstellungsfrist an die Abteilung Pass-, Melde- und Wahlservice.

Das Wahlrecht kann von jenen Wahlberechtigten, die sich eine Wahlkarte ausstellen haben lassen, auch mittels Briefwahl ausgeübt werden. Bei dieser Möglichkeit der Wahl kann die Stimmabgabe unmittelbar nach Erhalt der Wahlkarte erfolgen.

Vorgehensweise

Der persönlich ausgefüllte amtliche Stimmzettel ist in das blaue Wahlkuvert zu legen, dieses ist in die Wahlkarte zu geben

Auf der Wahlkarte ist durch eigenhändige Unterschrift eidesstattlich zu erklären, dass der amtliche Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt wurde. 

Die geschlossene und unterschriebene Wahlkarte ist entweder so rechtzeitig an die zuständige Bezirkswahlbehörde zu übermitteln (persönlich, Post, Bot*in), dass die Wahlkarte dort spätestens am Wahltag, Sonntag 29. September 2024, 17 Uhr, einlangt, oder am Wahltag in einem Wahllokal während der Öffnungszeiten (in Linz 7 bis 16 Uhr) oder bei einer Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abzugeben

Im Ausland lebende Wahlberechtigte haben die Möglichkeit der Weiterleitung der Briefwahlkarten an die zuständige Bezirkswahlbehörde über die österreichische Vertretungsbehörde oder einer österreichischen Einheit im Ausland. Auch hier sind Fristen zu beachten, damit die Wahlkarte rechtzeitig am Wahltag bis spätestens 17 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde einlangt.

Abgabemöglichkeit für Briefwahlkarten

Beachten Sie, dass Briefwahlkarten bis spätestens 29. September 2024, 17 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde eingelangt sein oder während der Wahlzeit in einem Wahllokal abgegeben werden müssen, damit sie in die Ergebnisermittlung miteinbezogen werden können!

Abgabemöglichkeit bei der Bezirkswahlbehörde:

  • Ab Ausstellung der Wahlkarten bis Freitag, 27. Sepetmber 2024, 12 Uhr, 1. Stock Zimmer 1110, während der Öffnungszeiten
  • Am Wahltag, 29. September 2024, 8 bis 17 Uhr, Neues Rathaus Foyer, Hinweisschild beachten!

Abgabemöglichkeit im Wahllokal während der Wahlzeit

  • In Linz: 7 bis 16 Uhr 
  • Andere Gemeinde: Beachten Sie die örtliche Wahlzeit

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Das neu entwickelte City-Dashboard bietet Daten zu den Themen Stadtleben und Wirtschaft, Klima und Umwelt sowie Mobilität in der Stadt Linz.

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