Wichtig für den Wahltag

Vor der Stimmabgabe wird Ihre Identität festgestellt. Dies geschieht durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

Wurde Ihre Identität festgestellt und sind Sie unter der von Ihnen angegebenen Adresse im Wähler*innenverzeichnis des betreffenden Sprengels eingetragen, so übergibt Ihnen die Wahlleitung das leere Wahlkuvert und den amtlichen Stimmzettel.

Sie begeben sich daraufhin in die Wahlzelle, füllen dort den Stimmzettel aus, legen diesen in das dafür vorgesehenen Wahlkuvert, treten aus der Wahlzelle und werfen das Kuvert in die Wahlurne, oder wenn Sie das nicht möchten, übergeben Sie das Kuvert der Wahlleitung, dieses wird umgehend ungeöffnet in die Wahlurne gelegt.

Nach der Wahlhandlung müssen Sie das Wahllokal sofort verlassen.

Wähler*innen mit Körperbehinderungen, Sinnesbehinderungen oder kognitiven Behinderungen dürfen sich von einer Person, die sie selbst auswählen können und gegenüber der Wahlleitung bestätigen müssen, führen und sich bei der Wahlhandlung helfen lassen.

Wenn Sie blind oder schwer sehbehindert sind, wird Ihnen, falls Sie es wünschen, durch die Wahlbehörde als Hilfsmittel zur Ermöglichung der selbstständigen Ausübung Ihres Wahlrechts eine Stimmzettelschablone zur Verfügung gestellt. 

Sie können sich von einer Begleitperson helfen lassen und auch eine Stimmzettelschablone verwenden.

Wahlkartenschablone

Da man sich bei der Briefwahl nicht so wie im Wahllokal helfen lassen darf, gibt es für sehbehinderte oder blinde Wahlberechtigte für die Unterschriftsleistung eine Wahlkartenschablone. Diese muss aber beantragt werden.

In den Tagen vor der Wahl erhält jede in Linz wahlberechtigte Person eine persönliche Wahlinformation. Diese enthält:

  • Familiennamen
  • Vorname(n)
  • Anschrift 
  • Geburtsjahr 
  • Wahltag
  • Wahlzeit
  • Wahlsprengel 
  • Wahllokal
  • die fortlaufende Zahl auf Grund der Eintragung in das Wähler*innenverzeichnis 
  • Hinweise

Diese amtliche Wahlinformation kann die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer öffentlichen Urkunde oder einer amtlichen Bescheinigung zum Nachweis der Identität im Wahllokal NICHT ersetzen! Sie dient lediglich zu Ihrer Information.

Wenn Sie in einem Wahllokal in Linz Ihre Stimme abgeben möchten, dann benötigen Sie eine gültige Wahlkarte für die Nationalratswahl 2024. Diese müssen Sie rechtzeitig in jener Gemeinde beantragen, in der Sie wahlberechtigt sind. Zusätzlich benötigen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis.

Hinweis: Der elektronische Führerschein am Handy gilt nicht als Nachweis der Identität.

City-Dashboard
Linz

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Das neu entwickelte City-Dashboard bietet Daten zu den Themen Stadtleben und Wirtschaft, Klima und Umwelt sowie Mobilität in der Stadt Linz.

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