Medienservice vom: 18.02.2025

Zeckenschutz-Impfaktion 2025 im Impfservice der Stadt Linz Start am 4. März mit vorheriger Online-Terminvereinbarung

Ab Dienstag, 4. März, besteht wieder die Möglichkeit zur Zeckenschutzimpfung im Impfservice der Stadt Linz im Neuen Rathaus (ehemalige Hypo-Bank, gegenüber dem Haupteingang). Geimpft wird bis zum 30. Mai, jeweils Montag bis Freitag von 7.30 bis 12.30 Uhr und zusätzlich Montag von 14 Uhr bis 17 Uhr. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, ist die Impfung erneut nur gegen vorherige Online-Vereinbarung unter www.linz.at/zeckenschutzimpfung möglich. Hier sind überdies umfangreiche Informationen zur FSME-Impfaktion zu finden. An zwei Samstagen, 29. März und 24. Mai, wird die Zeckenschutzimpfung jeweils von 9 Uhr bis 14 Uhr ohne Terminvereinbarung angeboten. An diesen Terminen muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.

„Die bevorstehende warme Jahreszeit lockt wieder viele Menschen ins Freie und damit besteht ein erhöhtes Risiko für einen Zeckenstich. Durch einen solchen Stich übertragene Krankheiten wie z.B. die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) dürfen nicht unterschätzt werden, denn die Viruserkrankung kann bis zum Tod führen. Deshalb wird die FSME-Impfung auch besonders empfohlen. Bitte nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung der Abteilung Gesundheitsservice“, lädt Gesundheitsstadtrat Dr. Michael Raml die Bevölkerung ein, sich vorab zu schützen.

Um den Schutz aufrecht zu erhalten, sind regelmäßige Auffrischungen erforderlich. So sollte die erste Auffrischungsimpfung nach drei Jahren erfolgen, danach alle fünf Jahre. Ab dem 60. Lebensjahr wird erneut das Drei-Jahres-Intervall empfohlen.

Eine Grundimmunisierung besteht aus drei Teilimpfungen. Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr kostet die Grundimmunisierung mit drei Teilimpfungen 15 Euro pro Dosis, für Jugendliche zwischen vollendeten 15. und 16. Lebensjahr 17 Euro pro Dosis sowie für Jugendliche und Erwachsene ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ebenfalls 17 Euro pro Dosis.

Von den jeweiligen Krankenversicherungsträgern wird ein Teilbetrag der Impfkosten refundiert. So zahlen Versicherte der Österreichischen Gesundheitskasse beispielsweise um 4,80 Euro weniger. Dieser Betrag wird bereits direkt bei der Impfung abgezogen.

Ab dem dritten und allen weiteren unversorgten Kindern bis zum vollendeten 15. Lebensjahr ist die Schutzimpfung kostenlos, wenn die ersten beiden Kinder geimpft wurden und die Impfung durch die Kostenzuschüsse der Krankenversicherungsträger nicht gedeckt werden.
 

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