Medienservice vom: 06.06.2025

Gemeinderat beschließt Erweiterung des sektoralen Bettelverbots in Urfahr Neue Verordnung tritt am 10. Juni in Kraft

Der Linzer Gemeinderat hat gestern, Donnerstag, die Erweiterung des sektoralen Bettelverbots auf Teile von Linz-Urfahr mehrstimmig beschlossen. Damit reagiert die Stadt auf zahlreiche Beschwerden aus der Linzer Bevölkerung und Gewerbetreibenden sowie auf dokumentierte Vorfälle durch den Ordnungsdienst. Das neue Verbot tritt mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 10. Juni in Kraft.

Die Verordnung basiert auf dem Oö. Polizeistrafgesetz und gilt jeweils für die Zeit von 8 Uhr bis 19 Uhr, ausgenommen an Sonntagen. Sie erfasst folgende Straßenzüge in Linz-Urfahr:

  • Hauptstraße beidseitig vom nördlichen Ende der Nibelungenbrücke bis zur Kreuzung Hauptstraße – Freistädter Straße
  • Hinsenkampunterführung inklusive eines 5-Meter-Radius im Bereich der Zu- und Abgänge sowie bei den oberhalb der Unterführung gelegenen Haltestellen
  • Freistädter Straße beidseitig auf Höhe der Hausnummern 2, 2a und 4
  • Schmiedegasse beidseitig vom Kreuzungsbereich Hauptstraße – Schmiedegasse bis zum Kreuzungsbereich Schmiedegasse – Gstöttnerhofstraße
  • Gstöttnerhofstraße beidseitig vom Kreuzungsbereich Schmiedegasse – Gstöttnerhofstraße bis zum Kreuzungsbereich Gstöttnerhofstraße – Blütenstraße
  • Blütenstraße beidseitig vom Kreuzungsbereich Blütenstraße – Hauptstraße bis zum Kreuzungsbereich Blütenstraße – Gstöttnerhofstraße
  • Gerstnerstraße beidseitig vom Kreuzungsbereich Blütenstraße – Gerstnerstraße bis zu den Hausnummern 15 und 18
  • Kaarstraße beidseitig vom Kreuzungsbereich Hauptstraße – Kaarstraße bis zum Kreuzungsbereich Kaarstraße – Mühlkreisbahnstraße
  • Mühlkreisbahnstraße beidseitig vom Kreuzungsbereich Mühlkreisbahnstraße – Kaarstraße bis zum Kreuzungsbereich Mühlkreisbahnstraße – Rudolfstraße
  • Grünmarkt

Bereits 2016 wurde ein sektorales Bettelverbot für die Linzer Innenstadt eingeführt. Dieses trug entscheidend zur Reduktion unerwünschter Bettelei in stark frequentierten Bereichen bei. Die nun beschlossene Ausweitung folgt dem erfolgreichen Modell und schafft für den Ordnungsdienst und die Polizei eine zusätzliche Handhabe.

„Die Erfahrungen mit dem sektoralen Bettelverbot in der Innenstadt zeigen deutlich, dass es wirkt. Auch in Urfahr wurden die Missstände zunehmend zur Belastung – für die Menschen, die hier leben, arbeiten oder einkaufen. Mit der gestrigen Entscheidung geben wir Polizei und Ordnungsdienst ein wirksames Instrument in die Hand, um organisierter Bettelei entgegenzutreten und die Aufenthaltsqualität spürbar zu erhöhen. Diese Verordnung ist keine pauschale Verdrängung von Armut, sondern ein gezieltes Vorgehen gegen organisierte, aufdringliche oder aggressive Bettelei. Sie basiert auf sorgfältiger rechtlicher Prüfung und wurde im Vorfeld auch mit der Polizei abgestimmt. Ich danke allen Beteiligten für das entschlossene und sachliche Miteinander“, erklärt Sicherheitsstadtrat Dr. Michael Raml.

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