Medienservice vom: 14.11.2025 |Fotos zur Meldung

Sicher im Advent Feuerpolizeiliche Überprüfungen von Geschäften in der Vorweihnachtszeit

  • Sicherheitsreferent Stadtrat Dr. Michael Raml und Branddirektor DI Stefan Krausbar informieren über präventive Maßnahmen

Viele Gastwirtinnen und Geschäftsinhaber sind sich oft nicht bewusst, welche Pflichten sie im Hinblick auf vorbeugenden Brandschutz und Sicherheit tragen. Dabei liegt die Verantwortung für die Sicherheit von Gästen, Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eindeutig bei den Betreibenden. Unsachgemäße Lagerungen, offenes Feuer, fehlerhafte Elektroinstallationen oder blockierte Fluchtwege können schnell zu Verletzungen und rechtlichen Konsequenzen führen.

„Vorbeugender Brandschutz ist keine lästige Pflicht, sondern eine Verantwortung gegenüber den Menschen, die unsere Lokale und Geschäfte besuchen“, betont Sicherheitsstadtrat Dr. Michael Raml. „Mit unseren präventiven Kontrollen und Beratungen möchten wir die Gewerbetreibenden unterstützen, damit alle Gäste und Mitarbeiter sicher die festliche Stimmung genießen können.“

Um dies zu gewährleisten, werden bestens geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr Linz – Feuerpolizei in der Vorweihnachtszeit im gesamten Stadtgebiet auf „Streife“ gehen. Ihr Ziel ist es, die Betriebe vor Ort zu beraten, auf mögliche Brandgefahren hinzuweisen und praxisnahe Sicherheitsempfehlungen zu geben. „Unsere Aufgabe ist nicht die Kontrolle um ihrer selbst willen, wir überprüfen auch nicht den an sich genehmigten Zustand, sondern bemühen uns um die Beratung und Unterstützung der Gewerbetreibenden. So können Risiken frühzeitig erkannt und Unfälle verhindert werden“, erklärt Branddirektor DI Stefan Krausbar.

Brandgefahr in Geschäften und Lokalen reduzieren

Viele Gastwirte und Geschäftsinhaber wissen oft nicht, welche Pflichten sie im Hinblick auf vorbeugenden Brandschutz und Sicherheit haben. Sie tragen jedoch die Verantwortung für die Sicherheit ihrer Gäste, Kunden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unsachgemäße Lagerungen, offenes Feuer, die falsche Nutzung von Elektroinstallationen oder blockierte Fluchtwege können schnell zu Verletzten führen und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Bei den Überprüfungen der Feuerpolizei stehen Beratung und Unterstützung im Vordergrund. Erst bei schwerwiegenden Mängeln sind weiterführende behördliche Maßnahmen, wie Bescheiderlassungen oder Strafverfügungen, vorgesehen.

Auch die Linzer Bevölkerung ist eingeladen, sich jederzeit mit Fragen oder Anliegen an die Feuerpolizei zu wenden. Die Berufsfeuerwehr versteht ihre Aufgabe nicht nur als Überwachung, sondern vor allem als Service für die Stadtbewohner und Gewerbetreibenden, um die Brandsicherheit nachhaltig zu erhöhen.

Vorbeugender Brandschutz

Bereits bei der Planung von Bauprojekten wird die Feuerwehr eng eingebunden, um sicherzustellen, dass die Belange des vorbeugenden Brandschutzes berücksichtigt werden. Dabei werden abwehrende Brandschutzmaßnahmen, wie Löschwasserversorgung und Feuerwehrzufahrten, anlagentechnische Aspekte, wie Brandmelde- und Entrauchungsanlagen, sowie organisatorische Maßnahmen, etwa Brandschutzpläne und Evakuierungskonzepte, geprüft.

Bei großen und komplexen Bauprojekten ist die Einbindung der Feuerwehr besonders wichtig, da unterschiedliche Interessen, wie städtebauliche Vorgaben, architektonische Anforderungen, Benutzerfreundlichkeit, Energieeffizienz und wirtschaftliche Aspekte, oft nicht mit den brandschutztechnischen Vorschriften übereinstimmen. Hier werden häufig Sonderlösungen entwickelt, die in enger Abstimmung zwischen den Projektplanern und den Sachverständigen der Feuerwehr umgesetzt werden. Auch bei kleineren Projekten, wie Wohnhausanlagen, liegt der Fokus auf der sicheren Gestaltung von Flucht-, Rettungs- und Angriffswegen.

Feuerpolizei – Aufgaben und Prüfungen

Die Feuerpolizei überprüft regelmäßig, ob Bauwerke in Linz den Brandschutzanforderungen entsprechen und sicher genutzt werden. Ziel dieser Überprüfungen ist es nicht nur, mögliche Mängel zu erkennen und deren Behebung zu veranlassen, sondern auch die Bevölkerung umfassend zu beraten.

Im Jahr 2024 wurde das Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz novelliert, was teilweise zu längeren Prüfintervallen oder dem Wegfall regelmäßiger Überprüfungen bei bestimmten Objektkategorien geführt hat. So sind etwa Einfamilienhäuser und Reihenhausanlagen nicht mehr Gegenstand verpflichtender Feuerpolizei-Kontrollen. Durch diese Anpassung hat sich auch der Personalbedarf im Bereich der Feuerpolizei verändert.

Die Prüfintervalle für Objekte im Linzer Stadtgebiet richten sich nach dem Gefährdungspotenzial. Während Gebäude mit geringer Gefährdung nur alle zwanzig Jahre überprüft werden, erfolgt die Kontrolle von Risikoobjekten, wie Krankenhäusern oder Hochhäusern, in Abständen von drei Jahren. Neben der reinen Überprüfung werden auch Mängel, die im Rahmen von Feuerwehreinsätzen, Tätigkeiten von Rauchfangkehrern oder durch Erdgasversorgungsunternehmen festgestellt werden, behoben. Außerdem werden Bürgerinnen und Bürger beraten, um das Sicherheitsniveau nachhaltig zu steigern.

Sicherer Umgang mit offenem Feuer und Licht

Der Einsatz von Kerzen und offenem Licht erfordert in der Adventzeit besondere Vorsicht. Kerzen sollten niemals unbeaufsichtigt brennen und stets auf einer festen, brennsicheren Unterlage stehen. Der Abstand zu Vorhängen und anderen brennbaren Materialien sollte mindestens 1,5 Meter betragen. Adventkränze und Gestecke sollten nur mit frischen Nadelzweigen geschmückt werden, da ausgetrocknete Dekorationen die Brandgefahr erheblich erhöhen.

Christbäume sollten so lange wie möglich im Freien gelagert werden, da sie in geheizten Räumen rasch austrocknen. Spritzkerzen oder andere pyrotechnische Elemente dürfen auf trockenen Bäumen keinesfalls verwendet werden, da die entstehende Hitze von bis zu 1.000 Grad Celsius explosionsartige Flammen verursachen kann. Kerzen und Dekoration sollten immer sorgfältig überwacht werden, und Löschmittel wie Wassergefäße oder Handfeuerlöscher sollten griffbereit stehen.

Rauchen und Wärmegeräte

Unachtsamkeit beim Rauchen ist eine häufige Brandursache. In brandgefährdeten Bereichen, wie Verkaufsflächen, Theatern oder Betrieben, die mit Holz, Papier, Textilien oder brennbaren Flüssigkeiten arbeiten, ist Rauchen strikt verboten. Kinder dürfen niemals Zugang zu Feuerzeugen oder Streichhölzern haben; die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern.

Heizgeräte sollten nur auf nicht brennbaren Unterlagen betrieben werden und mindestens 50 cm Abstand zu brennbaren Materialien haben. Auch bei Kochplatten, Kaffeemaschinen oder Teewasserbereitern muss auf einen sicheren Stand und ausreichende Luftzirkulation geachtet werden, um Wärmestau und Brände zu vermeiden.

Verhalten im Brandfall

Im Falle eines Brandes oder Notfalls ist es essenziell, unverzüglich die Feuerwehr unter der Nummer 122 zu alarmieren. Hausbewohnerinnen und -bewohner sollten gewarnt und hilfebedürftige Personen unterstützt werden. Fluchtwege und Treppenhäuser sind zu benutzen, Aufzüge dürfen keinesfalls betreten werden. Ruhe zu bewahren und überlegt zu handeln, ist entscheidend, um Panikreaktionen und damit verbundene Gefahren zu vermeiden.

Appell der Stadt Linz

Sicherheitsreferent Stadtrat Dr. Michael Raml betont die Bedeutung der Vorsichtsmaßnahmen: „Bitte nehmen Sie die Warnungen der Brandschutzprofis im Umgang mit Kerzen, Dekorationen und Heizgeräten ernst. Vorsicht schützt vor schweren Folgen. Sollte es dennoch zu einem Zwischenfall kommen, ist auf das rasche und kompetente Eingreifen der Linzer Berufsfeuerwehr Verlass.“

Die Feuerpolizei der Berufsfeuerwehr Linz steht allen Gewerbetreibenden und Bürgerinnen und Bürgern in der Vorweihnachtszeit als beratender Partner zur Verfügung, um die festliche Jahreszeit sicher zu gestalten.

(Informationsunterlage zur Pressekonferenz mit Sicherheitsstadtrat Dr. Michael Raml zu „Feuerpolizeilichen Überprüfungen von Geschäften in der Vorweihnachtszeit“)

Weitere Gesprächspartner:
Branddirektor DI Stefan Krausbar
Abteilungsleiter Jakob Gschwendtner MSc

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