Neue Gastgarten-Verordnung Anträge für verlängerte Gastgartenöffnungszeiten ab sofort möglich
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Erstmals Nutzung bis 24 Uhr für Innenstadtgastronomie ab 1. Mai
Auch wenn die kalte Jahreszeit Linz noch fest im Griff hat: Der Frühling kommt bestimmt – und mit ihm beginnt für viele Innenstadt-Wirtinnen und -Wirte wieder die Gastgartensaison. Zur neuen Gastgarten-Verordnung weist die Stadt Linz darauf hin, dass Gastronominnen und Gastronomen innerhalb des Verordnungsgebietes, die länger offenhalten wollen, für ihren Gastgarten eine Anzeige nach § 76a GewO einbringen müssen. Auch wenn bereits ein Gastgarten (z.B. bis 23 Uhr) genehmigt ist, ist eine neue Anzeige zur Verlängerung der Öffnungszeit auf 24 Uhr erforderlich. Die Verordnung bewirkt nämlich keinen Genehmigungsautomatismus. Bei jedem Gastgarten muss von der Behörde geprüft werden, ob alle Voraussetzungen vorliegen. Der Schutz der Nachbarinnen und Nachbarn (z.B. gegen Lärm) wird selbstverständlich berücksichtigt.
Die neue Regelung ist das Ergebnis eines konstruktiven Dialogs zwischen Stadt Linz, Wirtschaftskammer und Gastronomie. Gemeinsam mit dem Linzer Bezirkswirtesprecher Michael Nell haben Bürgermeister Dietmar Prammer, Sicherheitsstadtrat Dr. Michael Raml und Wirtschaftsreferent Stadtrat Thomas Gegenhuber einen lösungsorientierten Weg gefunden, der den Bedürfnissen der Innenstadtbetriebe ebenso gerecht wird wie dem Interesse an Ruhe und Ordnung im öffentlichen Raum.
„Mit dieser Maßnahme stärken wir gezielt die Innenstadt als lebendigen und attraktiven Aufenthaltsraum. Die neue Verordnung bringt mehr Rechtssicherheit für die Betriebe und ermöglicht eine bessere Planbarkeit. Wir zeigen damit, dass eine funktionierende Innenstadt mehr ist als eine Kulisse – sie lebt von den Menschen, die dort arbeiten, wirtschaften und ihre Freizeit verbringen“, betont Planungsreferent Bürgermeister Dietmar Prammer.
„Die neue Gastgartenverordnung ist das Ergebnis eines breiten, konstruktiven Austauschs zwischen Stadt, Gastronomie und Interessenvertretungen. Uns war wichtig, gemeinsam eine Lösung zu finden, die praktikabel ist, klare Regeln schafft und für alle Beteiligten nachvollziehbar bleibt. Wichtig war dabei auch, klare Rahmenbedingungen zu schaffen, die sowohl dem Bedürfnis nach lebendigem Stadtleben als auch einem geordneten Umgang mit einem sicheren öffentlichen Raum Rechnung tragen“, betont Sicherheitsstadtrat Dr. Michael Raml.
„Ich bin sehr erfreut über die gute Zusammenarbeit zwischen der Linzer Innenstadtgastronomie und dem Magistrat Linz. Alle haben an einem Strang gezogen, um etwas für die Innenstadtgastronomie zu bewegen – das ist ein starkes Signal. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für die Linzer Innenstadtwirte, die Betriebsanlagengenehmigung für den Schanigarten zu beantragen. Ich stehe für Fragen gerne zur Verfügung“, zeigt sich Bezirkswirtesprecher Landtagsabgeordneter Michael Nell zufrieden.
Nähere Informationen zur Linzer Gastgarten-Verordnung
Die Linzer Gastgarten-Verordnung regelt für Gastgärten, die sich auf öffentlichen Verkehrsflächen befinden oder unmittelbar an öffentlich Verkehrsflächen angrenzen und sich in einem bestimmten Gebiet in der Linzer Innenstadt befinden, die Öffnungszeiten zwischen 1. Mai und 30. September neu. Den Betreiberinnen und Betreibern werden dadurch längere Betriebszeiten in ausgewählten, dicht verbauten oder touristisch relevanten Bereichen der Stadt Linz ermöglicht. Konkret sieht die Regelung sieht vor, dass Gastgärten künftig zwischen 1. Mai und 30. September täglich von 8 bis 24 Uhr betrieben werden dürfen – vorausgesetzt, sie befinden sich auf öffentlichem Grund oder grenzen direkt an öffentliche Verkehrsflächen.
Betroffen sind folgende Gebiete:
- Die Linzer Innenstadt, begrenzt nördlich von der Donau, östlich von Dametz- und Humboldtstraße, westlich von Waldeggstraße, Sandgasse, Hopfengasse, Kapuzinerstraße und dem Schlossbergareal sowie südlich vom ÖBB-Gelände rund um den Hauptbahnhof.
- Die Untere Donaulände zwischen Nibelungenbrücke und Neuer Eisenbahnbrücke.
- Der donauseitige Bereich Alturfahr West bis zur Nibelungenbrücke.
- Der donauseitige Bereich in Urfahr östlich der Nibelungenbrücke bis zur Neuen Eisenbahnbrücke.