Anzeige nach § 76a GewO
Anzeige eines Gastgartens/Schanigartens
Wenn der beantragte Schanigarten (Gastgarten) nicht ohnehin schon zusammen mit der Gaststätte gewerberechtlich bewilligt worden ist, ist noch eine Anzeige nach § 76a GewO erforderlich.
Notwendige Unterlagen
- Anzeige nach § 76a GewO
- planliche Darstellung (Lageplan, Grundriss, Möblierung)
- Name und Adresse des Grundeigentümers