Schanigärten
Für die Aufstellung eines Schanigartens auf öffentlichen Verkehrsflächen sind
- eine Zustimmung des Grundeigentümers,
- eine straßenpolizeiliche Bewilligung sowie
- eine Änderung der Betriebsanlagengenehmigung
erforderlich.
Kosten für die straßenpolizeiliche Bewilligung:
Bundesgebühr
€ 21,00 für den Antrag
€ 6,00 pro Beilage und Bogen
Verwaltungsabgabe
€ 35,80 für Gemeindestraßen
€ 35,00 für alle Straßen, die keine Gemeindestraßen sind
Kommissionsgebühr
Die Kosten richten sich nach der Dauer der Verhandlung.
Diese Kosten werden Ihnen mit der Enderledigung vorgeschrieben.