Straßenpolizeiliche Bewilligung (Schanigärten)
Das straßenpolizeiliche Bewilligungsverfahren wird vom Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung, Abteilung Veranstaltungen und Verkehrsrecht durchgeführt.
Notwendige Unterlagen
ausgefüllter Erstantrag
planliche Darstellung (Lageplan, Möblierung)
eventuell Prospektmaterial, Fotos, etc.
Kosten
Die Kosten werden mit der Erlassung des Bescheides vorgeschrieben.
Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema
- Schanigarten (Erstantrag) - Antrag