Positive Zwischenbilanz bei Anträgen zur neuen Gastgarten-Verordnung Großes Interesse der Gastronominnen und Gastronomen –zahlreiche Sperrstunden-Verlängerungen bereits bewilligt
Mit dem Start der Gastgartensaison zieht die Stadt Linz eine erste erfreuliche Zwischenbilanz zur neuen Gastgarten-Verordnung. Seit Inkrafttreten der Regelung sind bei der Bezirksverwaltung bislang 55 Anträge für verlängerte Betriebszeiten eingelangt. In 33 Fällen liegt bereits eine positive Entscheidung vor, 17 Anträge befinden sich aktuell in Prüfung, fünf wurden bisher abgelehnt. Die Zahlen zeigen: Die neue Möglichkeit, Gastgärten in definierten Bereichen der Innenstadt bis 24 Uhr zu betreiben, wird von den Linzer Gastronominnen und Gastronomen aktiv genutzt.
Die mit Anfang des Jahres präsentierte Verordnung kann seit 1. Mai erstmals angewendet werden und schafft klare Rahmenbedingungen für längere Öffnungszeiten in ausgewählten innerstädtischen Bereichen. Voraussetzung für die Nutzung bleibt eine Anzeige gemäß Gewerbeordnung, da jeder einzelne Gastgarten behördlich geprüft wird. Damit stellt die Stadt sicher, dass neben den Interessen der Betriebe auch der Schutz der Anrainerinnen und Anrainer berücksichtigt wird.
„Die ersten Zahlen zeigen deutlich, dass wir mit der neuen Gastgarten-Verordnung einen praktikablen Weg eingeschlagen haben. Wir schaffen klare Rahmenbedingungen und ermöglichen gleichzeitig eine bessere Nutzung des öffentlichen Raums für die Gastronomie. Entscheidend bleibt, dass wir die Interessen von Betrieben und Anrainerinnen und Anrainern in Einklang bringen“, sagt Sicherheitsstadtrat Dr. Michael Raml.
„Eine lebendige Innenstadt braucht funktionierende Betriebe und attraktive Rahmenbedingungen. Die hohe Zahl an Anträgen zeigt, dass die Maßnahme angenommen wird und zur Weiterentwicklung des Standorts beiträgt“, betont Wirtschaftsreferent Stadtrat Thomas Gegenhuber.
Die neue Regelung entstand im Austausch zwischen Stadt, Wirtschaft und Gastronomie und stärkt gezielt die Nutzung der Innenstadt während der warmen Monate. Gerade zum Start der aktuellen Saison zeigt sich, dass die Betriebe die neuen Möglichkeiten aktiv aufgreifen und in ihre Planungen einbeziehen.
Nähere Informationen zur Linzer Gastgarten-Verordnung
Die Linzer Gastgarten-Verordnung regelt für Gastgärten, die sich auf öffentlichen Verkehrsflächen befinden oder unmittelbar an öffentlich Verkehrsflächen angrenzen und sich in einem bestimmten Gebiet in der Linzer Innenstadt befinden, die Öffnungszeiten zwischen 1. Mai und 30. September neu. Den Betreiberinnen und Betreibern werden dadurch längere Betriebszeiten in ausgewählten, dicht verbauten oder touristisch relevanten Bereichen der Stadt Linz ermöglicht. Konkret sieht die Regelung vor, dass Gastgärten zwischen 1. Mai und 30. September täglich von 8 bis 24 Uhr betrieben werden dürfen – vorausgesetzt, sie befinden sich auf öffentlichem Grund oder grenzen direkt an öffentliche Verkehrsflächen.
Betroffen sind folgende Gebiete:
- Die Linzer Innenstadt, begrenzt nördlich von der Donau, östlich von Dametz- und Humboldtstraße, westlich von Waldeggstraße, Sandgasse, Hopfengasse, Kapuzinerstraße und dem Schlossbergareal sowie südlich vom ÖBB-Gelände rund um den Hauptbahnhof.
- Die Untere Donaulände zwischen Nibelungenbrücke und Neuer Eisenbahnbrücke.
- Der donauseitige Bereich Alturfahr West bis zur Nibelungenbrücke.
- Der donauseitige Bereich in Urfahr östlich der Nibelungenbrücke bis zur Neuen Eisenbahnbrücke.