Schulstartpaket der Stadt Linz

Das Schulstartpaket ist Teil des Antiteuerungspaketes der Stadt Linz. Ziel ist es, Linzer Familien auf Grund der gestiegenen Preise zu unterstützen.

Pro Kind wird ein "City-Ring-Gutschein" in Höhe von EUR 100,- ausgegeben. Nähere Informationen zur Gutschein-Ausgabe erhalten Sie nach erfolgreicher Antragstellung.

Wann kann ich das Schulstartpaket beantragen?

Sie können das Schulstartpaket hier von 4. September bis einschließlich 31. Oktober 2023 online beantragen: Antragsformular zum Schulstartpaket.

Wer kann das Schulstartpaket beantragen?

Den Antrag muss die Person stellen, welche die Familienbeihilfe für das Kind bezieht. Wenn zum Beispiel die Mutter für das Kind die Familienbeihilfe bezieht, muss sie den Antrag stellen.

Welche Voraussetzungen gibt es?

  • Antragsteller*in und Kind müssen in Linz mit Hauptwohnsitz gemeldet sein
  • Antragsteller*in und Kind müssen in einem gemeinsamen Haushalt wohnen
  • Das Kind besucht im Schuljahr 2023/24 (ab September 2023) eine der folgenden Schulformen bzw. Schulstufen
    • Vorschule
    • Volksschule
    • 5. Schulstufe: 1. Klasse Mittelschule oder 1. Klasse AHS (Allgemeinbildende höhere Schule)
    • 1.-5. Schulstufe einer sonderpädagogischen Schule ("Sonderschule")

Häuslicher Unterricht ("Homeschooling") oder der Besuch einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht ist dem Besuch einer der angeführten Schulformen bzw. Schulstufen gleichzusetzen.

  • Sie dürfen folgendes Jahres-Netto-Haushaltseinkommen (Kalenderjahr 2022) nicht überschreiten:
    • Haushalt mit 1 Kind: EUR 55.000,- pro Haushalt
    • Haushalt mit 2 Kindern: EUR 58.000,- pro Haushalt
    • Haushalt mit 3 oder mehr Kindern: 60.000,- pro Haushalt

Als Kinder gelten Minderjährige bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die im gemeinsamen Haushalt wohnen. Darüber hinaus gelten als Kinder in diesem Zusammenhang auch junge Erwachsene, sofern diese im gemeinsamen Haushalt leben und für sie Familienbeihilfe bezogen wird. 

Beispiel: Herr und Frau Mustermann wohnen gemeinsam mit ihren drei Kindern in einer Wohnung. Anna ist 10, Daniel 17 und Lena 20. Lena ist Studentin. Frau Mustermann bezieht für sie Familienbeihilfe. Somit zählt Lena auch noch als „Kind“. Die Einkommensgrenze der Familie Mustermann liegt somit bei maximal EUR 60.000,- Jahres-Netto-Haushaltseinkommen.  

 Nähere Information für die Berechnung des Netto-Haushaltseinkommens finden Sie ab 4. September 2023 direkt im Online-Antragsformular.

Beispiel: Herr und Frau Mustermann wohnen gemeinsam mit ihren drei Kindern in einer Wohnung. Anna ist 10, Daniel 17 und Lena 20. Anna besucht die 1. Klasse einer Mittelschule („Hauptschule“), Daniel absolviert eine Lehre, Lena studiert und arbeitet neben dem Studium. Für die Berechnung des Jahres-Netto-Haushaltseinkommens 2022 werden die Jahreseinkommen von Herrn und Frau Mustermann zusammengezählt (z. B. Jahreslohnzettel). Daniels Lehrlingsentschädigung aus 2022 muss ebenfalls dazugerechnet werden. Lena arbeitet geringfügig neben dem Studium, im Sommer 2022 hatte sie zudem einen Ferialjob – auch ihre Einkommen aus 2022 müssen dazugerechnet werden. 


Zur Antragstellung benötigen Sie folgende Daten:

  • Ihre persönlichen Daten (Antragsteller*in)
  • Name/n und Geburtsdaten aller anspruchsberechtigten Kinder
  • Die Information über das Jahres-Netto-Einkommen (Kalenderjahr 2022) aller Personen, die im Haushalt gemeldet sind

Förderungsrichtlinien

Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema

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