Dauerparkberechtigungszone - Suchergebnisse
Als Inhaber*in einer Dauerparkberechtigung sind Sie berechtigt, in den Kurzparkzonen Ihrer Zone gebührenfrei und ohne Zeitbeschränkung zu parken.
Diese Berechtigung gilt an den Zonengrenzen für beide Seiten der betroffenen Straßen.
Dies gilt jedoch nicht für jene Kurzparkzonen, die mittels Zusatzbeschilderung vom Bewohner*innen-Parken ausgeschlossen sind.
- Vergrößerter Zonenplan als Druckdatei (PDF-Datei 600 kB) (Neues Fenster)
- Informationen zur Dauerparkberechtigung
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