Bewohner*innen-Parkkarte
Um Wartezeiten im Bürger*innen-Service Center im Neuen Rathaus zu vermeiden, wird eine Terminvereinbarung empfohlen.
Eine Terminvereinbarung ist telefonisch unter +43 732 7070 oder online möglich.
Mit der Bewohner*innen-Parkkarte kann man sein Auto in den Kurzparkzonen der unmittelbaren Wohnumgebung abstellen. Sie gilt jedoch nicht für jene Kurzparkzonen, die mit einer Zusatzbeschilderung vom Bewohner*innen-Parken ausgeschlossen sind.
Voraussetzung
für eine solche Berechtigung (maximal 1 Karte pro Person) ist, dass der*die Antragsteller*in
- den Hauptwohnsitz in einer dieser Bewohner*innen-Parkzonen hat,
- keinen privaten Abstellplatz zur Verfügung hat und
- ZulassungsbesitzerIn oder Leasingnehmer*in eines Kraftwagens (maximal 3.500 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht) ist oder
- nachweist, dass ihm*ihr ein arbeitgebereigener Kraftwagen (= Firmenfahrzeug; maximal 3.500 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht) auch zur Privatnutzung überlassen wird.
(Achtung! Bei Firmenfahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen ist keine Sofortausstellung möglich. Wir bitten um vorherige telefonische Kontaktaufnahme unter +43 732 7070).
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsschein
(Hinweis: Die Adressänderung bei einer Übersiedlung innerhalb von Linz bzw. eine Namensänderung bedarf keiner Änderung mehr im Zulassungsschein) - Im Falle einer Namensänderung: Namensänderungsbescheid, sofern der Zulassungsschein noch auf den vorhergehenden Namen lautet
- nur bei Firmenfahrzeugen erforderlich: Bestätigung der Überlassung des konkreten Firmenfahrzeuges (Angabe des Kennzeichens) zur Privatnutzung (bitte benutzen Sie untenstehendes Formular)
Verlängerung:
Eine Verlängerung kann bereits bis zu 6 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Karte beantragt werden.
Ausstellung bzw. Verlängerung:
Die Bewohner*innen-Parkkarte kann beantragt werden:
- persönlich (eventuell auch durch eine*n Vertreter*in mit den erforderlichen Unterlagen) in allen Bürger*innen-Servicestellen
- telefonisch, unter 7070 (ausgenommen Erstantrag für Firmenfahrzeug) oder
-
online für
- Privatfahrzeug oder
- Firmenfahrzeug (Bestätigung der Überlassung des Firmenfahrzeuges zur Privatnutzung ist bei der online-Beantragung ebenfalls zu übermitteln)
Für eine rechtzeitige Zustellung wird empfohlen, den Telefon- oder online-Antrag 14 Tage vor Ablauf der alten Bewohner*innen-Parkkarte zu stellen. Die telefonisch bzw. online beantragte Bewohner*innen-Parkkarte wird innerhalb einer Woche zugeschickt.
Kosten:
- 54,40 Euro für eine 1-jährige Bewohner*innen-Parkkarte
- 94,40 Euro für eine 2-jährige Bewohner*innen-Parkkarte
- 14,30 Bundesgebühr für jede Ausstellung während der Laufzeit (Umschreibung der Bewohnerparkkarte oder Duplikat)
- zusätzlich 3,90 Euro pro Beilage (z.B. Firmenbestätigung)
Hinweise:
- Teilen sich zwei Antragsteller*innen, die in unterschiedlichen Bewohner*innen-Parkzonen wohnen, ein Fahrzeug (Car Sharing), so ist die Ausstellung von 2 Bewohner*innen-Parkkarten möglich. Voraussetzung ist, dass bei Fahrzeugen, die im Eigentum der beiden Antragsteller*innen stehen, beide im Zulassungsschein eingetragen sind; wird ein Leasingfahrzeug genutzt, müssen beide Personen Leasingnehmer*innen sein.
- Unwahre Angaben bei der Antragstellung (z. B. zum privaten Abstellplatz) führen zum Widerruf der Parkberechtigung und ziehen eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft nach § 224 ff Strafgesetzbuch nach sich.
Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema
- BewohnerInnen-Parkkarte - Ausstellung bzw. Verlängerung für Privat- oder Firmenfahrzeuge (sollten Sie ein ausländisches Kennzeichen auf Ihrem Firmenauto haben, bitten wir um vorherige telefonische Kontaktaufnahme unter +43 732 7070)
- Überlassung des Firmenfahrzeugs zur Privatnutzung - Bestätigung
Weiterführende Links
- Bewohner*innen-Parkzonen und Zonenpläne
- Informationen in österreichischer Gebärdensprache (ÖGS)
- Terminreservierung für Serviceleistungen im Bürger*innen-Service-Center