Digitale Bewohner*innen-Parkkarte
Mit der Bewohner*innen-Parkkarte (NEU Dauerparkberechtigung) kann man sein Auto in den Kurzparkzonen der unmittelbaren Wohnumgebung in der jeweiligen Bewohnerparkzone ohne zeitliche Beschränkung abstellen. Sie gilt jedoch nicht für jene Kurzparkzonenbereiche, die mit einer Zusatzbeschilderung vom Bewohner*innen-Parken ausgeschlossen sind!
Seit September 2024 steht die Dauerparkberechtigung digital zur Verfügung Online Formular Digitale Dauerparkberechtigung und muss somit nicht mehr sichtbar im Fahrzeug hinterlegt werden. Das Aufsichtsorgan vor Ort kann im Zuge der Kontrolle prüfen, ob für das Fahrzeug eine gültige Berechtigung vorliegt.
Sie haben die Möglichkeit diese online zu beantragen Online Formular Digitale Dauerparkberechtigung und sofort zu bezahlen. Die Dauerparkberechtigung ist somit bereits am darauffolgenden Tag gültig.
Voraussetzung
für eine solche Berechtigung (maximal 1 Berechtigung pro Person) ist, dass der*die Antragsteller*in
- den Hauptwohnsitz in der beantragten Bewohner*innen-Parkzone hat,
- keinen privaten Abstellplatz zur Verfügung hat und
- Zulassungsbesitzer*in oder Leasingnehmer*in eines Kraftwagens (maximal 3.500 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht) ist oder
- nachweist, dass ihm*ihr ein arbeitgebereigener Kraftwagen (= Firmenfahrzeug; maximal 3.500 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht) auch zur Privatnutzung überlassen wird.
- einen mind. 4-monatigen Mietvertrag über ein KFZ eines gewerblichen Vermieters vorlegt (sog. Langzeitmietautos bzw. Abo-Autos) - diesfalls ist die Antragstellung bitte im Bürger*innen-Service Center vorzunehmen.
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsschein
(Hinweis: Die Adressänderung bei einer Übersiedlung innerhalb von Linz bzw. eine Namensänderung bedarf keiner Änderung mehr im Zulassungsschein) - nur bei Firmenfahrzeugen erforderlich: Bestätigung der Überlassung des konkreten Firmenfahrzeuges (Angabe des Kennzeichens) zur Privatnutzung (bitte benutzen Sie untenstehendes Formular) sowie eine Sachbezugsnachweis/Einkommenssteuernachweis (bspw. Lohnzettel)
- ggf. Langzeit-Kfz-Mietvertrag mit mind. 4-monatiger Laufzeit
Ausstellung bzw. Verlängerung:
Die Ausnahmebewilligung bzw. Bewohner*innen-Parkkarte kann beantragt werden:
- online für
- Neuanträge Privat-, Leasing-, Miet- und Firmenfahrzeuge zur privaten Nutzung
- Bekanntgabe eines Ersatzfahrzeuges
- persönlich (eventuell auch durch eine*n Vertreter*in mit den erforderlichen Unterlagen sowie einer Vollmacht des*der Zulassungsbesitzer*in und einem Lichtbildausweis) in allen Bürger*innen-Servicestellen
Kosten:
- 54,40 Euro für eine 1-jährige Bewohner*innen-Parkkarte
- 94,50 Euro für eine 2-jährige Bewohner*innen-Parkkarte
Hinweise:
- Teilen sich zwei Antragsteller*innen, die in unterschiedlichen Bewohner*innen-Parkzonen wohnen, ein Fahrzeug (Car Sharing), so ist die Ausstellung von 2 Bewohner*innen-Parkkarten möglich. Voraussetzung ist, dass bei Fahrzeugen, die im Eigentum der beiden Antragsteller*innen stehen, beide im Zulassungsschein eingetragen sind; wird ein Leasingfahrzeug genutzt, müssen beide Personen Leasingnehmer*innen sein.
- Unwahre Angaben bei der Antragstellung (z. B. zum privaten Abstellplatz) führen zum Widerruf der Parkberechtigung und ziehen eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft nach § 224 ff Strafgesetzbuch nach sich.
Um Wartezeiten im Bürger*innen-Service Center im Neuen Rathaus zu vermeiden, wird eine Terminvereinbarung empfohlen. Eine Terminvereinbarung ist telefonisch unter +43 732 7070 oder online möglich.
WICHTIG! Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin und kontrollieren Sie Ihr Gepäck im Vorfeld. Nagelfeilen, geöffnete Trinkflaschen oder auch Messer werden beim Betreten des Gebäudes abgenommen.
Formulare zu diesem Thema
- Digitale Dauerparkberechtigung
- Digitale Dauerparkberechtigung - Ersatzauto
- Überlassung des Firmenfahrzeugs zur Privatnutzung - Bestätigung