Bewohner*innen-Parkkarte
Um Wartezeiten im Bürger*innen-Service Center im Neuen Rathaus zu vermeiden, wird eine Terminvereinbarung empfohlen.
Eine Terminvereinbarung ist telefonisch unter +43 732 7070 oder online möglich.
WICHTIG! Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es ab Mitte Juni 2023 zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin und kontrollieren Sie Ihr Gepäck im Vorfeld. Nagelfeilen, geöffnete Trinkflaschen oder auch Messer werden beim Betreten des Gebäudes abgenommen.
Mit der Bewohner*innen-Parkkarte (= Kontrollhilfsmittel zur Ausnahmebewilligung) kann man sein Auto in den Kurzparkzonen der unmittelbaren Wohnumgebung in der jeweiligen Bewohnerparkzone grds ohne zeitliche Beschränkung abstellen. Sie gilt jedoch nicht für jene Kurzparkzonenbereiche, die mit einer Zusatzbeschilderung vom Bewohner*innen-Parken ausgeschlossen sind!
Voraussetzung
für eine solche Berechtigung (maximal 1 Karte pro Person) ist, dass der*die Antragsteller*in
- den Hauptwohnsitz in der beantragten Bewohner*innen-Parkzone hat,
- keinen privaten Abstellplatz zur Verfügung hat und
- Zulassungsbesitzer*in oder Leasingnehmer*in eines Kraftwagens (maximal 3.500 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht) ist oder
- nachweist, dass ihm*ihr ein arbeitgebereigener Kraftwagen (= Firmenfahrzeug; maximal 3.500 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht) auch zur Privatnutzung überlassen wird.
(Achtung! Bei Firmenfahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen ist keine Sofortausstellung möglich. Wir bitten um vorherige telefonische Kontaktaufnahme unter +43 732 7070), oder - einen mind. 4-monatigen Mietvertrag über ein KFZ eines gewerblichen Vermieters vorlegt (sog. Langzeitmietautos bzw. Abo-Autos) - diesfalls ist die Antragstellung bitte im BSC vorzunehmen.
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsschein
(Hinweis: Die Adressänderung bei einer Übersiedlung innerhalb von Linz bzw. eine Namensänderung bedarf keiner Änderung mehr im Zulassungsschein) - Im Falle einer Namensänderung: Namensänderungsbescheid, sofern der Zulassungsschein noch auf den vorhergehenden Namen lautet
- nur bei Firmenfahrzeugen erforderlich: Bestätigung der Überlassung des konkreten Firmenfahrzeuges (Angabe des Kennzeichens) zur Privatnutzung (bitte benutzen Sie untenstehendes Formular)
- ggf. Langzeit-Kfz-Mietvertrag mit mind. 4-monatiger Laufzeit (Achtung: Bewilligungsdauer ist von der Mietvertragsdauer abhängig!)
Ausstellung bzw. Verlängerung:
Die Ausnahmebewilligung bzw. Bewohner*innen-Parkkarte kann beantragt werden:
- persönlich (eventuell auch durch eine*n Vertreter*in mit den erforderlichen Unterlagen) in allen Bürger*innen-Servicestellen
- im Falle von Langzeitmietautos bitte persönlich im Bürger*innen-Service Center im Neuen Rathaus
- telefonisch bei Verlängerungen ohne Änderungen in den Voraussetzungen
-
online für
- Privatfahrzeug oder
- Firmenfahrzeug (Bestätigung der Überlassung des Firmenfahrzeuges zur Privatnutzung ist bei der online-Beantragung ebenfalls zu übermitteln)
Für eine rechtzeitige Zustellung wird empfohlen, den telefonischen Verlängerungsantrag oder einen online-Antrag 14 Tage vor Ablauf der alten Bewohner*innen-Parkkarte zu stellen. Die telefonisch bzw. online beantragte Bewohner*innen-Parkkarte wird innerhalb einer Woche zugeschickt.
Kosten:
- 54,40 Euro für eine 1-jährige Bewohner*innen-Parkkarte
- 94,50 Euro für eine 2-jährige Bewohner*innen-Parkkarte
- zusätzlich 3,90 Euro pro Beilage (z.B. Firmenbestätigung etc.)
- 14,30 Bundesgebühr für jede Ausstellung während der Laufzeit (Umschreibung der Bewohner*innenparkkarte oder Duplikat aufgrund Verlustanzeige)
Hinweise:
- Teilen sich zwei Antragsteller*innen, die in unterschiedlichen Bewohner*innen-Parkzonen wohnen, ein Fahrzeug (Car Sharing), so ist die Ausstellung von 2 Bewohner*innen-Parkkarten möglich. Voraussetzung ist, dass bei Fahrzeugen, die im Eigentum der beiden Antragsteller*innen stehen, beide im Zulassungsschein eingetragen sind; wird ein Leasingfahrzeug genutzt, müssen beide Personen Leasingnehmer*innen sein.
- Unwahre Angaben bei der Antragstellung (z. B. zum privaten Abstellplatz) führen zum Widerruf der Parkberechtigung und ziehen eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft nach § 224 ff Strafgesetzbuch nach sich.
Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema
- Bewohner*innen-Parkkarte - Ausstellung bzw. Verlängerung für Privat- oder Firmenfahrzeuge (sollten Sie ein ausländisches Kennzeichen auf Ihrem Firmenauto haben, bitten wir um vorherige telefonische Kontaktaufnahme unter +43 732 7070)
- Überlassung des Firmenfahrzeugs zur Privatnutzung - Bestätigung
Weiterführende Links
- Bewohner*innen-Parkzonen und Zonenpläne
- Informationen in österreichischer Gebärdensprache (ÖGS)
- Terminreservierung für Serviceleistungen im Bürger*innen-Service-Center