Digitale Bewohner*innen-Parkkarte

Mit der Bewohner*innen-Parkkarte (NEU Dauerparkberechtigung) kann man sein Auto in den Kurzparkzonen der unmittelbaren Wohnumgebung in der jeweiligen Bewohnerparkzone ohne zeitliche Beschränkung abstellen. Sie gilt jedoch nicht für jene Kurzparkzonenbereiche, die mit einer Zusatzbeschilderung vom Bewohner*innen-Parken ausgeschlossen sind!

Seit September 2024 steht die Dauerparkberechtigung digital zur Verfügung Online Formular Digitale Dauerparkberechtigung und muss somit nicht mehr sichtbar im Fahrzeug hinterlegt werden. Das Aufsichtsorgan vor Ort kann im Zuge der Kontrolle prüfen, ob für das Fahrzeug eine gültige Berechtigung vorliegt.
Sie haben die Möglichkeit diese online zu beantragen Online Formular Digitale Dauerparkberechtigung und sofort zu bezahlen. Die Dauerparkberechtigung ist somit bereits am darauffolgenden Tag gültig.

Voraussetzung
für eine solche Berechtigung (maximal 1 Berechtigung pro Person) ist, dass der*die Antragsteller*in

  • den Hauptwohnsitz in der beantragten Bewohner*innen-Parkzone hat,
  • keinen privaten Abstellplatz zur Verfügung hat und
  • Zulassungsbesitzer*in oder Leasingnehmer*in eines Kraftwagens (maximal 3.500 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht) ist oder
  • nachweist, dass ihm*ihr ein arbeitgebereigener Kraftwagen (= Firmenfahrzeug; maximal 3.500 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht) auch zur Privatnutzung überlassen wird.
  • einen mind. 4-monatigen Mietvertrag über ein KFZ eines gewerblichen Vermieters vorlegt (sog. Langzeitmietautos bzw. Abo-Autos) - diesfalls ist die Antragstellung bitte im Bürger*innen-Service Center vorzunehmen.

Erforderliche Unterlagen:

  • nur bei Firmenfahrzeugen erforderlich: Bestätigung der Überlassung des konkreten Firmenfahrzeuges (Angabe des Kennzeichens) zur Privatnutzung (bitte benutzen Sie untenstehendes Formular) sowie eine Sachbezugsnachweis/Einkommenssteuernachweis (bspw. Lohnzettel)
  • ggf. Langzeit-Kfz-Mietvertrag mit mind. 4-monatiger Laufzeit

Ausstellung bzw. Verlängerung:

Die Ausnahmebewilligung bzw. Bewohner*innen-Parkkarte kann beantragt werden:

  • online für 
    • Neuanträge Privat-, Leasing-, Miet- und Firmenfahrzeuge zur privaten Nutzung
    • Bekanntgabe eines Ersatzfahrzeuges
  • persönlich (eventuell auch durch eine*n Vertreter*in mit den erforderlichen Unterlagen sowie einer Vollmacht des*der Zulassungsbesitzer*in und einem Lichtbildausweis) in allen Bürger*innen-Servicestellen

Kosten:

  • 54,40 Euro für eine 1-jährige Bewohner*innen-Parkkarte
  • 94,50 Euro für eine 2-jährige Bewohner*innen-Parkkarte

Hinweise:

  • Teilen sich zwei Antragsteller*innen, die in unterschiedlichen Bewohner*innen-Parkzonen wohnen, ein Fahrzeug (Car Sharing), so ist die Ausstellung von 2 Bewohner*innen-Parkkarten möglich. Voraussetzung ist, dass bei Fahrzeugen, die im Eigentum der beiden Antragsteller*innen stehen, beide im Zulassungsschein eingetragen sind; wird ein Leasingfahrzeug genutzt, müssen beide Personen Leasingnehmer*innen sein.
  • Unwahre Angaben bei der Antragstellung (z. B. zum privaten Abstellplatz) führen zum Widerruf der Parkberechtigung und ziehen eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft nach § 224 ff Strafgesetzbuch nach sich.

Um Wartezeiten im Bürger*innen-Service Center im Neuen Rathaus zu vermeiden, wird eine Terminvereinbarung empfohlen. Eine Terminvereinbarung ist telefonisch unter +43 732 7070 oder online möglich.

WICHTIG! Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin und kontrollieren Sie Ihr Gepäck im Vorfeld. Nagelfeilen, geöffnete Trinkflaschen oder auch Messer werden beim Betreten des Gebäudes abgenommen.

Kontakte

  • Abgaben und Steuern

    persönliche Vorsprache: Gruberstraße 42, 4020 Linz Zustelladresse: Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: parkservice@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden
  • Bürger*innen-Service Neues Rathaus

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: info@mag.linz.at


    Montag bis Donnerstag von 7 bis 18 Uhr und Freitag von 7 bis 14 Uhr;
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Stadtbibliothek Auwiesen

    Wüstenrotplatz 3, 4030 Linz +43 732 7070


    Montag 11 bis 13 Uhr und 14 bis 19 Uhr, Dienstag 9 bis 14 Uhr, Mittwoch 9 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr, Donnerstag und Freitag 9 bis 14 Uhr
    Die Stadtbibliothek Auwiesen ist von 23.12.2024 bis 01.01.2025 geschlossen.
  • Stadtbibliothek Dornach-Auhof

    Sombartstraße 1 - 5, 4040 Linz +43 732 3408 25660


    Montag 11 bis 13 und 14 bis 17 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Freitag 9 bis 14 Uhr, Mittwoch 9 bis 13 und 14 bis 19 Uhr
    Die Stadtbibliothek Dornach-Auhof ist am 11.12.2024 geschlossen.
    Die Stadtbibliothek Dornach-Auhof ist von 23.12.2024 bis 01.01.2025 geschlossen.
  • Stadtbibliothek Ebelsberg

    Kremsmünsterer Straße 1 - 3, 4030 Linz +43 732 7070


    Dienstag und Freitag von 9 bis 14 Uhr, Donnerstag von 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr
    Die Stadtbibliothek Ebelsberg ist von 23.12.2024 bis 01.01.2025 geschlossen.
  • Stadtbibliothek Pichling

    Lunaplatz 4, 4030 Linz +43 732 7070


    Montag 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr und Mittwoch von 9 bis 14 Uhr
    geänderte Öffnungszeiten: am Montag 25.11.2024 von 10:30 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr.
    am Montag 9.12.2024 von 11 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr.
    Die Stadtbibliothek Pichling ist von 23.12.2024 bis 01.01.2025 geschlossen.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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