Pauschalierungsvereinbarung für gewerbliche Betriebe

Die Parkgebühr in den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen in Linz kann von folgenden Berufsgruppen

  • Elektro-, Gas- Wasser- und Heizungsinstallateure
  • Tischlereibetriebe
  • Bau- und Bauhilfsgewerbe, Glaser, Maler und Bodenleger
  • Vertreter der elektronischen Medien und Printmedien
  • Gebäudereiniger
  • Textilreiniger

pauschal - wahlweise für ein Jahr, ein halbes Jahr, ein Quartal oder wochenweise - entrichtet werden. Diese Berechtigung wird jeweils nur für ein Fahrzeug ausgestellt und gilt ausschließlich für Montagearbeiten, Störungsbehebungen udgl.

Achtung:
Direkt vor dem Firmensitz und im Umkreis von 300 m besitzt diese Pauschalierungsvereinbarung keine Gültigkeit. Die Benützung von gebührenpflichtigen Kurzparkzonen innerhalb dieses Umkreises ist nur mit einem gültigen Automaten-Parkschein bis zur jeweils gültigen Höchstparkdauer möglich.

Voraussetzung

Die Pauschalierungsvereinbarung kann nur für Firmenfahrzeuge, die als Klein-LKW oder als Kombi typisiert sind, beantragt werden.

Notwendige Unterlagen bzw. Daten

Der Antrag kann per Post oder per E-Mail erfolgen und sollte folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift der Firma
  • polizeiliches Kennzeichen des Firmenfahrzeuges und Autotype (Klein-LKW oder Kombi)
  • Beginn und Gültigkeitsdauer der Pauschalierungsvereinbarung
  • Gewerbeschein und Zulassungsschein (in Kopie)

 

Kosten:

  • Jahrespauschale: 1.054,- Euro
  • Halbjahrespauschale: 527,- Euro
  • Quartalspauschale: 264,- Euro
  • Wochenpauschale: 37,- Euro

Anträge werden zur Gänze digital abgewickelt, wodurch das persönliche Abholen am Magistrat nicht mehr notwendig ist. Zudem müssen die Vereinbarungen auch nicht sichtbar im Fahrzeug positioniert werden. Sie erhalten wie gewohnt die Rechnung und am Tag nach dem Zahlungseingang erfolgt die Freischaltung im System.

Bitte beachten Sie die zeitgerechte Antragstellung (Tag der Rechnungsübermittlung und Dauer des Zahlungseinganges berücksichtigen).

 

Kontakt

E-Mail: parkservice@mag.linz.at

Telefon: +43 732 7070-0

Kontakte

  • Geschäftsbereich Abgaben und Steuern

    persönliche Vorsprache: Gruberstraße 42, 4020 Linz Zustelladresse: Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: parkservice@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden

Feuerwehr
im Enter_Tainer!

Action im Enter_Tainer!

Die Linzer Berufsfeuerwehr gastiert bis 29. März mit einem spannenden Programm im Enter_Tainer vor dem Alten Rathaus. 

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