Kontrollamt Linz
Die Arbeit des Kontrollamtes besteht in der Finanz- und Wirtschaftlichkeitskontrolle
- des Magistrats,
- der Unternehmensgruppe Stadt Linz inklusive ihrer Holding,
- jener Einrichtungen und Vereine, die Förderungen der Stadt Linz erhalten und bei denen sich die Stadt Linz die Kontrolle vorbehalten hat.
Das Kontrollamt wird von sich aus tätig (Initiativprüfung) oder erhält einen (Sonder-)Prüfauftrag von den Organen, die im Statut der Stadt Linz festgeschrieben sind.
Der*die Kontrollamtsdirektor*in übermittelt den Prüfbericht an den*die Bürgermeister*in, den Kontrollausschuss, den*die Magistratsdirektor*in und im Falle einer Sonderprüfung zusätzlich an jenes Organ, von dem er den Prüfauftrag erhalten hat. Seit 01.09.2025 veröffentlicht das Kontrollamt der Stadt Linz seine Prüfberichte auf der Homepage der Stadt, nachdem diese im Kontrollausschuss behandelt wurden. Allfällig bestehende gesetzliche Geheimhaltungsverpflichtungen sind zu beachten (§ 39 Abs. 3 StL. 1992 idgF).
Nach Ablauf eines Kalenderjahres legt der*die Kontrollamtsdirektor*in dem Gemeinderat einen zusammenfassenden Jahresbericht über die erfolgte Prüfungstätigkeit vor. Nach seiner Behandlung im Gemeinderat ist der Jahresbericht unter Beachtung allfällig bestehender Geheimhaltungsverpflichtungen ebenfalls auf der Homepage der Stadt zu veröffentlichen (§ 39 Abs. 3 StL. 1992 idgF).