Wortprotokoll-Auszug der 33. Gemeinderatssitzung am 18.4.2013
Tagesordnung der 33. Gemeinderatssitzung
Tagesordnungspunkt A
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Sitzungen des Gemeinderates
A. Mitteilungen des Herrn Bürgermeisters
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Bgm Franz Dobusch (SPÖ) - Berichterstattungzum Seitenanfang
Bürgermeister Dobusch gibt bekannt, dass der Tagesordnungspunkt F 5 von Gemeinderat Pfeffer, der Tagesordnungspunkt H 3 von Gemeinderätin Walcher und der Dringlichkeitsantrag „Gerechte Finanzen – Transfers entflechten - Resolution“ von Stadtrat Wimmer anstatt von Gemeinderat Ortner berichtet wird.
Bürgermeister Dobusch verweist auf die den Mitgliedern des Gemeinderates vorliegenden Mitteilungen über jene Stadtsenatsbeschlüsse, mit denen Kreditüberschreitungen und Kreditübertragungen bewilligt wurden, und ersucht um Kenntnisnahme.
(1. Kreditüberschreitungen:
Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 1. Jänner 2013 bis 4. April 2013 für das Rechnungsjahr 2013 keine Kreditüberschreitungen genehmigt.
2. Kreditübertragungen:
Der Stadtsenat hat in der Zeit vom 1. Jänner 2013 bis 4. April 2013 für das Rechnungsjahr 2013 eine Kreditübertragung genehmigt:
VASt
Bezeichnung
anw. berecht.
DSt
Beschluss
Datum
Betrag
Euro
1.3510.757000
Lfd: Transferzahlungen an private institutionen
LK
28.02.13
5.000,00
3. Gemäß § 54 Abs. 2 Statut der Landeshauptstadt Linz 1992 in Verbindung mit Verordnung des Gemeinderates vom 29. November 1979 obliegt die Beschlussfassung der Kreditübertragungen, wenn der Betrag im Einzelfall 29.069 Euro nicht übersteigt, und bei Kreditüberschreitungen, wenn der Betrag im Einzelfall 50.000 Euro nicht übersteigt, dem Stadtsenat, solange die bereits vom Stadtsenat beschlossenen Kreditüberschreitungen nicht die Höhe von insgesamt eins von Hundert der gesamten veranschlagten Ausgaben übersteigen. Der maßgebliche Höchstbetrag 2013 für Kreditüberschreitungen beträgt somit 7.630.320 Euro und wurde nicht überschritten.
4. Nachtragsvoranschlag:
Für das Rechnungsjahr 2013 haben die vom Gemeinderat und Stadtsenat bis zum 4. April 2013 genehmigten Kreditüberschreitungen null Euro und die Kreditübertragungen 35.000 Euro betragen. Gemäß § 54 Abs. 2 letzter Satz Statut der Landeshauptstadt Linz 1992 ist ein Nachtragsvoranschlag erforderlich, wenn die Kreditüberschreitungen 7,5 Prozent der Einnahmen des ordentlichen Voranschlages, das sind 43.499.430 Euro übersteigen. Für Kreditübertragungen gilt das Gleiche.
Diese Grenzen wurden nicht überschritten. Ein Nachtragsvoranschlag für 2013 ist daher nicht erforderlich.)
Tagesordnung der 33. Gemeinderatssitzung
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