Wortprotokoll-Auszug der 28. Gemeinderatssitzung am 13.3.2025

Tagesordnung der 28. Gemeinderatssitzung
Tagesordnungspunkt E
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Sitzungen des Gemeinderates

E1. Verbreiterung der Rampe beim Ars Electronica Center; Vergabe der Planungsleistungen sowie die Erstellung des Leistungsverzeichnisses und der Qualitätskontrolle und Abschluss eines Übereinkommens
maximal 800.000 Euro, aufgeteilt auf die Rechnungsjahre 2025 und 2026

  • Vbgm Mag. Martin Hajart, MBA (ÖVP) - Berichterstattung

    „Meine sehr geehrten Damen und Herren, was die Nibelungenbrücke anlangt, tut sich verkehrsmäßig etwas. Es laufen gerade die Vorbereitungsarbeiten für einen Zwei­rich­tungsradverkehr auf beiden Seiten der Nibelungenbrücke. Am 7. April erfolgt die Ver­kehrs­freigabe. Es geht auch darum, dass wir die Donauländen beidseits der Donau bes­ser an die Nibelungenbrücke anbinden.

     

    Wir haben uns hier im Gemeinderat schon mit einer Rampe vom Lentos hinauf zur Nibe­lun­genbrücke auseinandergesetzt. Heute unter Tagesordnungspunkt E 1 geht es darum, dass wir die Rampe beim Ars Electronica Center (AEC) um einen Meter auf 3,50 Meter ver­brei­tern. Dadurch wird es auch möglich, einen Zweirichtungsradverkehr hinauf oder hinunter zum AEC und zur Nibelungenbrücke zu führen. Aktuell ist nur eine Richtung er­laubt. Das ist ganz wesentlich, damit wir für die Radfahrerinnen und Radfahrer eine gute Anbindung auf der Ur­fah­raner Seite schaffen. Insofern ersuche ich Sie heute um Zu­stim­mung im Sinne einer guten Mobilitätslösung für die Nibelungenbrücke. Vielen Dank.

     

    Der Gemeinderat beschließe:

     

    ‚1. Grundsatzgenehmigung:

    Folgendes Vorhaben wird mit einem maximalen Kostenrahmen von 800.000 Euro inkl. USt zuzüglich Indexsteigerungen grundsätzlich genehmigt:

     

    Verbreiterung Rampe AEC

     

    Verbreiterung der bestehenden AEC-Rampe auf dem vorhandenen Tragwerk von 2,50 auf 3,50 Meter.

     

    2. Beschluss des Übereinkommens mit dem Land Oberösterreich

    Das beiliegende Übereinkommen, welches eine 50% Kostenübernahme der Gesamtkosten des Projektes (Planungsleistung und Bauleistung) durch das Land Oberösterreich in Form eines Kapitaltransfers vorsieht, wird beschlossen.

     

    3. Vergaben:

    3.1. Vergabe der Planungsleistungen für das Detailprojekt:

    Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer:

    tragwerkstatt ziviltechniker GmbH, Gaisbergstraße 24f, Studio 4, 5020 Salzburg

    Angebotspreis (inklusive USt) 36.926,67 Euro

    Als Aufmaßreserve und für Unvorhergesehenes wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 3.073,33 Euro inklusive USt bewilligt.

     

    3.2 Vergabe für die Erstellung des Leistungsverzeichnisses und der Qua­li­täts­kon­trolle, beziehungsweise Abnahmeprüfungen für die Stahl­kon­struk­tion und Bauteilgründung

    Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer:

    IKKI, Zivilingenieur Kirchmair, Ahornweg 1, 4210 Gallneukirchen

    Angebotspreis (inklusive USt) 58.122,20 Euro

    Als Aufmaßreserve und für Unvorhergesehenes wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 1.877,80 Euro inklusive USt bewilligt.

     

    Das Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt.

     

    3. Bedeckung / Verrechnung:

    Die Verrechnung der Gesamtkosten in der Höhe von 800.000 Euro inkl. USt zuzüg­lich Indexsteigerungen erfolgt in den Rechnungsjahren 2025 und 2026 auf der Finanzposition 1.060100 (im Bau befindliche Grundstücks­ein­rich­tun­gen) mit dem Haushaltsprogramm HP05067 (Maßnahmen Nibelungenbrücke) im Fonds 612200 (Brücken und Objekte).

     

    Die Verrechnung der Einnahmen für die 50-prozentige Refundierung der tatsächlichen Herstellungskosten vom Land Oberösterreich bis zu maximal 400.000 Euro inkl. USt zuzüglich Indexsteigerungen erfolgt auf der Finanz­po­si­tion 2.301100 (Kapitaltransfers von Land) mit dem Haushalts­pro­gramm HP90001 (Kapital­trans­fers) im Fonds 612200 (Brücken und Objekte).

     

    Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kol­le­gi­alorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den ent­sprechenden Fonds.

     

    Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vor­he­ri­gen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.‘“

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  • GR Mag. Michael Roth-Schmida (KPÖ) - Wortmeldung

    „Danke Frau Vizebürgermeisterin, Herr Vizebürgermeister, wir werden zustimmen, aber ich möchte jetzt noch zwei Dinge loswerden. Das eine betrifft diese neu zu errichtende Ram­pe. Sie haben erwähnt, dass es beim Brückenkopf auf der anderen Seite, auf der Linzer Seite, die neue Rampe gibt. Sowohl bei dieser als bei jener Rampe, die ver­brei­tert werden soll, ist ein kombinierter Geh- und Radweg vorgesehen. Der Radweg soll im Zwei­richtungsverkehr ausgeführt werden. Für uns ist das viel zu wenig Fläche. Selbst mit der geplanten Verbreiterung der Brücke wird es zwangsläufig zu Konflikten kom­men.

     

    Mein zweiter Punkt ist die geplante Umgestaltung und Verkehrsführung auf der Nibelun­gen­brücke. Dazu muss ich unsere Kritik zum Ausdruck bringen. Wie wir alle wissen, ist die aktuelle Situation auf der Brücke für Fußgängerinnen und Fußgänger unzumutbar. Leider bringt die geplante Lösung genau für diese Mobilitätsform überhaupt keine Verbes­se­rung. Im Gegenteil, durch den Zweirichtungsverkehr für Radfahrer*innen, wird es für Fuß­gän­ger*innen noch komplizierter und zum Teil gefährlicher. Da in einer Richtung wei­ter auf dem Gehsteig gefahren wird, entsteht durch diese Rampen und am Brücken­ende zusätzlicher Querungsverkehr. Das betrifft vor allem die Rampe beim AEC.

     

    Aus unserer Sicht - das möchte ich jetzt am Ende noch festhalten - wäre es viel sinnvoller, einfacher und kostengünstiger gewesen, wenn man einen großzügigen Einrichtungs­rad­weg pro Fahrbahnseite umgesetzt und man sich dann erst im Zuge der General­sanierung, die ja ansteht, eine attraktive Lösung für den Radverkehr in Gegenrichtung überlegt hätte.

     

    Wir halten die geplante Umgestaltung jedenfalls für keine gute Lösung. Da rede ich noch gar nicht von den breiteren Fahrstreifen für den motorisierten Individual­ver­kehr, der auch zu noch schnellerem Fahren einladen wird. Wir sind trotzdem für die Verbrei­te­rungen der Rampen. Danke.“

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  • Vbgm Mag. Martin Hajart, MBA (ÖVP) - Berichterstattung

    „Ich möchte kurz auf die zwei Punkte eingehen. Die Verbreiterung um einen Meter ist eben das, was statisch möglich ist. Man muss gewisse Realitäten zur Kenntnis nehmen. Man kann nicht um drei Meter verbreitern, damit man getrennte Wege erstellen kann. Das, was möglich ist, das tun wir. Insofern ist es eine gute Lösung. Jetzt probiert man in der Test­phase auf der Nibelungenbrücke - auch den motorisierten Verkehr betreffend - einmal aus, wie es funktioniert.

     

    Ich bin definitiv dagegen, dass man jetzt eine Maßnahme setzt und trotzdem bei diesem Einrichtungsradverkehr auf jeder Seite bleibt. Wir sehen jetzt schon ganz genau, was passiert. Die Menschen halten sich nicht daran. Sie fahren auf beiden Seiten und in beide Richtungen. Wenn man das jetzt so beibehält - eine Richtung pro Seite, aber breiter -, dann werden sich die Leute wieder nicht daran halten, denn warum sollten sie?

     

    Wenn man als Radfahrer*in von der Urfahraner Seite vom Universitätsviertel kommend beim AEC hinauffährt, dann wird man, um die Seite zu wechseln, wahrscheinlich den kür­zeren Weg nehmen und nicht den Umweg machen und flussaufwärts über die Brücke fahren. Das wollen wir jetzt ermöglichen und legitimieren.

     

    Es ist insofern aus meiner Sicht eine gute Lösung, die wir jetzt in einer Testphase er­pro­ben, um dann für den Umbau oder die Sanierung eine Grundlage zu schaffen, damit wir danach etwas Gescheites für Linz zusammenbekommen. Ich ersuche um Zustim­mung, danke.“

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Abstimmungsergebnis zu E1

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
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