Wortprotokoll-Auszug der 30. Gemeinderatssitzung am 5.6.2025

Tagesordnung der 30. Gemeinderatssitzung
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C1.4. Anfrage von Gemeinderat Mag. Helge Langer, MA an Vizebürgermeister Mag. Martin Hajart, MBA zum Thema Verantwortung der Stadt am Scheitern des Radweg-Provisoriums Nibelungenbrücke

  • GR Mag. Helge Langer, MA (Grüne) - Wortmeldung

    „Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, nach nur wenigen Tagen Testphase haben Sie ge­mein­sam mit Landesrat Steinkellner am 24. April des heurigen Jahres verkündet, dass der neu geschaffene Radweg auf der Oberwasserseite der Nibelungenbrücke wieder für den Autoverkehr Platz machen muss. Diese Maßnahme hat massiven Protest vieler Bür­ger*in­nen, Organisationen und Interessensvertretungen ausgelöst. So haben die Petition mit dem Titel ‚Radwege Nibelungenbrücke: Bis Ende 2026 konsequent testen - mehr Mut für die Klimahauptstadt Linz‘ mehr als 5.140 Personen unterzeichnet.

     

    Daher bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

     

    1. Welche Gespräche sind der Entscheidung, das Radweg-Provisorium auf der Ober­was­ser­sei­te der Nibelungenbrücke vorzeitig zu beenden, vorausgegangen? Wer war an die­sen Gesprächen beteiligt?

     

    2. Da die Zuständigkeit für die Nibelungenbrücke sowohl beim Land Oberösterreich als auch bei der Stadt Linz liegt: Wofür genau sind Sie bei dem gegenständlichen Radweg Pi­lot­pro­jekt zuständig?

     

    3. Inwieweit ist die städtische Verkehrsplanung eingebunden, um so viele Fahrzeuge wie mög­lich über die Donautalbrücke zu leiten und die Nibelungenbrücke dadurch vom mo­to­ri­sier­ten Individualverkehr sowie vom Schwerverkehr zu entlasten?

     

    4. Mittlerweile ist bekannt, dass die Kosten für das Radweg-Provisorium 455.700 Euro in­klu­si­ve Teilabbau ausgemacht haben. Gab es eine Kostenbeteiligung der Stadt Linz und wenn ja, wie hoch war diese? Wie hoch waren die angefallenen Kosten im eigenen Be­reich der Stadt Linz?

     

    5. Gibt es Überlegungen, ein Fahrverbot für den Schwerverkehr (ausgenommen Ziel- und Quell­ver­kehr) für die Rudolfstraße sowie für die Nibelungenbrücke zu verordnen?

     

    Danke für die Beantwortung der Fragen.“

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  • Vbgm Mag. Martin Hajart, MBA (ÖVP) - Berichterstattung

    „Gemäß der Überprüfung der Zulässigkeit der Anfragepunkte wurde vom Präsidium die Zu­läs­sigkeit der Fragepunkte 2 bis 4 bestätigt. Die Fragen 1 und 5 wurden hierbei als un­zu­lässig beurteilt.

     

    Zu 2.: Über die Nibelungenbrücke führt die B 129, welche im Bereich des Hin­sen­kamp­plat­zes in die B 127 einmündet. Beide Straßenzüge liegen demnach im Kom­pe­tenz­be­reich des Landes Oberösterreich. Die Aufgaben der Straßenreinigung und des Win­ter­diens­tes lie­gen im Verantwortungsbereich der städtischen Straßenmeistereien. Bei bau­li­chen Maßnahmen im Bereich der Geh- und Radwege ist eine Kostenbeteiligung von je 50 Prozent des Landes Oberösterreich und der Stadt Linz vorgegeben.

     

    Zu 3.: Die städtische Verkehrsplanung wurde bereits im Zusammenhang mit der ge­plan­ten Generalsanierung der Nibelungenbrücke eingebunden. Demzufolge wurden von ei­nem externen Planungsbüro im Jahr 2013 Planunterlagen für eine Radwegerrichtung auf dem Niveau der Brückengehsteige ausgearbeitet. Weiters erfolgte auch die Plan­aus­ar­bei­tung für das Radweg-Provisorium im Jahr 2024, welche mit der Mobilitätsplanung der Stadt Linz abgestimmt wurde.

     

    Zu 4.: Die Kosten des Provisoriums belaufen sich in Summe auf insgesamt 455.700 Euro. Das ging schon aus einer Landtagsanfragebeantwortung hervor. Wesentlich dazu ist an­zu­mer­ken, dass für den Abbau des oberwasserseitigen Rad­weg-Pro­vi­soriums nur ein Bruch­teil der Kosten angefallen ist. Der städtische Anteil an diesen Kosten beträgt dem­nach 16.200 Euro. Bezüglich der kostenintensiven Leitwände wird angemerkt, dass diese grund­sätz­lich für eine Weiterverwendung angekauft wurden und sie wiederverwendet werden können.“

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Abstimmungsergebnis zu C1.4

Die Anfrage wurde im Gemeinderat am 3. Juli 2025 mündlich beantwortet.
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