Wortprotokoll-Auszug der 34. Gemeinderatssitzung am 10.12.2025

Tagesordnung der 34. Gemeinderatssitzung
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Sitzungen des Gemeinderates

F1. Verbreiterung der Rampe beim Ars Electronica Center; Erhöhung der genehmigten Mittel in Höhe von 800.000 Euro um 180.000 Euro auf 980.000 Euro; Vergabe von Arbeiten

  • Vbgm Mag. Martin Hajart, MBA (ÖVP) - Berichterstattung

    „Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf den Antrag F 1 Bericht erstatten.
    Da­bei geht es um die geplante Rampenverbreiterung beim Ars Electronica Center. Be­kannt­lich wurde diesbezüglich am 13. März 2025 ein Gemeinderatsbeschluss gefasst, vor dem Hintergrund eines Übereinkommens der Kostenteilung zwischen der Stadt Linz und dem Land Oberösterreich im Ausmaß von 50 zu 50 Prozent.

     

    Der maximale Kostenrahmen wurde damals mit 800.000 Euro inklusive Umsatzsteuer zu­züg­lich Indexsteigerung beschlossen. Im Zuge der Bauermittlung wurde festgestellt, dass zwi­schen­zeitlich auch der Stahlbaukostenindex entsprechend gestiegen ist. Ursprünglich waren 700.000 Euro für die Stahlbauarbeiten geplant. Diese verteuern sich nun auf 880.000 Euro, weshalb die Gesamtkosten nun 980.000 Euro inklusive Umsatzsteuer aus­ma­chen. Ich bitte um Zustimmung durch den Gemeinderat. Danke.

     

    Der Gemeinderat beschließe:

     

    ‚1. Erhöhung des Kostenrahmens:

    Die Erhöhung des vom Gemeinderat am 13. März 2025 für die Verbreiterung der AEC Rampe genehmigten Gesamtkostenrahmens in der Höhe von 800.000 Euro inklusive Ust zuzüglich Indexsteigerung um 180.000 Euro inklusive USt auf insgesamt 980.000 Euro inklusive USt zuzüglich Indexsteigerung wird genehmigt.

     

    2. Zuschlagsentscheidung / Vergabe:

    Nach dem Ergebnis des nach dem Bundesvergabegesetz 2018 durchgeführten Ver­ga­be­verfahrens wird der Bauauftrag (Verbreiterung der bestehenden AEC Rampe auf dem vorhandenen Tragwerk von 2,50 auf rund 3,50 Meter) wie folgt vergeben:

     

    Für den Zuschlag vorgesehener Bieter / Auftragnehmer:

    HARTL METALL GmbH, Hermesstraße 2, 4595 Waldneukirchen

     

    Auftragssumme:

    Angebotspreis (inklusive USt) 798.779 Euro

     

    Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirma und für Unvorhergesehenes wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 81.221 Euro inklusive USt bewilligt.

     

    Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, wird

    mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt.

     

    Bedeckung / Verrechnung:

    Die Verrechnung der Erhöhung der Gesamtkosten um 180.000 Euro inkl. Ust zu­züg­lich Indexierungen auf insgesamt 980.000 Euro inklusive USt erfolgt im Rech­nungs­jahr 2026 auf der Finanzposition 1.060100 (im Bau befindliche Grund­stücks­ein­rich­tun­gen) mit dem Haushaltsprogramm HP05067 (Maßnahmen Nibelungenbrücke) im Fonds 612200 (Brücken und Objekte).

     

    Die Verrechnung der Stahlbauleistungen inklusive Unvorhergesehenes (Teil der Ge­samt­kosten) in der Höhe von 880.000 Euro inklusive USt. erfolgt im Rech­nungs­jahr 2026 ebenso auf der Finanzposition 1.060100 (im Bau befindliche Grund­stücks­ein­rich­tungen) mit dem Haushaltsprogramm HP05067 (Maßnahmen Nibelungen­brü­cke) im Fonds 612200 (Brücken und Objekte).

     

    Die Verrechnung der Einnahmen für die fünfzigprozentige Refundierung der tat­säch­li­chen Herstellungskosten vom Land Oberösterreich bis zu maximal 490.000 Euro inklusive USt. erfolgt auf der Finanzposition 2.301100 (Kapital­trans­fers von Land) mit dem Haushaltsprogramm HP90001 (Kapitaltransfers) im Fonds 612200 (Brücken und Objekte)

     

    Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städ­ti­schen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kol­le­gi­al­or­ga­nes. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den ent­spre­chen­den Fonds.

     

    Rechtsgeschäfte über die Aufnahme von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Über­schrei­tung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kri­te­rien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Ge­neh­mi­gung durch die Aufsichtsbehörde.‘“

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  • GR Lorenz Potocnik (Linz+) - Wortmeldung

    „Ich habe mich nur gemeldet, um klarzumachen, dass wir uns hier wegen der Verteuerung ent­halten.“

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Abstimmungsergebnis zu F1

Der Antrag wurde mehrstimmig angenommen.
Stimmenthaltung: ehem. MFG, LinzPlus
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