Wortprotokoll-Auszug der 40. Gemeinderatssitzung am 2.7.2026
Tagesordnung der 40. Gemeinderatssitzung
Tagesordnungspunkt J
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Sitzungen des Gemeinderates
J1. Errichtung einer Fuß- und Radwegrampe auf der Nibelungenbrücke in Richtung Lentos; Vergabe der Arbeiten sowie Erhöhung der genehmigten Mitteln in Höhe von 3.000.000 Euro um 400.000 Euro auf insgesamt 3.400.000 Euro
Genehmigung einer Kreditübertragung
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Vbgm Mag. Martin Hajart, MBA (ÖVP) - Berichterstattungzum Seitenanfang
„Vielen Dank, ich werbe leidenschaftlich um die Zustimmung für die Errichtung einer Fuß- und Radwegrampe von der Nibelungenbrücke hinunter zur Donaulände beim Kunstmuseum Lentos. Bereits im Gemeinderat am 7. November 2024 wurde dieses Bauvorhaben inklusive des dazugehörigen Übereinkommens zwischen Stadt Linz und Land Oberösterreich beschlossen.
Zwischenzeitlich ist bei den Baukosten eine Indexsteigerung aufgetreten, weshalb wir heute eine Erhöhung des Kostenrahmens beschließen müssen. Weiters haben wir die Vergabe der Bauleistungen vor dem Hintergrund des durchgeführten Vergabeverfahrens zu beschließen.
Ich bitte vor allem deshalb um Zustimmung, weil sich durch diese Rampe für die Mobilität zu Fuß und mit Rad eine erhebliche Verbesserung einstellen wird. Baubeginn ist im Herbst dieses Jahres, Fertigstellung im Sommer des kommenden Jahres.
Einerseits ist es für alle freizeitsuchenden Linzerinnen und Linzer ein Riesenvorteil, wenn man zu unserem Naherholungsgebiet - zur Donaulände - hinunterkommen möchte. Andererseits können beispielsweise auch Schifffahrtsgäste, wenn sie ankommen und in die Innenstadt wollen, barrierefrei auf die Nibelungenbrücke gehen. Das ist also eine super Sache. Ich bitte um Zustimmung.
Der Gemeinderat beschließe:
‚1. Erhöhung des Kostenrahmens:
Die Erhöhung des vom Gemeinderat am 7. November 2024 für das Bauvorhaben Fuß- und Radwegrampe Nibelungenbrücke Richtung Lentos genehmigten Gesamtkostenrahmens in der Höhe von 3.000.000 Euro inklusive USt zuzüglich Indexsteigerung um 400.000 Euro inklusive USt auf insgesamt 3.400.000 Euro inklusive USt wird genehmigt.
2. Zuschlagsentscheidung/Vergaben:
Nach dem Ergebnis des nach dem Bundesvergabegesetz 2018 durchgeführten Vergabeverfahrens werden die erforderlichen Bauaufträge (Gewerke) wie folgt vergeben:
Bauauftrag Stahl- und Tiefbauarbeiten für Neubau einer Geh- und Radwegrampe:
Für den Zuschlag vorgesehener Bieter/Auftragnehmer:
GLS Bau und Montage GmbH, Weinzierl-Süd 3, 4320 Perg
Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt) 2.718.504,43 Euro
Steinmetzarbeiten:
Für den Zuschlag vorgesehener Bieter/Auftragnehmer:
HKV megastein GmbH, Aschacher Straße 3, 4100 Ottensheim
Auftragssumme: Angebotspreis (inklusive USt) 71.168,16 Euro
Als Aufmaßreserve an die Billigstbieterfirmen und für Unvorhergesehenes für beide Gewerke wird ein Betrag bis zu einer Höhe von 295.327,41 Euro inklusive USt bewilligt. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau, wird mit der Umsetzung dieses Beschlusses (Zuschlagserteilung) beauftragt.
3. Bedeckung / Verrechnung:
Die Verrechnung der Erhöhung der Gesamtkosten um 400.000 Euro inklusive USt von 3.000.000 Euro inklusive USt zuzüglich Indexierungen auf insgesamt 3.400.000 Euro inklusive USt ohne Indexierungen erfolgt auf der Finanzposition 1.060100 (im Bau befindliche Grundstückseinrichtungen) mit dem Haushaltsprogramm HP 05067 (Maßnahmen Nibelungenbrücke) im Fonds 612200 (Brücken und Objekte).
Die Verrechnung der Baukosten (Stahl- und Tiefbauarbeiten und Steinmetzarbeiten inklusive Aufmaßreserven) in Höhe von insgesamt 3.085.000 Euro inklusive USt erfolgt in den Rechnungsjahren 2026 und 2027 auf der Finanzposition 1.060100 (im Bau befindliche Grundstückseinrichtungen) mit dem Haushaltsprogramm HP 05067 (Maßnahmen Nibelungenbrücke) im Fonds 612200 (Brücken und Objekte).
Im Jahr 2026 stehen dafür 230.000 Euro zur Verfügung. Die restlichen Mittel in Höhe von 2.855.000 Euro sind im Budget 2027 vorzusehen.
Für die Bedeckung der Kosten für das Jahr 2026 wird eine Kreditübertragung in Höhe von 100.000 Euro inklusive USt von der Finanzposition 1.005100 (Anlagen zu Straßenbauten) mit dem Haushaltsprogramm HP 05032 (Brücken und Objekte bauliche Maßnahmen) im Fonds 612200 (Brücken und Objekte) auf die Finanzposition 1.060100 (im Bau befindliche Grundstückseinrichtungen) mit dem Haushaltsprogramm HP 05067 (Maßnahmen Nibelungenbrücke) im Fonds 612200 (Brücken und Objekte) genehmigt.
Die Verrechnung der Einnahmen für die 50-prozentige Refundierung der tatsächlichen Herstellungskosten vom Land Oö. bis zu maximal 1.700.000 Euro inklusive USt. erfolgt voraussichtlich im Rechnungsjahr 2027 auf der Finanzposition 2.301100 (Kapitaltransfers von Land) mit dem Haushaltsprogramm HP 90001 (Kapitaltransfers) im Fonds 612200 (Brücken und Objekte).
Soweit eine anderweitige Bedeckung fehlt, erfolgt die Finanzierung dieses Projekts durch Fremdmittel. Die konkrete Beschaffung von Fremdmitteln im Rahmen des städtischen Finanzmanagements bedarf der Zustimmung des zuständigen Kollegialorgans. Die Verrechnung erfolgt auf den jeweiligen Finanzpositionen in den entsprechenden Fonds.
Rechtsgeschäfte über die Aufnahmen von Fremdmitteln bedürfen (im Falle der Überschreitung der relevanten Wertgrenzen und der Erfüllung der sonstigen relevanten Kriterien des § 58 StL 1992), bei sonstiger Unwirksamkeit, der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.‘“
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GR Clemens Brandstetter - Wortmeldungzum Seitenanfang
„Sehr geehrte Damen und Herren, als wir uns im November 2024 dazu durchgerungen haben, dem Grundsatzbeschluss für diese Rampe zuzustimmen, bestand noch die Aussicht darauf, dass diese Rampe ein Mosaikstein in einem größeren Plan zur Verbesserung der Radinfrastruktur und Gehwege wäre.
Wie in der Fahrradstrategie festgehalten wurde, ist aber von diesem Plan leider nicht mehr viel übrig. Die ‚Cityroute Ost‘ ist auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben worden. Die so wichtige und lang versprochene Umgestaltung der Nibelungenbrücke ist leider grandios gescheitert.
Zum konkreten Projekt hat Kollege Michael Roth-Schmida bereits 2024 gesagt, dass es eine suboptimale Lösung ist, einen gemischten Geh- und Radweg zu bauen und dass es bei dieser Frequenz zu Konflikten kommen wird. Das wird gemacht, um den motorisierten Individualverkehr daneben ungestört auf vier Spuren fließen lassen zu können.
Statt einer durchdachten Gesamtlösung für die Nibelungenbrücke entsteht wieder nur maximal ein Flickwerk zu beträchtlichen Kosten. Es wird sicherlich ein bisschen Verbesserungen bringen, aber es bleibt Flickwerk. Dafür werden wir unsere Stimme nicht zur Verfügung stellen.“
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GR Mag. Michael Roth-Schmida (KPÖ) - Wortmeldungzum Seitenanfang
„Danke Herr Bürgermeister, das stimmt, wir haben dem ursprünglichen Antrag damals schon nicht zugestimmt, weil wir der Ansicht sind, dass es sich bei dieser Rampe in erster Linie um ein teures Geschenk für den Schiffstourismus handelt. Herr Verkehrsreferent hat auch gerade den Schiffstourismus erwähnt.
Für die Mobilität, vor allem für die aktive Mobilität in der Stadt, bringt diese Investition hingegen nur einen sehr geringen Nutzen. Hier wären ganz andere Maßnahmen erforderlich. Außerdem gibt es dort über den Schutzweg schon die Möglichkeit, als Fußgänger*in oder Radfahrer*in auf die Nibelungenbrücke oder auf die Donaulände zu kommen. Deshalb stimmen wir der Erhöhung des Kostenrahmens auch nicht zu. Danke.“
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Vbgm Mag. Martin Hajart, MBA (ÖVP) - Berichterstattungzum Seitenanfang
„Wie man auf eine Verknüpfung der ‚Cityroute Ost‘ mit dieser Rampe von der Nibelungenbrücke zur Donaulände kommen kann, erscheint mir schleierhaft. Aber wenn man nicht will, dann findet man Argumente. Was die Touristen betrifft, sehen wir es als sehr positives Signal, wenn Menschen aus aller Herren Länder nach Linz kommen wollen, um ihren Urlaub hier zu verbringen. Das ist etwas Gutes. Ich bitte um Zustimmung.“
Abstimmungsergebnis zu J1
Stimmenthaltung: ehem. MFG, KPÖ, LinzPlus, GR Brandstetter
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