Amtsblatt Nummer 11 vom 7. Juni 2010

Finanzrechts- und Steueramt

Verordnung

Gemäß § 1 Abs. 1 Parkgebührengesetz, LGBl. Nr. 28/1988, zuletzt in der Fassung des Landesgesetzblattes LGBl. Nr. 84/2009 und § 1 Abs. 2 der Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 11. Mai 1989 betreffend die Einhebung einer Gemeindeabgabe für das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen, zuletzt in der Fassung Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Nr. 2009/19, wird verordnet:

Für die lt. beiliegendem Beschilderungsplan des Magistrates Linz, Stadtplanung, vom 29. März 2010 straßenpolizeilich am 27. April 2010 verordnete Kurzparkzone besteht Gebührenpflicht.

Das zuständige Mitglied des Stadtsenates:
Stadtrat Johann Mayr eh.

Beschilderungsplan/Stadtplanung als Download (PDF | 774 KB)

FachexpertInnen-Verordnung der Landeshauptstadt Linz

Verordnung

des zuständigen Mitgliedes des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz betreffend die Einrichtung eines FachexpertInnen-Pools für Auswahlverfahren zur Nachbesetzung leitender Funktionen im Magistrat der Landeshauptstadt Linz.

§ 1

Dem ExpertInnen-Pool, den der Stadtsenat als Basis für die Nominierung eines/einer FachexpertIn als Mitglied der Begutachtungskommission durch den/die MagistratsdirektorIn einzurichten hat (§ 10 Abs. 4 iVm Abs. 1 Oö. Objektivierungsgesetz 1994 idgF) gehören folgende Magistratsbedienstete an:

1. Auswahlverfahren betreffend leitende Funktionen mit wirtschaftlichem, organisatorischem und/oder strategischem Schwerpunkt

Dr. Gernot Barounig
Dr.in Karin Frohner MPM
PD Dr. Ernst Inquart
DI Gerald Kempinger
Dr. Karl Lenz MPM
FD Mag. Werner Penn
Dr. Klaus Ruckerbauer
Dr. Gerald Schönberger MPM
Mag. Dr. Walter Schuster MAS
Dr. Christian Strasser MBA
Dr.in Andrea Sturm
Mag. Karl Wögerbauer

2. Auswahlverfahren betreffend leitende Funktionen mit rechtlichem Schwerpunkt

Dr. Robert Huber MPM
PD Dr. Ernst Inquart
Dr. Gerald Schönberger MPM
Dr.in Martina Steininger
Dr.in Andrea Sturm
Mag. Karl Wögerbauer
 
3. Auswahlverfahren betreffend leitende Funktionen mit (umwelt-)technischem Schwerpunkt

DI Wolf-Dieter Albrecht
DI Gunter Amesberger
DI Gerhard Greßlehner
DI Martin Sonnleitner MPM
DI Werner Sonnleitner
Dr. Christian Strasser MBA
DIin Barbara Veitl

4. Auswahlverfahren betreffend leitende Funktionen mit Schwerpunkt Soziales und/oder Gesundheit

Mag. Dr. Günther Bauer
Dr. Heinz Brock MBA
PhDr. Erich Gattner MSc
Dr.in Brigitte Horwath
Mag. Josef Kobler
Dr. Johann Schalk MPM
Mag.a Brigitta Schmidsberger
Dr.in Martina Steininger

5. Auswahlverfahren betreffend leitende Funktionen mit Schwerpunkt Kultur, Bildung und Sport

Mag. Christian Denkmaier
Mag. Hubert Hummer
Mag. Josef Kobler
Mag. Dr. Walter Schuster MAS
KD Mag. Dr. Julius Stieber

§ 2

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft.

Das zuständige Mitglied des Stadtsenates:
Stadtrat Johann Mayr eh.

Stadtwahlbehörde Linz-Stadt

Kundmachung

betreffend Bürgerinitiative gem. § 69 StL 1992; „Linz braucht keine Stadtwache!“

Ein Personenkomitee hat am 25. März 2010 durch Herrn Mag. Michael Schmida, wh. 4020 Linz, Stefan-Fechter-Weg 3 einen Antrag auf Einleitung einer Bürgerinitiative „Linz braucht keine Stadtwache!“ gem. § 69 Statut für die Landeshauptstadt Linz 1992 beim Bürgermeister der Landeshauptstadt Linz eingebracht. Zugleich mit diesem Antrag wurden auf 270 Listenseiten insgesamt 1.323 Unterstützungseintragungen vorgelegt.

Die Prüfung des eingebrachten Antrages hatte ergeben, dass dieser in inhaltlicher Hinsicht sowohl den Erfordernissen des § 69 Abs. 3 Statut für die Landeshauptstadt Linz 1992 als auch jenen des § 3 der Verordnung des Gemeinderates vom 29. April 1993 über die Durchführung von Bürgerinitiativen entspricht.
Die Prüfung der vorgelegten Unterstützungseintragungen hatte ergeben, dass insgesamt 944 als gültig festgestellt werden konnten.

Demzufolge erfüllte zusammenfassend der Antrag damit sowohl die Erfordernisse des § 69 Abs. 1 bis 3 Statut für die Landeshauptstadt Linz 1992 als auch jene der §§ 2 bis 4 der o.zit. Verordnung des Gemeinderates.

Gemäss § 6 der o.zit. Verordnung des Gemeinderates wurde deshalb ein entsprechendes Eintragungsverfahren über diese Bürgerinitiative durchgeführt.

Als Ergebnis dieses Eintragungsverfahrens, welches im Zeitraum 8. April 2010, 7 Uhr bis 6. Mai 2010, 18 Uhr stattfand, hat die Stadtwahlbehörde in ihrer Sitzung am 10. Mai 2010 auf Basis der dazu vorgelegten Eintragungslisten und der Niederschrift des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 7. Mai 2010 folgendes festgestellt:

1. Das niederschriftliche Ermittlungsergebnis wurde geprüft und für ordnungsgemäß befunden.
2. Das Eintragungsverfahren brachte folgendes Ergebnis:

3. Somit haben sich im Eintragungszeitraum 1.816 wahlberechtigte BürgerInnen durch gültige Eintragung in die Unterstützungslisten der Bürgerinitiative angeschlossen.

4. Gemäß § 11 der Verordnung des Gemeinderates vom 29. April 1993 wird festgestellt, dass sich damit die gemäß § 69 Abs. 6 Statut für die Landeshauptstadt Linz 1992 erforderliche Zahl von BürgerInnen für eine weitere geschäftsordnungsmäßige Behandlung durch den Gemeinderat nicht angeschlossen haben. Eine Vorlage der Bürgerinitiative an den Gemeinderat hat daher nicht zu erfolgen.

Gegen die Entscheidung der Stadtwahlbehörde ist ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig.

Stadtwahlleiter: Wolfgang Oberaigner eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans N 32-24-01-00; „Bachlbergweg - Kokoweg“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

Norden: nördl. Kokoweg 2-20
Osten: Bachlbergweg
Süden: Grünlandwidmung
Westen: Büchlholzweg 24
Katastralgemeinde Pöstlingberg

Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 20. Juli 2010 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1 - 5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994

Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplanänderung S 24-01-01-03; „Reiningergang“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 22. April 2010 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung am 4. Mai 2010, Zl. RO-R-500981/4-2010-Els, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Die Bebauungsplanänderung S 24-01-01-03 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

Norden: Wiener Straße 330
Osten: Wiener Straße
Süden: Wimmerstraße
Westen: Zeillergang
Katastralgemeinde Kleinmünchen

Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung S 24-01-01-03 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Bebauungsplanänderung N 35-25-01-01; „Biesenfeldweg – Johann-Wilhelm-Klein-Straße“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 11. März 2010 folgende Verordnung beschlossen.

Die Bebauungsplanänderung wurde mit Bescheid des Amts der o.ö. Landesregierung vom 13. April 2010, Zl. RO-R-500854/9-2010-Els gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.

Verordnung

§ 1

Die Bebauungsplanänderung N 35-25-01-01, Biesenfeldweg – Johann-Wilhelm-Klein-Straße wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

Norden: Biesenfeldweg
Osten: Johann-Wilhelm-Klein-Straße
Süden: Freistädter Straße
Westen: Grünland zum Haselbach
Katastralgemeinde: Katzbach

Die Bebauungsplanänderung liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Bebauungsplanänderung N 35-25-01-01 werden sämtliche in diesem Bereich bisher rechtswirksame Bebauungspläne aufgehoben.

§ 4

Die Bebauungsplanänderung tritt mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 117 zum Flächenwidmungsplan; Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie Änderungsplan Nr. 26 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 1, Teilkonzept Linz-Ost „Reisetbauerparkplatz / AMI“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 21. Jänner 2010 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung am 20. April 2010, Zl. RO-R-302285/9, nach § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 117 zum Flächenwidmungsplan Linz - Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie Änderungsplan Nr. 26 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 1, Teilkonzept Linz-Ost „Reisetbauerparkplatz / AMI“ werden erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt:

Norden: Sankt-Peter-Straße
Osten: Aigengutstraße
Süden: Summerauerbahn
Westen: Mühlkreisbahn
Katastralgemeinde Lustenau

Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden die bisherigen Pläne im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 117 und 26 aufgehoben.

§ 4

Die Pläne treten mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

 

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend Änderungsplan Nr. 129 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie Änderungsplan Nr. 30 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 1, Teilkonzept Süd „Im Südpark - TMS“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung vom 22. April 2010 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 4. Mai 2010, Zl. RO-R-303372/4, gemäß § 34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 129 zum Flächenwidmungsplan Linz – Teil Mitte und Süd Nr. 2 sowie der Änderungsplan Nr. 30 zum Teilkonzept Süd des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1 werden erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich der Verordnung wird wie folgt begrenzt:

Norden: Bremenstraße 1
Osten: Im Südpark
Süden:  Verlauf durch Grundstück Nr. 1282/1
Westen: Verlauf durch Grundstück Nr. 1282/1
Katastralgemeinde Posch

Die Pläne liegen vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung werden die bisher rechtswirksamen Pläne im Wirkungsbereich der Änderungspläne Nr. 129 und Nr. 30 aufgehoben.

§ 4

Die Pläne treten mit dem ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft und werden während 14 Tagen nach ihrer Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Bürgermeister: Franz Dobusch eh.

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