Amtsblatt Nummer 22 vom 18. November 2013

Präsidium, Personal und Organisation

Ungültigkeitserklärung

Der Dienstausweis Nr. 9127 vom 21. Mai 1992 lautend auf Herrn Alois Hauzenberger ist in Verlust geraten und wird für ungültig erklärt.

Präsidium, Personal und Organisation

Verlautbarung

Es wird verlautbart, dass die gem. § 110 Oö. StGBG 2002 beim Magistrat der Landeshauptstadt Linz eingerichtete Disziplinaroberkommission mit Ablauf des 31. Dezember 2013 durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl I, 51/2012 ex lege aufgelöst wird. Die Disziplinarkommission bleibt unverändert.

Das zuständige Mitglied des Stadtsenates: Klaus Luger e.h.


Präsidium, Personal und Organisation

Verlautbarung betreffend Nachbesetzungen in der Beurteilungskommission

Herr Vbgm. Klaus Luger hat gem. § 32 des Oö. Statutargemeinden-Beamtengesetzes 2002, §§ 34 Abs. 2, 32 Abs. 7 StL 1992 und der Geschäftseinteilung für den Stadtsenat vom 19. September 2013 als zuständiges Mitglied des Stadtsenates am 22. Oktober 2013 folgende neue Zusammensetzung der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2015 bestellten Beurteilungskommission genehmigt:

Mitglieder: 

  • Dr. Ernst Inquart (PD, Vorsitzender) 
  • Mag.a Andrea Riedl (FSA
  • Ing. Alfred Eckerstorfer (PV)
     

Ersatzmitglieder:

  • MMag. Andreas Atzgerstorfer (PPO)
  • Dr.in Andrea Sturm (FSA)
  • Ursula Böck (VHS-BiB)

Präsidium, Personal und Organisation

Verordnung

des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz vom 7. November 2013, mit der die Anlage I zur Verordnung des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz vom 12. November 2009 (ABl. Nr. 22/2009) in der Fassung der Wiederverlautbarung (ABl. Nr. 19/2013) erneut geändert und wiederverlautbart wird.

Nach § 32 Abs. 6 und 7 des Statutes für die Landeshauptstadt Linz 1992, LGBl.Nr. 7/1992, in der Fassung LGBl.Nr. 1/2012, wird verordnet:

Anlage I zur Verordnung des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz vom 12. November 2009 (ABl. Nr. 22/2009) in der Fassung der Wiederverlautbarung (ABl. Nr. 19/2013) wird wie folgt geändert und wiederverlautbart:

1. Die in die Zuständigkeit des Stadtsenates fallenden Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches werden in folgende Geschäftsbereiche, nach Sachgebieten geordnet, eingeteilt:

Geschäftsbereich Bürgermeister Klaus Luger

  • Angelegenheiten der Präsidialverwaltung, soweit sie im Folgenden nicht besonders ausgewiesen sind
  • Angelegenheiten des Medienwesens
  • Benennung von Verkehrsflächen
  • Wahrnehmung der Eigentümerbefugnisse bei Unternehmensbeteiligungen der Stadt Linz
  • Eigentümerzustimmungserklärungen für das private und öffentliche Gut der Stadt Linz
  • Sonstige Zivilrechtsangelegenheiten
  • Raumplanung
  • Baurechtsangelegenheiten
  • Subventionsangelegenheiten bis EURO 5.000 und geschäftsbereichsspezifische Subventionen über EURO 5.000
  • Personalangelegenheiten
  • Angelegenheiten der Städtepartnerschaften

Geschäftsbereich Vizebürgermeister Christian Forsterleitner

  • Finanzangelegenheiten (mit Ausnahme der Überwachung der Zonen der Parkraumbewirtschaftung)
  • Vermögensverwaltung einschließlich Unternehmensbeteiligungen (ausgenommen Wahrnehmung der Eigentümerbefugnisse bei Unternehmensbeteiligungen der Stadt Linz)
  • Liegenschaftsangelegenheiten einschließlich der Immobilien Linz GmbH und der Immobilien Linz KEG (mit Ausnahme der Angelegenheiten des Betriebsparks Pichling und aller in Zukunft zu erwerbender und noch nicht besiedelter Betriebsbaugebiete)
  • Städtische Hochbauangelegenheiten
  • Angelegenheiten der Wissenschafts- und der Innovationsförderung
  • Angelegenheiten des Gesundheitswesens
  • Angelegenheiten der AKh Allgemeines Krankenhaus der Stadt Linz GmbH
  • Geschäftsbereichsspezifische Subventionen über EURO 5.000

Geschäftsbereich Vizebürgermeister Mag. Bernhard Baier

  • Kulturelle Angelegenheiten einschließlich der Musikschule, der Büchereien und des Archivs
  • Angelegenheiten der Unternehmung „Museen der Stadt Linz“ (MuS)
  • Angelegenheiten des Tourismus
  • Angelegenheiten des Wohnungswesens einschließlich Altstadterhaltung
  • Geschäftsbereichsspezifische Subventionen über EURO 5.000

Geschäftsbereich Vizebürgermeisterin Karin Hörzing

  • SeniorInnenbetreuung (inkl. Planung von Seniorenzentren)
  • Angelegenheiten der SZL Seniorenzentren Linz GmbH
  • Planung, Errichtung und Erhaltung von Verkehrsflächen einschließlich Brückenbau
  • Sonstige Maßnahmen der Verkehrsplanung
  • Verkehrseinrichtungen
  • Örtliche Straßenpolizei
  • Geschäftsbereichsspezifische Subventionen über EURO 5.000

Geschäftsbereich Stadtrat Stefan Giegler

  • Soziale Angelegenheiten einschließlich freiwilliger Sozialhilfeleistungen und sonstiger freiwilliger sozialer Leistungen, der Jugend- und Familienbetreuung, der Jugendgesundheitsfürsorge sowie der Initiierung und Dimensionierung von sozialen Diensten
  • Angelegenheiten der Unternehmung „Kinder- und Jugend-Services Linz“ (KJS)
  • Planung und Errichtung von Kinder- und Jugendspielplätzen (ausgenommen Abwicklung der Errichtung)
  • Angelegenheiten der Integrationsförderung
  • Angelegenheiten des Sports
  • Geschäftsbereichsspezifische Subventionen über EURO 5.000

Geschäftsbereich Stadträtin Mag.a Eva Schobesberger

  • Angelegenheiten des Natur- und Umweltschutzes
  • Angelegenheiten des Wasserbaues einschließlich Renaturierung von Gewässern
  • Angelegenheiten der Abfallwirtschaft
  • Angelegenheiten der gewerblichen Betriebsanlagen
  • Schul- und Bildungswesen einschließlich Angelegenheiten der Volkshochschule Linz
  • Angelegenheiten der Frauenförderung
  • Geschäftsbereichsspezifische Subventionen über EURO 5.000

Geschäftsbereich Stadträtin Susanne Wegscheider

  • Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung
  • Angelegenheiten des Marktwesens
  • Angelegenheiten des Betriebsparks Pichling und aller in Zukunft zu erwerbender und noch nicht besiedelter Betriebsbaugebiete
  • Angelegenheiten der städtischen Parkanlagen, Gärten und Grünflächen
  • Angelegenheiten der Lehrlingsausbildung und der Fachhochschulen
  • Gewerbeangelegenheiten ausschließlich der gewerblichen Betriebsanlagen sowie der Kontrolle der Einhaltung von bescheidmäßigen Bewilligungen über spätere Sperrstunden bzw. frühere Aufsperrstunden (§ 113 Abs. 3 GewO)
  • Geschäftsbereichsspezifische Subventionen über EURO 5.000

Geschäftsbereich Stadtrat Detlef Wimmer

  • Angelegenheiten der örtlichen Sicherheitspolizei
  • Angelegenheiten der Berufsfeuerwehr, der freiwilligen Feuerwehren und der Betriebsfeuerwehren
  • Angelegenheiten der örtlichen Feuerpolizei
  • Überwachung von Betriebszeiten, Sperrstunden und gewerberechtlichen Auflagen für Gastgewerbebetriebe
  • Überwachung der Zonen der Parkraumbewirtschaftung
  • Sonstige verwaltungspolizeiliche Agenden, soweit sie nicht anderen Mitgliedern des StS zukommen
  • Angelegenheiten des Zivil- und Katastrophenschutzes (ausgenommen Vorsitzführung im Katastrophenschutzbeirat), soweit nicht Kompetenzen des Katastrophenschutzes im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung betroffen sind
  • Geschäftsbereichsspezifische Subventionen über EURO 5.000

2. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages des Anschlages an der Amtstafel in Kraft.

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.

Stadtkämmerei

Kundmachung

Der Entwurf des Voranschlages über die Einnahmen und Ausgaben der Stadt Linz für das Rechnungsjahr 2014 ist fertig gestellt und liegt im Neuen Rathaus, Linz, Hauptstraße 1-5, 5. Stock, Zimmer 5043 und im Internet unter der Adresse
http://www.linz.at/entwurf-voranschlag2014.asp in der Zeit vom 2. Dezember 2013 bis 10. Dezember 2013 zur öffentlichen Einsicht auf.
Im Sinne des § 53 Abs. 3 des Statutes für die Landeshauptstadt Linz 1992 steht es jedem Einwohner der Stadt frei, zum Voranschlagsentwurf schriftliche Erinnerungen einzubringen, die bei der Beratung durch den Gemeinderat in Erwägung zu ziehen sind.

Der Bürgermeister: Franz Dobusch e.h.

Anlagen- und Bauamt

Kundmachung

betreffend Aufstellung des Bebauungsplans N 31-08-01-00; „Riesenederfeld“; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen

Die Stadt Linz beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit folgender Begrenzung:

  • Norden: Riesenederfeld
  • Osten: Widmungsgrenze zum Grünland
  • Süden: Widmungsgrenze zum Grünland
  • Westen: Widmungsgrenze zum Grünland
  • Katastralgemeinde Urfahr

Sie können Ihre Anregungen und Planungsinteressen bis 31. Dezember 2013 im Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1-5, 4. Stock, schriftlich bekannt geben oder per Post übermitteln.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994

Der Bürgermeister: Franz Dobusch e.h.

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