Amtsblatt Nummer 02 vom 26. Jänner 2015

Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend  Änderungsplan Nr. 24 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4; „Fischerfeldstraße 28“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung am 20. November 2014 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 2. Dezember 2014, Zl. RO-R-310529/5, gemäß §34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§ 1

Der Änderungsplan Nr. 24 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen.

§ 2

Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:

  • Norden: Fischerfeldstraße
  • Osten: Traundorfer Straße 73
  • Süden: Traundorfer Straße
  • Westen: Fischerfeldstraße 22
  • Katastralgemeinde Ufer

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 24 aufgehoben.

§ 4

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.


Anlagen- und Bauamt

Verordnungs-Kundmachung

betreffend  Änderungsplan Nr. 27 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4; „Dauphinestraße“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz hat in seiner Sitzung am 20. November 2014 folgende mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 2. Dezember 2014, Zl. RO-R-310432/2, gemäß §34 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigte Verordnung beschlossen:

Verordnung

§1

Der Änderungsplan Nr. 27 zum Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 wird erlassen.

§2

Der Wirkungsbereich des Flächenwidmungsplan-Änderungsplanes wird wie folgt begrenzt:

Norden: Widmungsgrenze zum Bauland
Osten: Dauphinestraße 172
Süden: Dauphinestraße
Westen: Dauphinestraße 190
Katastralgemeinde Kleinmünchen

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan liegt vom Tag der Kundmachung dieser Verordnung an im Anlagen- und Bauamt des Magistrates Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, Anlagen- und Bauservice-Center, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§3

Mit der Rechtswirksamkeit der Verordnung wird der Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 im Wirkungsbereich des Änderungsplanes Nr. 27 aufgehoben.

§4

Der Flächenwidmungsplan-Änderungsplan tritt mit dem seiner Kundmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz folgenden Tag in Kraft. Der Plan wird überdies während 14 Tagen nach seiner Kundmachung an der Amtstafel des Anlagen- und Bauamtes, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Neues Rathaus, 4. Stock, zur öffentlichen Einsicht angeschlagen.

Der Bürgermeister: Klaus Luger e.h.

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